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DATUM 03.Juni 2016
BETREFF ATLAS – Info 2194/16
BEZUG
ANLAGEN
O 1930 Betrieb – V A 2 – 2194/2016 (bei Antwort bitte angeben)
GZ
ATLAS-Einfuhr:
Übergangsregelung zur Umsetzung der Einführung einer vorherigen Überwachung der
Einfuhren bestimmter Eisen- und Stahlerzeugnisse
Gestützt auf die Verordnung (EU) 2015/478 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 11. März 2015 über eine gemeinsame Einfuhrregelung und die Verordnung (EU)
2015/755 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über eine ge-
meinsame Regelung der Einfuhren aus bestimmten Drittländern hat die Kommission die
Durchführungsverordnung (EU) 2016/670 vom 28. April 2016 zur Einführung einer vorheri-
gen Überwachung der Einfuhren bestimmter Eisen- und Stahlerzeugnisse mit Ursprung in
bestimmten Drittländern durch die Union erlassen.
Um Verzögerungen bei der Einfuhrabfertigung zu vermeiden, hat das Bundesamt für Wirt-
schaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Übergangsregelung getroffen.
Für die Einfuhrabfertigung der ab 3. Juni 2016 der vorherigen Überwachung unterliegenden
Eisen- und Stahlerzeugnisse ist ab sofort befristet bis voraussichtlich zum 1. Juli 2016 wie
folgt zu verfahren:
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Einführer, die ein Überwachungsdokument beantragt haben, können die Überlassung zum
zollrechtlich freien Verkehr beantragen, obwohl ihnen das vorgeschriebene Überwachungs-
dokument des BAFA noch nicht vorliegt.
Hierzu ist in der Zollanmeldung auf Positionsebene die Unterlage „I 004“ (Überwachungsdo-
kument) anzumelden. Im Feld „Nummer der Unterlage“ ist anstelle der Dokumentennummer
„ÜD wurde beantragt“ und als Ausstellungsdatum das Datum der Übermittlung der Zollan-
meldung einzutragen. Die Unterlage muss mit dem Kennzeichen „vorhanden“ übermittelt
werden.
Die Zollstelle wird in der Übergangszeit die Zollanmeldung annehmen, sofern sonstige Hin-
derungsgründe nicht entgegenstehen.
Im Zuge der Einfuhrabfertigung fordert sie den Teilnehmer auf, das erforderliche Überwa-
chungsdokument unter Angabe der Zollanmeldung nachzureichen.
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.