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DATUM

21. Juni 2016

BETREFF ATLAS – Info 2403/16

BEZUG

ANLAGEN

O 1930 Betrieb –

GZ

V A 2 – 2403/2016 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS – Einfuhr

Neuerungen aufgrund der Anwendbarkeit des Unionszollkodex zum 25. Juni 2016

Gem. Art. 29 ZK i.V.m. Art. 179 Abs. 1 Buchstabe a) ZK-DVO kann die Zollverwaltung auf die Vorlage

einer Zollwertanmeldung verzichten, wenn der Zollwert der eingeführten Waren unter 10.000 EUR

liegt.

Mit Einführung des UZKs zum 01.05.2016 liegt dieser Schwellenwert bei 20.000 EUR (vgl. Art. 6 Nr. 5

a) UZK-TDA sowie Anhang B, Kapitel 3, Abschnitt 2, Anmerkung 20 UZK-DA).

Die geänderte Wertgrenze wird ab dem 25.06.2016 in der Fachanwendung ATLAS realisiert sein.

Soweit dadurch Anpassungen an der Teilnehmersoftware erforderlich sind, können diese

eigenverantwortlich durchgeführt werden. Eine Zertifizierungspflicht entsteht hierdurch nicht.

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.