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DATUM 09. August 2016
BETREFF ATLAS – Info 2947/16
BEZUG
ANLAGEN
GZ O 1930 Betrieb – V A 2 – 2947/2016 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS-Ausfuhr (AES):
Ausfuhr genehmigungspflichtiger Güter an den in der Genehmigung genann
ten Empfänger oder Endverwender
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Genehmigungsbescheide des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) weisen mitunter Empfänger und Endverwender aus. Rechtlich möglich sind
unmittelbare Lieferungen genehmigter Güter an den in der Genehmigung genannten
Empfänger oder den Endverwender.
Ab 21. August 2016 ist es dementsprechend in ATLAS-Ausfuhr möglich, eine unmit
telbare Lieferung auch an den in der Genehmigung genannten Empfänger anzumel
den.
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ATLAS-Aufschub-BIN:
Ergänzung zur ATLAS-Info 1272/16 und 1298/16: Gültigkeitsende alte Aufschub-BIN
Mit den ATLAS-Infos 1272/16 vom 23.03.2016 und 1298/16 vom 24.03.2016 wurden die
Teilnehmer darüber informiert, dass zum Echtbetriebsbeginn des ATLAS-Release 8.8 die al-
www.ITZBund.de
Seite 2 ten Aufschub-BINs ihre Gültigkeit verlieren und daher bereits ab dem 10. März 2012 neue
Aufschub-BINs vergeben wurden. Alle nach diesem Zeitpunkt vergebenen und bekanntge-
gebenen Aufschub-BIN sind auf dem aktuellen Algorithmus aufgebaut und behalten ihre Gül-
tigkeit zum Echtbetriebsbeginn des ATLAS-Release 8.8.
Aufschubkonto-Inhabern, denen nach dem 10. März 2012 keine neue Aufschub-BIN mitge-
teilt wurde, wurden und werden dazu aufgefordert, einen Antrag mit dem Vordruck 0873 (mit
Code A im Feld 7 – Neuvergabe) zu stellen. Des Weiteren kann dieser Antrag nun auch onli-
ne unter https://www.internetantrag-abin.zoll.de/iab/content.do gestellt werden.
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.