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DATUM

27. Mai 2016

BETREFF ATLAS – Info 2115/16

BEZUG

ANLAGEN

GZ O 1930 Betrieb – V A 2 – 2115/2016 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS-Übergreifend:

Teilnehmer betreffende Änderungen ATLAS-Release 8.7 gegenüber 8.6

Zum 25.06.2016 wird das ATLAS-Release 8.7 in den Echtbetrieb überführt.

Die vorliegende ATLAS-Info enthält eine Zusammenfassung der die Teilnehmer betreffenden

wesentlichen fachlichen Änderungen, die bisher noch nicht in gesonderten ATLAS-Infos ver-

öffentlicht wurden.

Eine Aufstellung aller Anpassungen an der Teilnehmerschnittstelle kann der Änderungsliste

zum EDI-IHB 8.7 (Kapitel 2.6.4 des Vorworts zum EDI-IHB) entnommen werden.

Die Anpassungen an der Teilnehmerschnittstelle erfordern ausschließlich im Bereich EAS

eine Zertifizierung der Teilnehmersoftware sowie die Umstellung der Teilnehmerstammdaten

auf das Release 8.7. Softwarehersteller und Teilnehmer haben dafür bis zum Ende der wei-

chen Migration am 26.03.2017 Zeit.

Im Übergangszeitraum können die Änderungen zu Nachrichtenstrukturen nur von Teilneh-

mern genutzt werden, die bereits eine für das ATLAS-Release 8.7 zertifizierte Teilnehmer-

software einsetzen und deren Teilnehmerstammdaten auf das neue Release umgestellt wor-

den sind.

Seite 2

Stichwort

Kurzinfo Inhalt

Anwendung (A) /

Nachricht (N) /

Migration

betroffen

Übergreifend

Neuer Inter-

netantrag Auf-

schub-BIN

Die Beantragung, Änderung und Beendigung einer Aufschub-

Beteiligtenidentifikationsnummer (Aufschub-BIN) sowie die Ände-

rung des Aufschub-BIN-Ansprechpartners durch einen Beteiligten

kann, neben der Verwendung des Vordrucks 0873, nun ab

27.06.2016 auch elektronisch mittels Internetantrag Aufschub-BIN

auf www.zoll.de veranlasst werden. Den Beteiligten stehen hier ei-

ne Ausfüllanleitung sowie Wertelisten für die Verwendung von Ver-

schlüsselungen/Codes zur Verfügung und sie erhalten eine IA-

Registriernummer, unter der ihre Daten abgespeichert werden. Bei

der elektronischen Antragstellung ist der Antrag zusätzlich auszu-

drucken und unterschrieben der Generalzolldirektion - Dienstort

Dresden - per Post, Fax oder als E-Mail-Anhang zu übermitteln.

Die diesbezüglichen Kontaktdaten sowie weitere Informationen

sind auf der Startseite des Internetantrags zu finden.

A

Verfügungs-

berechtigter in

einer SumA

Bei der Beendigung eines Versandverfahrens im vereinfachten

Verfahren wird nun auch der Sender der Ankunftsanzeige (E_AN)

an die Anwendung SumA übergeben. Somit kann dieser als Verfü-

gungsberechtigter

auftreten

und

die

Verwahrungsmitteilung

(CUSTST) empfangen, wenn aufgrund besonderer Umstände kein

Entladekommentar (E_UR) gesendet wurde.

Ansonsten wird die Verwahrungsmitteilung weiterhin an den Sen-

der des Entladekommentars (E_UR) geschickt.

A / N

Neuer Code für

die Art der

Auszahlung

In der Codeliste A1090 wurde für das Feld „Art der Auszahlung der

zu erstattenden Abgaben/freizugebenden Sicherheiten“ der neue

Code „A“ (Beträge, deren Summe 10,00 EUR nicht übersteigt,

werden nicht von Amts wegen erstattet oder erlassen) geschaffen.

Dadurch ist es nun möglich, die Entscheidung zum Absehen von

Erlass bzw. Erstattung eines Kleinbetrages auch elektronisch mit

zuteilen.

-

A / N

Eingangs-/Ausgangs-SumA (EAS)

Wiederhol-

faktor Ver-

schlüsse in

ASumA

Die Anzahl der anmeldbaren Verschlüsse wurde von 99 auf 9999

erweitert.

-

-

-

A / N

Neue Nachrich

ten in ASumA

In ASumA wurden zwei neue Nachrichten geschaffen, mit denen

die Zollstelle den Teilnehmer über nachfolgendes informiert:

E_EXS_CTL (Kontrollmitteilung)

Mitteilung über die geplante Kontrolle der betreffenden Wa

ren

E_EXS_STA (Statusmeldung zum Ausgang)

Mitteilung, ob die Waren überlassen werden oder der Aus-

gang untersagt wird. Wird der Ausgang untersagt, wird der

Grund hierfür in der Nachricht übermittelt.

Die bisherige Überlassungsfiktion wird damit aufgehoben. Der Teil

A / N

Seite 3

Stichwort

Kurzinfo Inhalt

Anwendung (A) /

Nachricht (N) /

Migration

betroffen

nehmer muss zwingend die Statusmeldung zum Ausgang abwar-

ten. Die jeweilige Entscheidung gilt dabei für die gesamte ASumA

und ist nicht für einzelne Positionen möglich. Wird die Überlassung

aufgrund vorzeitiger Übermittlung der Statusmeldung zum Ausgang

bereits vor der Gestellung ausgesprochen, wird diese erst zum

Zeitpunkt der Gestellung wirksam, sofern keine einfuhrseitigen

Kontrollen (bspw. Kontrolle einer die Sendung betreffenden sum

marischen Eingangsanmeldung) einer Überlassung entgegenste-

hen.

Kontrollmaßnahmen können bis zum tatsächlichen Verbringen aus

dem Zollgebiet der Union angeordnet werden. Eine bereits ausge-

sprochene Überlassung zum Ausgang wird mit der Anordnung von

Kontrollmaßnahmen - auch außerhalb des Systems - aufgehoben

und ggf. nach Abschluss dieser neu erteilt. Die erneute Überlas-

sung erfolgt hierbei außerhalb von ATLAS.

-

Summarische Anmeldung (SumA)

Anpassung der

Löschfrist für

vorzeitige Su-

mA

Bisher wurden vorzeitige SumA 14 Tage nach Übermittlung auto-

matisiert gelöscht, sofern diese nicht bestätigt wurden. Diese

Löschfrist wurde nun analog zu Zollanmeldungen vor Gestellung

(ZvG) auf 30 Tage erhöht. Somit können Beteiligte nun auch bei

ZvG, bei denen eine vorzeitige SumA als Vorpapier erfasst ist, die

Frist von 30 Tagen ausschöpfen.

A

Einfuhr

-

Nationale

Codes zur

EUSt-Befreiung

Mit den neuen nationalen Codes 5F4, 5F5, 5F6 und 5F7 (siehe

Codeliste I0100 unter www.zoll.de) kann nun die Befreiung von der

Einfuhrumsatzsteuer für gewerblich genutzte Seeschiffe und Luft-

fahrzeuge sowie Waren für die Ausrüstung und Versorgung dieser

Beförderungsmittel beantragt werden. Für alle anderen Waren, die

gemäß § 5 Abs. 1 UStG ebenfalls von der Einfuhrumsatzsteuer be-

freit sind, ist weiterhin der nationale Code 5F1 zu verwenden.

A / N

Versand

Erweiterung

der Codeliste

Die Codeliste A0113 wurde um den Code 63 „Ausnahmebehand

lung durchgeführt“ erweitert.

N

Fehler-

meldungen bei

Versandvor-

gängen im

Endzustand

Wenn eine Ankunftsanzeige (E_AN) verschickt wird, obwohl sich

der Vorgang im Endzustand „Ausnahmebehandlung durchgeführt“

befindet, kommt es zu folgender Fehlernachricht: „Für diesen Vor-

gang darf keine Eingangsanzeige verarbeitet werden. Bitte kontak-

tieren Sie die Zollstelle.“.

Wird ein Entladekommentar (E_UR) verschickt, obwohl sich der

Vorgang im Endzustand „Ausnahmebehandlung durchgeführt“ be-

findet, kommt es zu folgender Fehlernachricht: „Für diesen Vor-

gang wurde bereits eine Ausnahmebehandlung durchgeführt. Bitte

kontaktieren Sie die Zollstelle.“.

N

EZT-Online

Aufruf von

Rechtsvor-

Im EZT-Online Einfuhr und Ausfuhr wird auf der Seite „Maßnah-

men und Hinweise“ in der Tabellenspalte „Weitere Informationen“

A

Seite 4

Stichwort

Kurzinfo Inhalt

Anwendung (A) /

Nachricht (N) /

Migration

betroffen

schriften zu

den Maßnah

men

-

-

nun der Link „Rechtsvorschrift“ angezeigt, sofern zur Maßnahme

entsprechende Daten vorliegen. Über diesen Link wird die neue

Seite „Rechtsvorschrift“ aufgerufen, worüber die Verordnung, auf

der die Maßnahme basiert, eingesehen werden kann.

Hier werden folgende Daten angezeigt:

Verordnung (als Link)

Gültigkeitsbeginn der Verordnung

Amtsblatt (in dem die Verordnung veröffentlicht wurde)

veröffentlicht am (Datum der Veröffentlichung des Amts

blattes)

Seite (des Amtsblattes)

Die Verordnungsnummer führt über einen Link zu EUR-Lex (Inter-

-

-

net-Portal zum Recht der Europäischen Union;

http://eur-

lex.europa.eu/de/index.htm) zu der gewünschten Verordnung. Auf

der Seite EUR-Lex werden zur aufgerufenen Verordnung im Regis

ter „Verbundene Dokumente“ zusätzlich Änderungen, Berichtigun

gen und ggf. konsolidierte Fassungen angezeigt.

Anzeige der

Änderungen

bei Lizenz- und

Zollkontingen-

ten

Im EZT-Online Einfuhr wurde unter „Recherche -> LK/ZK“ der neue

Menüpunkt „Kontingentsänderungen“ zum Aufruf der gleichnami-

gen Seite aufgenommen.

A

Seite 5

Stichwort

Kurzinfo Inhalt

Anwendung (A) /

Nachricht (N) /

Migration

betroffen

Hier kann nach täglichen Änderungen zu Lizenz- und Zollkontin-

genten zum maßgebenden Zeitpunkt gesucht werden.

Nach einer erfolgreichen Suche erscheint der Link „zum Dokument

Kontingentsänderungen“, über den die Suchergebnisse im „Report

Kontingente“ eingesehen werden können:

In diesem Report erfolgt eine Anzeige, wenn ein Kontingent neu

eröffnet wird, ausgesetzt ist, sich der Status (kritisch/nicht kritisch)

eines Zollkontingentes ändert, es erschöpft ist oder wieder eröffnet

wird. Wird ein Zollkontingent wiedereröffnet, erfolgt zeitgleich eine

14-tägige Sperre, die in einer separaten Zeile angezeigt wird. Die

Aufhebung dieser Sperre nach deren Ablauf wird hier ebenfalls an-

gezeigt. Die Spalte „Kontingentsmenge“ enthält nur bei wiederer-

öffneten Kontingenten einen Wert (entsprechende Restmenge). In

der letzten Spalte „Beginn/Ende“ werden nur die Zeiträume einer

Sperre oder Aussetzung eines Kontingents angezeigt.

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Stichwort

Kurzinfo Inhalt

Anwendung (A) /

Nachricht (N) /

Migration

betroffen

Hinweis:

Die Anzeige von Kontingentsänderungen erfolgte bisher unter dem

Hauptmenüpunkt „Mitteilungen“, die dortige Tabelle wird künftig

wegfallen.

Abkürzungsverzeichnis:

ASumA

Ausgangs-Summarische Anmeldung

BIN

Beteiligtenidentifikationsnummer

EAS

Eingangs-/Ausgangs-Summarische Anmeldung

EDI-IHB

Electronic Data Interchange-Implementierungshandbuch

EUSt

Einfuhrumsatzsteuer

EZT

Elektronischer Zolltarif

IA

Internet-Antrag

LK

Lizenzkontingent

SumA

Summarische Anmeldung (Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung)

UStG

Umsatzsteuergesetz

ZK

Zollkontingent

ZvG

Zollanmeldung vor Gestellung

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.