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DATUM
21. Juni 2016
BETREFF ATLAS – Info 2403/16
BEZUG
ANLAGEN
O 1930 Betrieb –
GZ
V A 2 – 2403/2016 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Einfuhr
Neuerungen aufgrund der Anwendbarkeit des Unionszollkodex zum 25. Juni 2016
Gem. Art. 29 ZK i.V.m. Art. 179 Abs. 1 Buchstabe a) ZK-DVO kann die Zollverwaltung auf die Vorlage
einer Zollwertanmeldung verzichten, wenn der Zollwert der eingeführten Waren unter 10.000 EUR
liegt.
Mit Einführung des UZKs zum 01.05.2016 liegt dieser Schwellenwert bei 20.000 EUR (vgl. Art. 6 Nr. 5
a) UZK-TDA sowie Anhang B, Kapitel 3, Abschnitt 2, Anmerkung 20 UZK-DA).
Die geänderte Wertgrenze wird ab dem 25.06.2016 in der Fachanwendung ATLAS realisiert sein.
Soweit dadurch Anpassungen an der Teilnehmersoftware erforderlich sind, können diese
eigenverantwortlich durchgeführt werden. Eine Zertifizierungspflicht entsteht hierdurch nicht.
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.