3023/19 PDF, 527 KB

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DATUM 23.August 2019

BETREFF ATLAS – Info 3023/19

BEZUG

ANLAGEN

GZ O 1930 Betrieb – IV A 3 – 3023/2019 (bei Antwort bitte angeben)

Teilnehmer betreffende Änderungen ATLAS-Release 9.0 / AES-Release 2.4.4

gegenüber ATLAS-Release 8.9 / AES-Release 2.4.3

Zum 21.09.2019 wird das ATLAS-Release 9.0 / AES-Release 2.4.4 in den Echtbetrieb über­

führt.

Die vorliegende ATLAS-Info enthält eine Zusammenfassung der die Teilnehmer betreffenden

wesentlichen fachlichen Änderungen, die bisher noch nicht in gesonderten ATLAS-Infos ver­

öffentlicht wurden.

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Seite 2

Für Änderungen des ATLAS-Release 9.0 gilt:

Eine Aufstellung aller Anpassungen an der Teilnehmerschnittstelle kann der Änderungsliste

zum EDI-Implementierungshandbuch zu ATLAS-Release 9.0 (Kapitel 2.6.4 des Vorworts)

entnommen werden.

Teilnehmer und Softwarehersteller haben bis zum Ende der weichen Migration am

12.07.2020 Zeit, den Releasewechsel zu vollziehen und für den Einsatz einer für das AT­

LAS-Release 9.0 zertifizierten Teilnehmersoftware sowie die Umstellung ihrer Teilnehmer

stammdaten auf das Release 9.0 Sorge zu tragen.

­

Im Übergangszeitraum können die Änderungen zu Nachrichtenstrukturen nur von Teilneh­

mern genutzt werden, die bereits eine für das ATLAS-Release 9.0 zertifizierte Teilnehmer­

software einsetzen und deren Teilnehmerstammdaten auf das neue Release umgestellt wor­

den sind.

Stichwort

Kurzinfo Inhalt

Anwendung

(A) /

Nachricht

(N)

betroffen

Übergreifend

Anforderung von Voraussichtlich während der Laufzeit des ATLAS-Release 9.0 / AES­

A / N

Unterlagen und

Release 2.4.4, wird der neue Verfahrensteil Zelos (Zentraler Aus-

Stellungnahmen/ tausch von Unterlagen, Anfragen oder Stellungnahmen) eingeführt.

Proaktive Über-

Mit dem neuen Verfahrensteil Zelos besteht zukünftig sowohl für die

mittlung von Un-

Zollämter als auch die Hauptzollämter die Möglichkeit, Unterlagen

terlagen

und/oder Stellungnahmen zu einem Bezugsvorgang elektronisch

beim Teilnehmer anzufordern. Der Teilnehmer kann daraufhin die

Unterlagen bzw. die Stellungnahme elektronisch an die Zollstelle

übermitteln. Dafür wurden die Nachrichten „Anforderung von Unterla-

-

gen und Stellungnahmen“ (E_DOC_REQ) und „Übermittlung von Un

terlagen und Stellungnahmen“ (E_DOC_DAT) geschaffen. Der Ein­

gang der Unterlagen bzw. der Stellungnahme bei der Zollstelle wird

dem Teilnehmer mit der Nachricht „Bestätigung der Übermittlung von

Unterlagen und Stellungnahmen“ (E_DOC_ACK) bestätigt. Im Falle

struktureller oder inhaltlicher Fehler erfolgt keine Einarbeitung und

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Seite 3

Stichwort

Kurzinfo Inhalt

Anwendung

(A) /

Nachricht

(N)

betroffen

der Teilnehmer erhält die Nachricht „Fachliche/Technische Fehler-

meldung“ (E_ERR_NCK), in der die festgestellten Fehler aufgeführt

sind.

Darüber hinaus besteht für den Teilnehmer in den Verfahrensberei

chen EAS, Freier Verkehr, Zolllager, Aktive Veredelung, Versand

und Ausfuhr zukünftig auch die Möglichkeit, Unterlagen zu einem

Bezugsvorgang ohne Aufforderung (proaktiv) dem Zollamt bzw. dem

Hauptzollamt mit der Nachricht „Übermittlung von Unterlagen und

Stellungnahmen“ (E_DOC_DAT) zu senden. Für die Verfahrensbe

reiche SumA und NEE besteht diese Möglichkeit nicht.

Hinweise:

Es wird eine neue Codeliste I0255 „Zelos-Unterlagen“ geben, in

der alle Unterlagen aufgeführt sind, die von der Zollstelle mit der

Nachricht E_DOC_REQ angefordert werden können. Dabei wird

unterschieden zwischen Unterlagen, die zwingend im Original

(Kennzeichen „O“) bei der Zollstelle vorzulegen sind und welche

als Kopie (Kennzeichen „K“) elektronisch übermittelt werden kön

nen. Die Unterlagen mit dem Kennzeichen „K“ können grundsätz

lich auch proaktiv übermittelt werden. Die Codeliste I0255 wird zu

gegebener Zeit auf www.zoll.de zum Download zur Verfügung ste­

hen.

Die Nutzung der Zelos-Nachrichten (E_DOC_REQ, E_DOC_DAT,

E_DOC_ACK) ist in einem Übergangszeitraum für den Teilnehmer

noch nicht verpflichtend.

Es steht dem Teilnehmer in einem Übergangszeitraum frei, die

von der Zollstelle mit der Nachricht E_DOC_REQ angeforderten

Unterlagen und Stellungnahmen auch mit Mitteln der üblichen Bü­

rokommunikation (per E-Mail o.ä.) zu übersenden.

Die bisher in den jeweiligen Verfahrensbereichen geltenden Mög­

lichkeiten zur Kommunikation der Zollstelle mit dem Teilnehmer

bleiben weiterhin bestehen und werden von den Zollstellen ggf.

parallel zu Zelos genutzt.

Die bisher in den Verfahrensbereichen Freier Verkehr, Zolllager,

Aktive Veredelung und Summarische Anmeldung vorgesehene

Antwortnachricht „Verarbeitungsmitteilung“ (CUSREC) wird nicht

als Antwortnachricht auf die Nachricht E_DOC_DAT genutzt. Viel

mehr werden als Antwortnachrichten auf die Nachricht

E_DOC_DAT die Nachrichten E_DOC_ACK und E_ERR_NCK

genutzt (siehe Kap. 6.1 bis 6.4 des Merkblattes für Teilnehmer

zum ATLAS-Release 9.0/AES-Release 2.4).

Für die genauen Verfahrensabläufe, Bedingungen und Einzelheiten

wird auf das Merkblatt für Teilnehmer zum ATLAS-Release 9.0/AES­

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(insbesondere auf die Beschreibung der Nachrichten) ver­

Seite 4

Stichwort

Kurzinfo Inhalt

Anwendung

(A) /

Nachricht

(N)

betroffen

Release 2.4 (insbesondere auf das neue Kapitel 7.9) sowie auf das

EDI-IHB

wiesen. Informationen finden sich auch im Bereich ATLAS-Zelos auf

www.zoll.de.

Anpassung der

Die Rechtsbehelfsbelehrung innerhalb der Nachrichten „Einfuhrab-

N

Rechtsbehelfs­

gabenbescheid/Befund“ (CUSTAX), „Einfuhrabgabenbescheid aus

belehrung in den Nacherhebung, Erstattung, Erlass“ (SRATAX) und „Bescheid über

Nachrichten

die abschließende Festsetzung von Einfuhrabgaben“ (FINTAX)

wurde angepasst. Es wird nun auch die De-Mail-Adresse des

Rechtsbehelf-Hauptzollamtes an den Teilnehmer übermittelt. Dazu

wurde das neue Feld „Rechtsbehelf-Hauptzollamt (De-Mail-Ad­

resse)“ geschaffen.

Wegfall des In-

Der elektronische Internetbeteiligtenantrag (IBA) steht auf

A

ternetbeteiligten­

www.zoll.de nicht mehr zur Verfügung. Zukünftig kann ab dem

antrages auf

01.10.2019 zur Beantragung einer EORI- bzw. Niederlassungsnum­

www.zoll.de

mer, zur Anzeige von Änderungen der Beteiligtendaten oder zur Be­

endigung der EORI- bzw. Niederlassungsnummer das Bürger- und

Geschäftskundenportal (BuG) genutzt werden. Das BuG erreichen

Sie über www.zoll.de oder direkt unter der Adresse www.zoll-por­

tal.de. Auf diesen Internetseiten finden Sie auch Informationen zum

BuG.

Nach wie vor kann alternativ das Formular 0870 „Beteiligte-Stamm

daten EORI-Nummer“ genutzt werden. Zur besseren Übersicht und

Handhabung wurde das bisherige Formular auf drei Antragsformu­

lare aufgeteilt, da sich der Datenkranz je nach Art des Antragstellers

zum Teil erheblich unterscheidet:

­

Privatpersonen,

andere Rechtspersonen als Privatpersonen (Hauptsitz),

Niederlassungen.

Einfuhr

Zollanmeldun-

Bei Zollanmeldungen mit Beendigungsanteil Zolllager oder Aktive

A / N

gen mit BE-An-

Veredelung wird durch den Teilnehmer mit dem „Kennzeichen Zu­

teil ZL oder BE-

gang in ATLAS (BE-Anteil ZL bzw. AV)“ im Beendigungsanteil ange-

Anteil AV

geben, ob der referenzierte Zugang in ATLAS angemeldet wurde.

Wird der Wert „N“ (für Nein) in diesem Feld angegeben, obwohl eine

gültige ATLAS-Registriernummer im Feld „Registriernummer des Zu­

gangs (BE-Anteil ZL bzw. AV)“ im Beendigungsanteil angemeldet

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Seite 5

Stichwort

Kurzinfo Inhalt

Anwendung

(A) /

Nachricht

(N)

betroffen

wurde, wird die Zollanmeldung nun nicht mehr eingearbeitet und

eine Fehlermeldung weist auf die Unstimmigkeit hin.

Neue Vorpapier-

Es wurde die neue Vorpapierart „VER321“ (Versandverfahren nach

A / N

art „VER321“

Art. 321 UZK-IA) geschaffen und in die Codeliste A2020 (Vorpapier­

art) aufgenommen.

Damit kann nun in den Zollanmeldungen angegeben werden, dass

als vorangegangenes Verfahren ein Versandverfahren nach Art. 321

UZK-IA (Unionsversand bei Beförderung durch festinstallierte Trans

porteinrichtungen) vorliegt.

­

Die neue Vorpapierart kann auch bei Zollanmeldungen vor Gestel

lung (ZvG) angegeben werden.

­

Erweiterung der

Vorpapierarten

bei AZ

Es können in den Anschreibungsmitteilungen nun alle Vorpapierar­

ten angemeldet werden, die auch in einer vereinfachten Zollanmel­

dung zulässig sind.

A / N

Beendigung eini- Die Codeliste I0100 „Verfahrenscodes und EU-Codes“ wurde auf-

A

ger EU-Codes

grund rechtlicher Änderungen überarbeitet, was zur Streichung der

EU-Codes F31, F32, F33, F42 und F43 geführt hat. Die Anmeldung

dieser EU-Codes ist nun nicht mehr möglich.

Erhöhung Wie-

Gemäß den Vorgaben des UZK muss es möglich sein, in einer Zoll-

N

derholfaktor für

anmeldung mehrere EU-Codes anmelden zu können.

die Angabe des

In einem ersten Schritt wurden dafür die technischen Voraussetzun­

gen geschaffen, in dem in den Nachrichten für die Angabe des EU-

EU-Codes

Codes ein Wiederholfaktor von 99 festgelegt wurde.

Aus fachlichen Gründen ist die Anmeldung von mehreren EU-Codes

in einer Zollanmeldung jedoch noch nicht möglich und wird daher mit

einer Fehlermeldung abgewiesen.

Erweiterung

Feldformat „USt-

IdNr.“

Das Feldformat des Feldes “USt-IdNr.” wurde in den Nachrichten er­

weitert und gleichzeitig eine zweite Aufbauvariante mit aufgenom

men.

­

Diese Anpassungen erfolgten zunächst nur aus technischen Grün

den, um das System auf die Abbildung ggf. zukünftig auftretender,

neuer Anmeldekonstellationen vorzubereiten.

­

N

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Seite 6

Stichwort

Kurzinfo Inhalt

Anwendung

(A) /

Nachricht

(N)

betroffen

Bis auf weiteres ist lediglich die bereits gewohnte Anmeldung der

USt-IdNr. im bekannten Format zulässig.

Nacherhebung, Erstattung oder Erlass (NEE)

Neues Regist-

Werden Einfuhrabgaben aus Billigkeit erlassen (Art. 120 UZK), so

A / N

rierkennzeichen

wird in der Nachricht „Einfuhrabgabenbescheid aus Nacherhebung,

für NIZZA in der

Erstattung, Erlass“ (SRATAX) im Feld „Registrierkennzeichen für

Nachricht

NIZZA“ nun das neue Registrierkennzeichen

„SRATAX“

ELB0003xxxxxxxxxxxxxxxx ausgegeben.

Versand

Prüfung gegen

Werden vom Teilnehmer im vereinfachten Verfahren in der Ver-

A

die Bewilligung

sandanmeldung Verschlüsse angemeldet, wird nun systemseitig ge­

prüft, ob der Inhaber des Verfahrens (=Zugelassener Versender)

„Verwendung

eine gültige Bewilligung „Verwendung besonderer Verschlüsse für

besonderer Ver­

den Unionsversand“ hat. Liegt keine gültige Bewilligung vor, wird die

Versandanmeldung nicht angenommen und dies dem Teilnehmer

schlüsse für den mit der Nachricht „Statusmeldung zur Überführung/Überwachung“

Unions-versand“ (E_TUF_STA) mitgeteilt.

Sollte der zugelassene Versender noch eine gültige, nicht nach dem

UZK neu bewertete Bestandsbewilligung „Zugelassener Versender“

haben, wird die vorgenannte Prüfung vom System nicht durchge­

führt.

Neue Felder in

Die Nachricht „Überlassungsmitteilung“ (E_TUF_REL) wurde um die N

der Nachricht

Felder „Bewilligungsnummer“ und „Bewilligungsnummer BV“ erwei-

tert. In diesen Feldern wird ggf. die Bewilligungsnummer des Zuge-

E_TUF_REL

lassenen Versenders bzw. die Bewilligungsnummer der Bewilligung

„Verwendung besonderer Verschlüsse für den Unionsversand“ über-

mittelt.

Entfernung ge-

In der Internet-Versandanmeldung (IVA) wurden alle dauerhaft ge-

A

sperrter Felder

sperrten Eingabefelder entfernt und damit die Übersichtlichkeit des

Eingabeformulars verbessert.

in der IVA

Ausfuhr

Frist für Nichtan- Werden Waren nicht innerhalb einer bestimmten Frist (Vorhaltefrist)

A

nahme bei nicht

nach Abgabe der Ausfuhranmeldung an der Zollstelle gestellt, so

erfolgter Gestel­

wird die Ausfuhranmeldung automatisiert nicht angenommen.

lung

Die Vorhaltefrist wurde von 28 auf 30 Tage angepasst.

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Stichwort

Kurzinfo Inhalt

Anwendung

(A) /

Nachricht

(N)

betroffen

Übersendung

des Antrags auf

nachträgliche

Ungültigkeit

(Nachricht

E_EXP_CAN)

Die Übersendung eines weiteren Antrags auf nachträgliche Ungül­

tigerklärung ist nunmehr auch nach Ablehnung des vorherigen An­

trags möglich.

A

EZT-Online

Anpassung Re­

port Kontingent­

sänderungen im

EZT-Online Ein­

fuhr

Um erkennen zu können, wenn ein neues Kontingent von Beginn an

den Status kritisch aufweist, wurde der Report für die Kontingentsän­

derungen (Report Kontingente) im EZT-Online Einfuhr angepasst. In

der Spalte „Änderung“ wird nun angezeigt, wenn es sich um ein

neues, kritisches Kontingent handelt.

Bei neuen, unkritischen Kontingenten wird in der Spalte „Änderung“

nur ausgegeben, dass es sich um ein neues Kontingent handelt.

Des Weiteren wird hier nun auch angegeben, wenn sich der Status

von kritisch auf nicht kritisch ändert.

A

Abkürzungsverzeichnis:

AES

Automated Export System (IT-gestütztes Ausfuhrverfahren)

ATLAS

Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System

AV

Aktive Veredelung

AZ

Anschreibungsmitteilung Zoll

BE-Anteil

Beendigungs-Anteil

BuG

Bürger- und Geschäftskundenportal

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EDI-IHB

EDI-Implementierungshandbuch

EORI

Economic Operators' Registration and Identification System

EU

Europäische Union

EZT

Elektronischer Zolltarif

IBA

Internetbeteiligtenantrag

IVA

Internet-Versandanmeldung

NEE

Nacherhebung, Erstattung oder Erlass

SumA

Summarische Anmeldung

USt-IdNr

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

UZK

Unionszollkodex

UZK-IA

Unionszollkodex - Implementing Act (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2447)

Zelos

Zentraler Austausch von Unterlagen, Anfragen oder Stellungnahmen

ZL

Zolllager

ZvG

Zollanmeldung vor Gestellung

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.