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DATUM
27. Mai 2016
BETREFF ATLAS – Info 2115/16
BEZUG
ANLAGEN
GZ O 1930 Betrieb – V A 2 – 2115/2016 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS-Übergreifend:
Teilnehmer betreffende Änderungen ATLAS-Release 8.7 gegenüber 8.6
Zum 25.06.2016 wird das ATLAS-Release 8.7 in den Echtbetrieb überführt.
Die vorliegende ATLAS-Info enthält eine Zusammenfassung der die Teilnehmer betreffenden
wesentlichen fachlichen Änderungen, die bisher noch nicht in gesonderten ATLAS-Infos ver-
öffentlicht wurden.
Eine Aufstellung aller Anpassungen an der Teilnehmerschnittstelle kann der Änderungsliste
zum EDI-IHB 8.7 (Kapitel 2.6.4 des Vorworts zum EDI-IHB) entnommen werden.
Die Anpassungen an der Teilnehmerschnittstelle erfordern ausschließlich im Bereich EAS
eine Zertifizierung der Teilnehmersoftware sowie die Umstellung der Teilnehmerstammdaten
auf das Release 8.7. Softwarehersteller und Teilnehmer haben dafür bis zum Ende der wei-
chen Migration am 26.03.2017 Zeit.
Im Übergangszeitraum können die Änderungen zu Nachrichtenstrukturen nur von Teilneh-
mern genutzt werden, die bereits eine für das ATLAS-Release 8.7 zertifizierte Teilnehmer-
software einsetzen und deren Teilnehmerstammdaten auf das neue Release umgestellt wor-
den sind.
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Stichwort
Kurzinfo Inhalt
Anwendung (A) /
Nachricht (N) /
Migration
betroffen
Übergreifend
Neuer Inter-
netantrag Auf-
schub-BIN
Die Beantragung, Änderung und Beendigung einer Aufschub-
Beteiligtenidentifikationsnummer (Aufschub-BIN) sowie die Ände-
rung des Aufschub-BIN-Ansprechpartners durch einen Beteiligten
kann, neben der Verwendung des Vordrucks 0873, nun ab
27.06.2016 auch elektronisch mittels Internetantrag Aufschub-BIN
auf www.zoll.de veranlasst werden. Den Beteiligten stehen hier ei-
ne Ausfüllanleitung sowie Wertelisten für die Verwendung von Ver-
schlüsselungen/Codes zur Verfügung und sie erhalten eine IA-
Registriernummer, unter der ihre Daten abgespeichert werden. Bei
der elektronischen Antragstellung ist der Antrag zusätzlich auszu-
drucken und unterschrieben der Generalzolldirektion - Dienstort
Dresden - per Post, Fax oder als E-Mail-Anhang zu übermitteln.
Die diesbezüglichen Kontaktdaten sowie weitere Informationen
sind auf der Startseite des Internetantrags zu finden.
A
Verfügungs-
berechtigter in
einer SumA
Bei der Beendigung eines Versandverfahrens im vereinfachten
Verfahren wird nun auch der Sender der Ankunftsanzeige (E_AN)
an die Anwendung SumA übergeben. Somit kann dieser als Verfü-
gungsberechtigter
auftreten
und
die
Verwahrungsmitteilung
(CUSTST) empfangen, wenn aufgrund besonderer Umstände kein
Entladekommentar (E_UR) gesendet wurde.
Ansonsten wird die Verwahrungsmitteilung weiterhin an den Sen-
der des Entladekommentars (E_UR) geschickt.
A / N
Neuer Code für
die Art der
Auszahlung
In der Codeliste A1090 wurde für das Feld „Art der Auszahlung der
zu erstattenden Abgaben/freizugebenden Sicherheiten“ der neue
Code „A“ (Beträge, deren Summe 10,00 EUR nicht übersteigt,
werden nicht von Amts wegen erstattet oder erlassen) geschaffen.
Dadurch ist es nun möglich, die Entscheidung zum Absehen von
Erlass bzw. Erstattung eines Kleinbetrages auch elektronisch mit
zuteilen.
-
A / N
Eingangs-/Ausgangs-SumA (EAS)
Wiederhol-
faktor Ver-
schlüsse in
ASumA
Die Anzahl der anmeldbaren Verschlüsse wurde von 99 auf 9999
erweitert.
-
-
-
A / N
Neue Nachrich
ten in ASumA
In ASumA wurden zwei neue Nachrichten geschaffen, mit denen
die Zollstelle den Teilnehmer über nachfolgendes informiert:
E_EXS_CTL (Kontrollmitteilung)
Mitteilung über die geplante Kontrolle der betreffenden Wa
ren
E_EXS_STA (Statusmeldung zum Ausgang)
Mitteilung, ob die Waren überlassen werden oder der Aus-
gang untersagt wird. Wird der Ausgang untersagt, wird der
Grund hierfür in der Nachricht übermittelt.
Die bisherige Überlassungsfiktion wird damit aufgehoben. Der Teil
A / N
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Stichwort
Kurzinfo Inhalt
Anwendung (A) /
Nachricht (N) /
Migration
betroffen
nehmer muss zwingend die Statusmeldung zum Ausgang abwar-
ten. Die jeweilige Entscheidung gilt dabei für die gesamte ASumA
und ist nicht für einzelne Positionen möglich. Wird die Überlassung
aufgrund vorzeitiger Übermittlung der Statusmeldung zum Ausgang
bereits vor der Gestellung ausgesprochen, wird diese erst zum
Zeitpunkt der Gestellung wirksam, sofern keine einfuhrseitigen
Kontrollen (bspw. Kontrolle einer die Sendung betreffenden sum
marischen Eingangsanmeldung) einer Überlassung entgegenste-
hen.
Kontrollmaßnahmen können bis zum tatsächlichen Verbringen aus
dem Zollgebiet der Union angeordnet werden. Eine bereits ausge-
sprochene Überlassung zum Ausgang wird mit der Anordnung von
Kontrollmaßnahmen - auch außerhalb des Systems - aufgehoben
und ggf. nach Abschluss dieser neu erteilt. Die erneute Überlas-
sung erfolgt hierbei außerhalb von ATLAS.
-
Summarische Anmeldung (SumA)
Anpassung der
Löschfrist für
vorzeitige Su-
mA
Bisher wurden vorzeitige SumA 14 Tage nach Übermittlung auto-
matisiert gelöscht, sofern diese nicht bestätigt wurden. Diese
Löschfrist wurde nun analog zu Zollanmeldungen vor Gestellung
(ZvG) auf 30 Tage erhöht. Somit können Beteiligte nun auch bei
ZvG, bei denen eine vorzeitige SumA als Vorpapier erfasst ist, die
Frist von 30 Tagen ausschöpfen.
A
Einfuhr
-
Nationale
Codes zur
EUSt-Befreiung
Mit den neuen nationalen Codes 5F4, 5F5, 5F6 und 5F7 (siehe
Codeliste I0100 unter www.zoll.de) kann nun die Befreiung von der
Einfuhrumsatzsteuer für gewerblich genutzte Seeschiffe und Luft-
fahrzeuge sowie Waren für die Ausrüstung und Versorgung dieser
Beförderungsmittel beantragt werden. Für alle anderen Waren, die
gemäß § 5 Abs. 1 UStG ebenfalls von der Einfuhrumsatzsteuer be-
freit sind, ist weiterhin der nationale Code 5F1 zu verwenden.
A / N
Versand
Erweiterung
der Codeliste
Die Codeliste A0113 wurde um den Code 63 „Ausnahmebehand
lung durchgeführt“ erweitert.
N
Fehler-
meldungen bei
Versandvor-
gängen im
Endzustand
Wenn eine Ankunftsanzeige (E_AN) verschickt wird, obwohl sich
der Vorgang im Endzustand „Ausnahmebehandlung durchgeführt“
befindet, kommt es zu folgender Fehlernachricht: „Für diesen Vor-
gang darf keine Eingangsanzeige verarbeitet werden. Bitte kontak-
tieren Sie die Zollstelle.“.
Wird ein Entladekommentar (E_UR) verschickt, obwohl sich der
Vorgang im Endzustand „Ausnahmebehandlung durchgeführt“ be-
findet, kommt es zu folgender Fehlernachricht: „Für diesen Vor-
gang wurde bereits eine Ausnahmebehandlung durchgeführt. Bitte
kontaktieren Sie die Zollstelle.“.
N
EZT-Online
Aufruf von
Rechtsvor-
Im EZT-Online Einfuhr und Ausfuhr wird auf der Seite „Maßnah-
men und Hinweise“ in der Tabellenspalte „Weitere Informationen“
A
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Stichwort
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Anwendung (A) /
Nachricht (N) /
Migration
betroffen
schriften zu
den Maßnah
men
-
-
nun der Link „Rechtsvorschrift“ angezeigt, sofern zur Maßnahme
entsprechende Daten vorliegen. Über diesen Link wird die neue
Seite „Rechtsvorschrift“ aufgerufen, worüber die Verordnung, auf
der die Maßnahme basiert, eingesehen werden kann.
Hier werden folgende Daten angezeigt:
Verordnung (als Link)
Gültigkeitsbeginn der Verordnung
Amtsblatt (in dem die Verordnung veröffentlicht wurde)
veröffentlicht am (Datum der Veröffentlichung des Amts
blattes)
Seite (des Amtsblattes)
Die Verordnungsnummer führt über einen Link zu EUR-Lex (Inter-
-
-
net-Portal zum Recht der Europäischen Union;
http://eur-
lex.europa.eu/de/index.htm) zu der gewünschten Verordnung. Auf
der Seite EUR-Lex werden zur aufgerufenen Verordnung im Regis
ter „Verbundene Dokumente“ zusätzlich Änderungen, Berichtigun
gen und ggf. konsolidierte Fassungen angezeigt.
Anzeige der
Änderungen
bei Lizenz- und
Zollkontingen-
ten
Im EZT-Online Einfuhr wurde unter „Recherche -> LK/ZK“ der neue
Menüpunkt „Kontingentsänderungen“ zum Aufruf der gleichnami-
gen Seite aufgenommen.
A
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Stichwort
Kurzinfo Inhalt
Anwendung (A) /
Nachricht (N) /
Migration
betroffen
Hier kann nach täglichen Änderungen zu Lizenz- und Zollkontin-
genten zum maßgebenden Zeitpunkt gesucht werden.
Nach einer erfolgreichen Suche erscheint der Link „zum Dokument
Kontingentsänderungen“, über den die Suchergebnisse im „Report
Kontingente“ eingesehen werden können:
In diesem Report erfolgt eine Anzeige, wenn ein Kontingent neu
eröffnet wird, ausgesetzt ist, sich der Status (kritisch/nicht kritisch)
eines Zollkontingentes ändert, es erschöpft ist oder wieder eröffnet
wird. Wird ein Zollkontingent wiedereröffnet, erfolgt zeitgleich eine
14-tägige Sperre, die in einer separaten Zeile angezeigt wird. Die
Aufhebung dieser Sperre nach deren Ablauf wird hier ebenfalls an-
gezeigt. Die Spalte „Kontingentsmenge“ enthält nur bei wiederer-
öffneten Kontingenten einen Wert (entsprechende Restmenge). In
der letzten Spalte „Beginn/Ende“ werden nur die Zeiträume einer
Sperre oder Aussetzung eines Kontingents angezeigt.
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Anwendung (A) /
Nachricht (N) /
Migration
betroffen
Hinweis:
Die Anzeige von Kontingentsänderungen erfolgte bisher unter dem
Hauptmenüpunkt „Mitteilungen“, die dortige Tabelle wird künftig
wegfallen.
Abkürzungsverzeichnis:
ASumA
Ausgangs-Summarische Anmeldung
BIN
Beteiligtenidentifikationsnummer
EAS
Eingangs-/Ausgangs-Summarische Anmeldung
EDI-IHB
Electronic Data Interchange-Implementierungshandbuch
EUSt
Einfuhrumsatzsteuer
EZT
Elektronischer Zolltarif
IA
Internet-Antrag
LK
Lizenzkontingent
SumA
Summarische Anmeldung (Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung)
UStG
Umsatzsteuergesetz
ZK
Zollkontingent
ZvG
Zollanmeldung vor Gestellung
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.