www.itzbund.de
POSTANSCHRIFT ITZBund, Postfach 30 16 45, 53 196 Bonn
HAUSANSCHRIFT Wilhelm-Fay-Str. 11, 65936 Frankfurt
BEARBEITET VON AI Riesler
An alle
Clearing Center
TEL 0800/8007-545-1
per E-Mail
FAX
069/20971-584
Servicedesk@itzbund.de
DATUM 23.August 2019
BETREFF ATLAS – Info 3023/19
BEZUG
ANLAGEN
GZ O 1930 Betrieb – IV A 3 – 3023/2019 (bei Antwort bitte angeben)
Teilnehmer betreffende Änderungen ATLAS-Release 9.0 / AES-Release 2.4.4
gegenüber ATLAS-Release 8.9 / AES-Release 2.4.3
Zum 21.09.2019 wird das ATLAS-Release 9.0 / AES-Release 2.4.4 in den Echtbetrieb über
führt.
Die vorliegende ATLAS-Info enthält eine Zusammenfassung der die Teilnehmer betreffenden
wesentlichen fachlichen Änderungen, die bisher noch nicht in gesonderten ATLAS-Infos ver
öffentlicht wurden.
www.itzbund.de
Seite 2
Für Änderungen des ATLAS-Release 9.0 gilt:
Eine Aufstellung aller Anpassungen an der Teilnehmerschnittstelle kann der Änderungsliste
zum EDI-Implementierungshandbuch zu ATLAS-Release 9.0 (Kapitel 2.6.4 des Vorworts)
entnommen werden.
Teilnehmer und Softwarehersteller haben bis zum Ende der weichen Migration am
12.07.2020 Zeit, den Releasewechsel zu vollziehen und für den Einsatz einer für das AT
LAS-Release 9.0 zertifizierten Teilnehmersoftware sowie die Umstellung ihrer Teilnehmer
stammdaten auf das Release 9.0 Sorge zu tragen.
Im Übergangszeitraum können die Änderungen zu Nachrichtenstrukturen nur von Teilneh
mern genutzt werden, die bereits eine für das ATLAS-Release 9.0 zertifizierte Teilnehmer
software einsetzen und deren Teilnehmerstammdaten auf das neue Release umgestellt wor
den sind.
Stichwort
Kurzinfo Inhalt
Anwendung
(A) /
Nachricht
(N)
betroffen
Übergreifend
Anforderung von Voraussichtlich während der Laufzeit des ATLAS-Release 9.0 / AES
A / N
Unterlagen und
Release 2.4.4, wird der neue Verfahrensteil Zelos (Zentraler Aus-
Stellungnahmen/ tausch von Unterlagen, Anfragen oder Stellungnahmen) eingeführt.
Proaktive Über-
Mit dem neuen Verfahrensteil Zelos besteht zukünftig sowohl für die
mittlung von Un-
Zollämter als auch die Hauptzollämter die Möglichkeit, Unterlagen
terlagen
und/oder Stellungnahmen zu einem Bezugsvorgang elektronisch
beim Teilnehmer anzufordern. Der Teilnehmer kann daraufhin die
Unterlagen bzw. die Stellungnahme elektronisch an die Zollstelle
übermitteln. Dafür wurden die Nachrichten „Anforderung von Unterla-
-
gen und Stellungnahmen“ (E_DOC_REQ) und „Übermittlung von Un
terlagen und Stellungnahmen“ (E_DOC_DAT) geschaffen. Der Ein
gang der Unterlagen bzw. der Stellungnahme bei der Zollstelle wird
dem Teilnehmer mit der Nachricht „Bestätigung der Übermittlung von
Unterlagen und Stellungnahmen“ (E_DOC_ACK) bestätigt. Im Falle
struktureller oder inhaltlicher Fehler erfolgt keine Einarbeitung und
www.itzbund.de
Seite 3
Stichwort
Kurzinfo Inhalt
Anwendung
(A) /
Nachricht
(N)
betroffen
der Teilnehmer erhält die Nachricht „Fachliche/Technische Fehler-
meldung“ (E_ERR_NCK), in der die festgestellten Fehler aufgeführt
sind.
Darüber hinaus besteht für den Teilnehmer in den Verfahrensberei
chen EAS, Freier Verkehr, Zolllager, Aktive Veredelung, Versand
und Ausfuhr zukünftig auch die Möglichkeit, Unterlagen zu einem
Bezugsvorgang ohne Aufforderung (proaktiv) dem Zollamt bzw. dem
Hauptzollamt mit der Nachricht „Übermittlung von Unterlagen und
Stellungnahmen“ (E_DOC_DAT) zu senden. Für die Verfahrensbe
reiche SumA und NEE besteht diese Möglichkeit nicht.
Hinweise:
Es wird eine neue Codeliste I0255 „Zelos-Unterlagen“ geben, in
der alle Unterlagen aufgeführt sind, die von der Zollstelle mit der
Nachricht E_DOC_REQ angefordert werden können. Dabei wird
unterschieden zwischen Unterlagen, die zwingend im Original
(Kennzeichen „O“) bei der Zollstelle vorzulegen sind und welche
als Kopie (Kennzeichen „K“) elektronisch übermittelt werden kön
nen. Die Unterlagen mit dem Kennzeichen „K“ können grundsätz
lich auch proaktiv übermittelt werden. Die Codeliste I0255 wird zu
gegebener Zeit auf www.zoll.de zum Download zur Verfügung ste
hen.
Die Nutzung der Zelos-Nachrichten (E_DOC_REQ, E_DOC_DAT,
E_DOC_ACK) ist in einem Übergangszeitraum für den Teilnehmer
noch nicht verpflichtend.
Es steht dem Teilnehmer in einem Übergangszeitraum frei, die
von der Zollstelle mit der Nachricht E_DOC_REQ angeforderten
Unterlagen und Stellungnahmen auch mit Mitteln der üblichen Bü
rokommunikation (per E-Mail o.ä.) zu übersenden.
Die bisher in den jeweiligen Verfahrensbereichen geltenden Mög
lichkeiten zur Kommunikation der Zollstelle mit dem Teilnehmer
bleiben weiterhin bestehen und werden von den Zollstellen ggf.
parallel zu Zelos genutzt.
Die bisher in den Verfahrensbereichen Freier Verkehr, Zolllager,
Aktive Veredelung und Summarische Anmeldung vorgesehene
Antwortnachricht „Verarbeitungsmitteilung“ (CUSREC) wird nicht
als Antwortnachricht auf die Nachricht E_DOC_DAT genutzt. Viel
mehr werden als Antwortnachrichten auf die Nachricht
E_DOC_DAT die Nachrichten E_DOC_ACK und E_ERR_NCK
genutzt (siehe Kap. 6.1 bis 6.4 des Merkblattes für Teilnehmer
zum ATLAS-Release 9.0/AES-Release 2.4).
Für die genauen Verfahrensabläufe, Bedingungen und Einzelheiten
wird auf das Merkblatt für Teilnehmer zum ATLAS-Release 9.0/AES
www.itzbund.de
(insbesondere auf die Beschreibung der Nachrichten) ver
Seite 4
Stichwort
Kurzinfo Inhalt
Anwendung
(A) /
Nachricht
(N)
betroffen
Release 2.4 (insbesondere auf das neue Kapitel 7.9) sowie auf das
EDI-IHB
wiesen. Informationen finden sich auch im Bereich ATLAS-Zelos auf
www.zoll.de.
Anpassung der
Die Rechtsbehelfsbelehrung innerhalb der Nachrichten „Einfuhrab-
N
Rechtsbehelfs
gabenbescheid/Befund“ (CUSTAX), „Einfuhrabgabenbescheid aus
belehrung in den Nacherhebung, Erstattung, Erlass“ (SRATAX) und „Bescheid über
Nachrichten
die abschließende Festsetzung von Einfuhrabgaben“ (FINTAX)
wurde angepasst. Es wird nun auch die De-Mail-Adresse des
Rechtsbehelf-Hauptzollamtes an den Teilnehmer übermittelt. Dazu
wurde das neue Feld „Rechtsbehelf-Hauptzollamt (De-Mail-Ad
resse)“ geschaffen.
Wegfall des In-
Der elektronische Internetbeteiligtenantrag (IBA) steht auf
A
ternetbeteiligten
www.zoll.de nicht mehr zur Verfügung. Zukünftig kann ab dem
antrages auf
01.10.2019 zur Beantragung einer EORI- bzw. Niederlassungsnum
www.zoll.de
mer, zur Anzeige von Änderungen der Beteiligtendaten oder zur Be
endigung der EORI- bzw. Niederlassungsnummer das Bürger- und
Geschäftskundenportal (BuG) genutzt werden. Das BuG erreichen
Sie über www.zoll.de oder direkt unter der Adresse www.zoll-por
tal.de. Auf diesen Internetseiten finden Sie auch Informationen zum
BuG.
Nach wie vor kann alternativ das Formular 0870 „Beteiligte-Stamm
daten EORI-Nummer“ genutzt werden. Zur besseren Übersicht und
Handhabung wurde das bisherige Formular auf drei Antragsformu
lare aufgeteilt, da sich der Datenkranz je nach Art des Antragstellers
zum Teil erheblich unterscheidet:
Privatpersonen,
andere Rechtspersonen als Privatpersonen (Hauptsitz),
Niederlassungen.
Einfuhr
Zollanmeldun-
Bei Zollanmeldungen mit Beendigungsanteil Zolllager oder Aktive
A / N
gen mit BE-An-
Veredelung wird durch den Teilnehmer mit dem „Kennzeichen Zu
teil ZL oder BE-
gang in ATLAS (BE-Anteil ZL bzw. AV)“ im Beendigungsanteil ange-
Anteil AV
geben, ob der referenzierte Zugang in ATLAS angemeldet wurde.
Wird der Wert „N“ (für Nein) in diesem Feld angegeben, obwohl eine
gültige ATLAS-Registriernummer im Feld „Registriernummer des Zu
gangs (BE-Anteil ZL bzw. AV)“ im Beendigungsanteil angemeldet
www.itzbund.de
Seite 5
Stichwort
Kurzinfo Inhalt
Anwendung
(A) /
Nachricht
(N)
betroffen
wurde, wird die Zollanmeldung nun nicht mehr eingearbeitet und
eine Fehlermeldung weist auf die Unstimmigkeit hin.
Neue Vorpapier-
Es wurde die neue Vorpapierart „VER321“ (Versandverfahren nach
A / N
art „VER321“
Art. 321 UZK-IA) geschaffen und in die Codeliste A2020 (Vorpapier
art) aufgenommen.
Damit kann nun in den Zollanmeldungen angegeben werden, dass
als vorangegangenes Verfahren ein Versandverfahren nach Art. 321
UZK-IA (Unionsversand bei Beförderung durch festinstallierte Trans
porteinrichtungen) vorliegt.
Die neue Vorpapierart kann auch bei Zollanmeldungen vor Gestel
lung (ZvG) angegeben werden.
Erweiterung der
Vorpapierarten
bei AZ
Es können in den Anschreibungsmitteilungen nun alle Vorpapierar
ten angemeldet werden, die auch in einer vereinfachten Zollanmel
dung zulässig sind.
A / N
Beendigung eini- Die Codeliste I0100 „Verfahrenscodes und EU-Codes“ wurde auf-
A
ger EU-Codes
grund rechtlicher Änderungen überarbeitet, was zur Streichung der
EU-Codes F31, F32, F33, F42 und F43 geführt hat. Die Anmeldung
dieser EU-Codes ist nun nicht mehr möglich.
Erhöhung Wie-
Gemäß den Vorgaben des UZK muss es möglich sein, in einer Zoll-
N
derholfaktor für
anmeldung mehrere EU-Codes anmelden zu können.
die Angabe des
In einem ersten Schritt wurden dafür die technischen Voraussetzun
gen geschaffen, in dem in den Nachrichten für die Angabe des EU-
EU-Codes
Codes ein Wiederholfaktor von 99 festgelegt wurde.
Aus fachlichen Gründen ist die Anmeldung von mehreren EU-Codes
in einer Zollanmeldung jedoch noch nicht möglich und wird daher mit
einer Fehlermeldung abgewiesen.
Erweiterung
Feldformat „USt-
IdNr.“
Das Feldformat des Feldes “USt-IdNr.” wurde in den Nachrichten er
weitert und gleichzeitig eine zweite Aufbauvariante mit aufgenom
men.
Diese Anpassungen erfolgten zunächst nur aus technischen Grün
den, um das System auf die Abbildung ggf. zukünftig auftretender,
neuer Anmeldekonstellationen vorzubereiten.
N
www.itzbund.de
Seite 6
Stichwort
Kurzinfo Inhalt
Anwendung
(A) /
Nachricht
(N)
betroffen
Bis auf weiteres ist lediglich die bereits gewohnte Anmeldung der
USt-IdNr. im bekannten Format zulässig.
Nacherhebung, Erstattung oder Erlass (NEE)
Neues Regist-
Werden Einfuhrabgaben aus Billigkeit erlassen (Art. 120 UZK), so
A / N
rierkennzeichen
wird in der Nachricht „Einfuhrabgabenbescheid aus Nacherhebung,
für NIZZA in der
Erstattung, Erlass“ (SRATAX) im Feld „Registrierkennzeichen für
Nachricht
NIZZA“ nun das neue Registrierkennzeichen
„SRATAX“
ELB0003xxxxxxxxxxxxxxxx ausgegeben.
Versand
Prüfung gegen
Werden vom Teilnehmer im vereinfachten Verfahren in der Ver-
A
die Bewilligung
sandanmeldung Verschlüsse angemeldet, wird nun systemseitig ge
prüft, ob der Inhaber des Verfahrens (=Zugelassener Versender)
„Verwendung
eine gültige Bewilligung „Verwendung besonderer Verschlüsse für
besonderer Ver
den Unionsversand“ hat. Liegt keine gültige Bewilligung vor, wird die
Versandanmeldung nicht angenommen und dies dem Teilnehmer
schlüsse für den mit der Nachricht „Statusmeldung zur Überführung/Überwachung“
Unions-versand“ (E_TUF_STA) mitgeteilt.
Sollte der zugelassene Versender noch eine gültige, nicht nach dem
UZK neu bewertete Bestandsbewilligung „Zugelassener Versender“
haben, wird die vorgenannte Prüfung vom System nicht durchge
führt.
Neue Felder in
Die Nachricht „Überlassungsmitteilung“ (E_TUF_REL) wurde um die N
der Nachricht
Felder „Bewilligungsnummer“ und „Bewilligungsnummer BV“ erwei-
tert. In diesen Feldern wird ggf. die Bewilligungsnummer des Zuge-
E_TUF_REL
lassenen Versenders bzw. die Bewilligungsnummer der Bewilligung
„Verwendung besonderer Verschlüsse für den Unionsversand“ über-
mittelt.
Entfernung ge-
In der Internet-Versandanmeldung (IVA) wurden alle dauerhaft ge-
A
sperrter Felder
sperrten Eingabefelder entfernt und damit die Übersichtlichkeit des
Eingabeformulars verbessert.
in der IVA
Ausfuhr
Frist für Nichtan- Werden Waren nicht innerhalb einer bestimmten Frist (Vorhaltefrist)
A
nahme bei nicht
nach Abgabe der Ausfuhranmeldung an der Zollstelle gestellt, so
erfolgter Gestel
wird die Ausfuhranmeldung automatisiert nicht angenommen.
lung
Die Vorhaltefrist wurde von 28 auf 30 Tage angepasst.
www.itzbund.de
Seite 7
Stichwort
Kurzinfo Inhalt
Anwendung
(A) /
Nachricht
(N)
betroffen
Übersendung
des Antrags auf
nachträgliche
Ungültigkeit
(Nachricht
E_EXP_CAN)
Die Übersendung eines weiteren Antrags auf nachträgliche Ungül
tigerklärung ist nunmehr auch nach Ablehnung des vorherigen An
trags möglich.
A
EZT-Online
Anpassung Re
port Kontingent
sänderungen im
EZT-Online Ein
fuhr
Um erkennen zu können, wenn ein neues Kontingent von Beginn an
den Status kritisch aufweist, wurde der Report für die Kontingentsän
derungen (Report Kontingente) im EZT-Online Einfuhr angepasst. In
der Spalte „Änderung“ wird nun angezeigt, wenn es sich um ein
neues, kritisches Kontingent handelt.
Bei neuen, unkritischen Kontingenten wird in der Spalte „Änderung“
nur ausgegeben, dass es sich um ein neues Kontingent handelt.
Des Weiteren wird hier nun auch angegeben, wenn sich der Status
von kritisch auf nicht kritisch ändert.
A
Abkürzungsverzeichnis:
AES
Automated Export System (IT-gestütztes Ausfuhrverfahren)
ATLAS
Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System
AV
Aktive Veredelung
AZ
Anschreibungsmitteilung Zoll
BE-Anteil
Beendigungs-Anteil
BuG
Bürger- und Geschäftskundenportal
www.itzbund.de
Seite 8
EDI-IHB
EDI-Implementierungshandbuch
EORI
Economic Operators' Registration and Identification System
EU
Europäische Union
EZT
Elektronischer Zolltarif
IBA
Internetbeteiligtenantrag
IVA
Internet-Versandanmeldung
NEE
Nacherhebung, Erstattung oder Erlass
SumA
Summarische Anmeldung
USt-IdNr
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
UZK
Unionszollkodex
UZK-IA
Unionszollkodex - Implementing Act (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2447)
Zelos
Zentraler Austausch von Unterlagen, Anfragen oder Stellungnahmen
ZL
Zolllager
ZvG
Zollanmeldung vor Gestellung
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.