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DATUM 04. April 2019

BETREFF ATLAS – Info 1898/19

BEZUG

ANLAGEN

GZ O 1930 Betrieb – IV A 3 – 1898/2019 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS-Einfuhr:

Wegfall der Nachricht AmG (SPWPED)

Bestehende Bewilligungen G1 (Anschreibeverfahren mit Gestellungsbefreiung in eigenem

Namen bzw. in eigenem Namen, aber für fremde Rechnung) und G2 (Anschreibeverfahren

mit Gestellungsbefreiung in fremdem Namen) werden als Bewilligungen der Gruppe 2 vo

raussichtlich zum Stichtag 01.05.2019 neubewertet. Diese Bewilligungen werden im Zuge

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der Neubewertung widerrufen. Die Nutzung einer Gestellungsbefreiung ist demnach nur

noch unter den Voraussetzungen gem. Art. 182 Abs. 3 UZK möglich. Davon betroffen ist

auch die Nachricht „EGZ im Anschreibeverfahren mit Gestellungsbefreiung“

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(AmG/SPWPED). Durch den besonderen Zuschnitt der Nachricht auf die im Zuge der Neu

bewertung entfallenden Modalitäten der Bewilligungen G1 und G2, kann diese nach der

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Neubewertung der jeweiligen Bewilligung nicht länger genutzt werden.

Die Abbildung von Einfuhrsachverhalten, welche ursprünglich mit der AmG (SPWPED) an-

gemeldet wurden (z.B. bei Waren in festen Transporteinrichtungen [Kabel/Rohrleitungen]),

ist nach Neubewertung zukünftig durch die Nachrichten AZ-FV (CFCREC) und EGZ-FV

(CFCPED) darzustellen. In diesem Zusammenhang stehen für die zu nutzende AZ-FV als

Vorpapiere derzeit allerdings ausschließlich die Werte „ATNEU“ (Summarische Anmeldung

im IT-Verfahren ATLAS, Verfahrensbereich SumA), „AT-ZL“ (Zolllagerverfahren als vorange-

gangenes Verfahren (sowohl im Papierverfahren als auch im IT-Verfahren ATLAS)) oder

„AT-AV“ (Aktive Veredelung als vorangegangenes Verfahren (sowohl im Papierverfahren als

auch im IT-Verfahren ATLAS) zur Verfügung. Für die Vorpapiere „ATNEU“ und „AT-ZL“ geht

diese Möglichkeit mit der Verpflichtung zur Anmeldung eines entsprechenden BE-Anteils

einher.

Mit der AZ-FV können daher ggf. nicht alle der nun unter Umständen abzubildenden Sach-

verhalte zutreffend dargestellt werden. Eine Anpassung des IT-Systems ATLAS ist für das

Release 9.0 vorgesehen, wodurch für die AZ-FV weitere Vorpapiere geschaffen und zur Ver-

fügung gestellt werden, um Sachverhalten ehemaliger G1 und G2 - Bewilligungen Rechnung

zu tragen.

Bis zur vollständigen Anpassung und Implementierung in ATLAS besteht für die Übergangs

phase zwischen Neubewertung der Bewilligung und Echtbetriebsbeginn ATLAS 9.0 bis auf

weiteres die Möglichkeit, als Workaround ein Vorpapier „AT-AV“ anzumelden und auf die

Anmeldung eines BE-Anteils zu verzichten.

In diesem Zusammenhang sollte in Absprache mit dem zuständigen Zollamt/Hauptzollamt in

einem der zur Verfügung stehenden Freitextfelder in ATLAS ein Hinweis auf die Nutzung des

o.g. Workarounds erfolgen.

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.

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