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E-MAIL Servicedesk@itzbund.de
DATUM 30.Juli 2019
BETREFF ATLAS – Info 2797/19
BEZUG
ANLAGEN
GZ O 1930 Betrieb – IV A 3 – 2797/2019 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS-Einfuhr:
a) TARIC/EZT - Warenverkehr mit der Westsahara
b) TARIC/EZT - Warenverkehr mit den Komoren
TARIC/EZT - Warenverkehr mit der Westsahara
Mit einem Abkommen in Form eines Briefwechsels wurde das Europa-Mittelmeer-Abkom-
men zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren
Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits dahingehend erweitert,
dass für Erzeugnisse mit Ursprung in der Westsahara (EH) die gleichen Handelspräferenzen
gelten wie die, die von der Europäischen Union für unter das Assoziationsabkommen fallen-
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de Erzeugnisse gewährt werden (veröffentlicht im Amtsblatt der EU, Nr. L 034 vom
06. Februar 2019). Das Briefwechselabkommen ist am 19. Juli 2019 in Kraft getreten.
Für Waren mit Ursprung in der Westsahara werden bei beantragtem Begünstigungscode
3XX ermäßigte Abgabensätze gewährt, wenn einer der folgenden Ursprungsnachweise an
gemeldet wird:
-
Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
(TARIC-Unterlagencodierung N954)
Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED (TARIC-Unterlagencodierung U045)
Ursprungserklärung auf der Rechnung
(TARIC-Unterlagencodierung N864)
Erklärung auf der Rechnung EUR-MED
(TARIC-Unterlagencodierung U048)
Zusätzlich ist der Nachweis der Direktbeförderung notwendig (Unterlagencodierung 7HHF).
Des Weiteren ist die Gewährung von ermäßigten Abgabensätzen im Post- und Reiseverkehr
vorgesehen. Die Unterlagencodierung „4EEP“ ist daher anwendbar.
Warenverkehr mit den Komoren
Die Europäische Kommission hat mitgeteilt, dass das Interimsabkommen für ein Wirtschafts
partnerschaftsabkommen zwischen Staaten des östlichen und des südlichen Afrika einer-
seits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits nunmehr
zwischen der Europäischen Union und der Union der Komoren (KM) rückwirkend ab dem
7. Februar 2019 vorläufig anwendbar ist (veröffentlicht im Amtsblatt der EU, Nr. L 194 vom
22.Juli 2019).
-
Für Waren mit Ursprung in der Union der Komoren werden bei beantragtem Begünstigungs-
code 3XX ermäßigte Abgabensätze gewährt, wenn einer der folgenden Ursprungsnachweise
angemeldet wird:
Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
(TARIC-Unterlagencodierung N954)
Ursprungserklärung auf der Rechnung
(TARIC-Unterlagencodierung N864)
Zusätzlich ist der Nachweis der Direktbeförderung notwendig (Unterlagencodierung 7HHF).
Des Weiteren sind im o.g. Abkommen die Gewährung von ermäßigten Abgabensätzen im
Post- und Reiseverkehr vorgesehen. Die Unterlagencodierung „4EEP“ ist daher anwendbar.
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.