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DATUM 03.Juni 2016

BETREFF ATLAS – Info 2194/16

BEZUG

ANLAGEN

O 1930 Betrieb – V A 2 – 2194/2016 (bei Antwort bitte angeben)

GZ

ATLAS-Einfuhr:

Übergangsregelung zur Umsetzung der Einführung einer vorherigen Überwachung der

Einfuhren bestimmter Eisen- und Stahlerzeugnisse

Gestützt auf die Verordnung (EU) 2015/478 des Europäischen Parlaments und des Rates

vom 11. März 2015 über eine gemeinsame Einfuhrregelung und die Verordnung (EU)

2015/755 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über eine ge-

meinsame Regelung der Einfuhren aus bestimmten Drittländern hat die Kommission die

Durchführungsverordnung (EU) 2016/670 vom 28. April 2016 zur Einführung einer vorheri-

gen Überwachung der Einfuhren bestimmter Eisen- und Stahlerzeugnisse mit Ursprung in

bestimmten Drittländern durch die Union erlassen.

Um Verzögerungen bei der Einfuhrabfertigung zu vermeiden, hat das Bundesamt für Wirt-

schaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Übergangsregelung getroffen.

Für die Einfuhrabfertigung der ab 3. Juni 2016 der vorherigen Überwachung unterliegenden

Eisen- und Stahlerzeugnisse ist ab sofort befristet bis voraussichtlich zum 1. Juli 2016 wie

folgt zu verfahren:

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Einführer, die ein Überwachungsdokument beantragt haben, können die Überlassung zum

zollrechtlich freien Verkehr beantragen, obwohl ihnen das vorgeschriebene Überwachungs-

dokument des BAFA noch nicht vorliegt.

Hierzu ist in der Zollanmeldung auf Positionsebene die Unterlage „I 004“ (Überwachungsdo-

kument) anzumelden. Im Feld „Nummer der Unterlage“ ist anstelle der Dokumentennummer

„ÜD wurde beantragt“ und als Ausstellungsdatum das Datum der Übermittlung der Zollan-

meldung einzutragen. Die Unterlage muss mit dem Kennzeichen „vorhanden“ übermittelt

werden.

Die Zollstelle wird in der Übergangszeit die Zollanmeldung annehmen, sofern sonstige Hin-

derungsgründe nicht entgegenstehen.

Im Zuge der Einfuhrabfertigung fordert sie den Teilnehmer auf, das erforderliche Überwa-

chungsdokument unter Angabe der Zollanmeldung nachzureichen.

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.