2196/16 PDF, 72 KB

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DATUM 03.Juni 2016

BETREFF ATLAS – Info 2196/16

BEZUG Atlas Info 2115/16 vom 27.05.2016

ANLAGEN

GZ O 1930 Betrieb – V A 2 – 2196/2016 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS-Einfuhr:

Ergänzung der ATLAS-Info 2115/16 (Teilnehmer betreffende Änderungen ATLAS-

Release 8.7 gegenüber 8.6)

Folgender Beitrag der o.g. ATLAS-Info wird ergänzt:

Einfuhr

Nationale Codes zur

EUSt-Befreiung

Mit den neuen nationalen Codes 5F4, 5F5, 5F6 und

5F7 (siehe Codeliste I0100 unter www.zoll.de) kann

nun die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer für ge-

werblich genutzte Seeschiffe und Luftfahrzeuge sowie

Waren für die Ausrüstung und Versorgung dieser Be-

förderungsmittel beantragt werden. Für alle anderen

Waren, die gemäß § 5 Abs. 1 UStG ebenfalls von der

Einfuhrumsatzsteuer befreit sind, ist weiterhin der nati-

onale Code 5F1 zu verwenden.

A / N

Die neuen nationalen Codes in der maschinenlesbaren Codeliste I0100 auf www.zoll.de stehen erst

mit Echtbetriebsbeginn des ATLAS-Release 8.7 zur Verfügung.

In der folgenden Tabelle sind die neuen zulässigen nationalen Codes mit den dazugehörigen Verfah

renscodes vorab dargestellt:

-

www.ITZBund.de

Verfahrenscode Beschreibung

Art der ZAnm.

bzw. Nachricht

zulässige Codes

4000

Gleichzeitige Überführung in den zoll-

und steuerrechtlich freien Verkehr ohne

mehrwertsteuerbefreiende Lieferung ohne

vorangegangene zollrechtliche Bestim-

mung.

EZA-FV

5F4, 5F5, 5F6, 5F7

vZA/AZ-FV

5F4, 5F5, 5F6, 5F7

EGZ-FV

5F4, 5F5, 5F6, 5F7

AmG

5F4, 5F5, 5F6, 5F7

4010

Gleichzeitige Überführung in den zoll-

und steuerrechtlich freien Verkehr ohne

mehrwertsteuerbefreiende Lieferung -

nach Anmeldung zur endgültigen Ausfuhr

(z.B. Rückwaren).

EZA-FV

5F4, 5F5, 5F6, 5F7

vZA/AZ-FV

5F4, 5F5, 5F6, 5F7

EGZ-FV

5F4, 5F5, 5F6, 5F7

4031

-

-

EZA-FV

5F1, 5F4, 5F5, 5F6, 5F7

vZA/AZ-FV

5F1, 5F4, 5F5, 5F6, 5F7

EGZ-FV

5F1, 5F4, 5F5, 5F6, 5F7

4051

Gleichzeitige Überführung in den zoll-

und steuerrechtlich freien Verkehr ohne

mehrwertsteuerbefreiende Lieferung -

nach Überführung in das Verfahren der

aktiven Veredelung (Nichterhebungsver

fahren).

-

EZA-FV

5F4, 5F5, 5F6, 5F7

vZA/AZ-FV

5F4, 5F5, 5F6, 5F7

EGZ-FV

5F4, 5F5, 5F6, 5F7

EGZ-ZL

5F1, 5F4, 5F5, 5F6, 5F7

4054

EZA-FV

5F1, 5F4, 5F5, 5F6, 5F7

4071

Gleichzeitige Überführung in den zoll-

und steuerrechtlich freien Verkehr ohne

mehrwertsteuerbefreiende Lieferung -

nach Überführung in das Zolllagerverfah

ren.

-

EZA-FV

5F4, 5F5, 5F6, 5F7

vZA/AZ-FV

5F4, 5F5, 5F6, 5F7

EGZ-FV

5F4, 5F5, 5F6, 5F7

EGZ-ZL

5F4, 5F5, 5F6, 5F7

4078

EZA-FV

5F4, 5F5, 5F6, 5F7

Seite 2

Gleichzeitige Überführung in den zoll-

und steuerrechtlich freien Verkehr ohne

mehrwertsteuerbefreiende Lieferung; nach

Überführung von Waren in einer Freizone

des Kontrolltyps II.

Gleichzeitige Überführung in den zoll-

und steuerrechtlich freien Verkehr ohne

mehrwertsteuerbefreiende Lieferung -

nach aktiver Veredelung (Nichterhe-

bungsverfahren) in einem anderen Mit-

gliedstaat (ohne die Waren zuvor in den

zollrechtlich freien Verkehr zu überfüh-

ren).

Gleichzeitige Überführung in den zoll

und steuerrechtlich freien Verkehr oh

ne mehrwertsteuerbefreiende Liefe-

rung - nach Wiederausfuhr im An-

schluss an die Überführung in das

Verfahren der aktiven Veredelung

Verfahrenscode Beschreibung

Art der ZAnm.

bzw. Nachricht

zulässige Codes

vZA/AZ-FV

5F4, 5F5, 5F6, 5F7

EGZ-FV

5F4, 5F5, 5F6, 5F7

EGZ-ZL

5F4, 5F5, 5F6, 5F7

4091

Gleichzeitige Überführung in den zoll-

und steuerrechtlich freien Verkehr ohne

mehrwertsteuerbefreiende Lieferung -

nach Überführung von Waren in das Um

wandlungsverfahren.

-

EZA-FV

5F4, 5F5, 5F6, 5F7

vZA/AZ-FV

5F4, 5F5, 5F6, 5F7

EGZ-FV

5F4, 5F5, 5F6, 5F7

4900

EZA-FV

5F1, 5F4, 5F5, 5F6, 5F7

vZA/AZ-FV

5F1,5F4, 5F5, 5F6, 5F7

EGZ-FV

5F1 5F4, 5F5, 5F6, 5F7

4951

Überführung von Gemeinschaftswaren in

den steuerrechtlich freien Verkehr im

Rahmen des Warenverkehrs zwischen

Teilen des Zollgebietes der Gemeinschaft,

in denen die Vorschriften der Richtlinie

77/388/EWG anwendbar sind, und sol-

chen Teilen dieses Gebietes, in denen die-

se Vorschriften nicht gelten, sowie auf

den Warenverkehr zwischen Teilen dieses

Gebietes, in denen diese Vorschriften

nicht anwendbar sind – nach Überführung

in das Verfahren der aktiven Veredelung

(Nichterhebungsverfahren).

EZA-FV

5F1, 5F4, 5F5, 5F6, 5F7

vZA/AZ-FV

5F1, 5F4, 5F5, 5F6, 5F7

EGZ-FV

5F1, 5F4, 5F5, 5F6, 5F7

Seite 3

Überführung von Gemeinschaftswaren in

den steuerrechtlich freien Verkehr im

Rahmen des Warenverkehrs zwischen

Teilen des Zollgebietes der Gemeinschaft,

in denen die Vorschriften der Richtlinie

77/388/EWG anwendbar sind, und sol-

chen Teilen dieses Gebietes, in denen die-

se Vorschriften nicht gelten, sowie auf

den Warenverkehr zwischen Teilen dieses

Gebietes, in denen diese Vorschriften

nicht anwendbar sind – ohne vorangegan-

gene zollrechtliche Bestimmung.

Überführung von Waren in den steuer-

rechtlich freien Verkehr im Rahmen des

Warenverkehrs zwischen der Gemein-

schaft und den Ländern, mit denen sie ei-

ne Zollunion gebildet hat – ohne vorange-

gangene zollrechtliche Bestimmung.

Verfahrenscode Beschreibung

Art der ZAnm.

bzw. Nachricht

zulässige Codes

4954

EZA-FV

5F1, 5F4, 5F5, 5F6, 5F7

vZA/AZ-FV

5F1, 5F4, 5F5, 5F6, 5F7

EGZ-FV

5F1, 5F4, 5F5, 5F6, 5F7

4971

Überführung von Gemeinschaftswaren in

den steuerrechtlich freien Verkehr im

Rahmen des Warenverkehrs zwischen

Teilen des Zollgebietes der Gemeinschaft,

in denen die Vorschriften der Richtlinie

77/388/EWG anwendbar sind, und sol-

chen Teilen dieses Gebietes, in denen die-

se Vorschriften nicht gelten, sowie auf

den Warenverkehr zwischen Teilen dieses

Gebietes, in denen diese Vorschriften

nicht anwendbar sind – nach Überführung

in ein Zolllagerverfahren.

Überführung von Waren in den steuer-

rechtlich freien Verkehr im Rahmen des

Warenverkehrs zwischen der Gemein-

schaft und den Ländern, mit denen sie ei-

ne Zollunion gebildet hat - nach Überfüh-

rung in ein Zolllagerverfahren.

EZA-FV

5F1,5F4, 5F5, 5F6, 5F7

vZA/AZ-FV

5F1, 5F4, 5F5, 5F6, 5F7

EGZ-FV

5F1, 5F4, 5F5, 5F6, 5F7

EGZ-ZL

5F1,5F4, 5F5, 5F6, 5F7

4978

EZA-FV

5F1,5F4, 5F5, 5F6, 5F7

vZA/AZ-FV

5F1,5F4, 5F5, 5F6, 5F7

Seite 4

Überführung von Gemeinschaftswaren in

den steuerrechtlich freien Verkehr im

Rahmen des Warenverkehrs zwischen

Teilen des Zollgebietes der Gemeinschaft,

in denen die Vorschriften der Richtlinie

77/388/EWG anwendbar sind, und sol-

chen Teilen dieses Gebietes, in denen die-

se Vorschriften nicht gelten, sowie auf

den Warenverkehr zwischen Teilen dieses

Gebietes, in denen diese Vorschriften

nicht anwendbar sind – nach Überführung

von Waren in eine Freizone des Kontroll-

typs II.

Überführung von Waren in den steuer-

rechtlich freien Verkehr im Rahmen des

Warenverkehrs zwischen der Gemein-

schaft und den Ländern, mit denen sie ei-

ne Zollunion gebildet hat – nach Überfüh-

rung von Waren in eine Freizone des Kon-

trolltyps II.

Überführung von Gemeinschaftswaren in

den steuerrechtlich freien Verkehr im

Rahmen des Warenverkehrs zwischen

Teilen des Zollgebietes der Gemeinschaft,

in denen die Vorschriften der Richtlinie

77/388/EWG anwendbar sind, und sol-

chen Teilen dieses Gebietes, in denen die-

se Vorschriften nicht gelten, sowie auf

den Warenverkehr zwischen Teilen dieses

Gebietes, in denen diese Vorschriften

nicht anwendbar sind – nach aktiver Ver-

edelung (Nichterhebungsverfahren) in ei-

nem anderen Mitgliedstaat (ohne die Wa-

ren zuvor in den zollrechtlich freien Ver-

kehr zu überführen).

Verfahrenscode Beschreibung

Art der ZAnm.

bzw. Nachricht

zulässige Codes

EGZ-FV

5F1, 5F4, 5F5, 5F6, 5F7

4991

Überführung von Gemeinschaftswaren in

den steuerrechtlich freien Verkehr im

Rahmen des Warenverkehrs zwischen

Teilen des Zollgebietes der Gemeinschaft,

in denen die Vorschriften der Richtlinie

77/388/EWG anwendbar sind, und sol-

chen Teilen dieses Gebietes, in denen die-

se Vorschriften nicht gelten, sowie auf

den Warenverkehr zwischen Teilen dieses

Gebietes, in denen diese Vorschriften

nicht anwendbar sind – nach Überführung

in das Umwandlungsverfahren.

EZA-FV

5F1, 5F4, 5F5, 5F6, 5F7

vZA/AZ-FV

5F1, 5F4, 5F5, 5F6, 5F7

EGZ-FV

5F1, 5F4, 5F5, 5F6, 5F7

EGZ-ZL

5F1,5F4,5F5,5F6,5F7

Seite 5

Langtexte der o.g. nationalen Codes:

Schlüssel

Langtext

5F1

EUSt-Befreiung gem. § 5 Abs. 1 UStG für alle Waren, ausge-

nommen gewerblich genutzte Seeschiffe und Flugzeuge sowie

Waren für die Ausrüstung und Versorgung dieser Beförderungs

mittel gem. § 8 Abs. 1 und 2 UStG.

-

5F3

Anmeldung ausgenommen VSt

5F4

EUSt-Befreiung für Wasserfahrzeuge für die Seeschifffahrt, die

dem Erwerb durch die Seeschifffahrt oder der Rettung Schiffbrü-

chiger zu dienen bestimmt sind (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1

Nr. 1, 2 und 3 UStG)

5F5

EUSt-Befreiung für Gegenstände zur Ausrüstung oder Versor-

gung der in § 8 Abs. 1 Nr. 1 genannten Seeschiffe (§ 5 Abs. 1

Nr. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2 und 3 UStG)

5F6

EUSt-Befreiung für Luftfahrzeuge, die zur Verwendung durch Un

ternehmer bestimmt sind, die im entgeltlichen Luftverkehr über-

wiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderun-

gen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchfüh

ren (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG)

-

-

5F7

EUSt-Befreiung für Gegenstände, die zur Ausrüstung oder der

Versorgung für die in § 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG genannten Luftfahr-

zeuge bestimmt sind (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 8 Abs. 2 Nr. 2 und

3 UStG)

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.