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DATUM 01. April 2019

BETREFF ATLAS – Info 1836/19

BEZUG

ANLAGEN

GZ O 1930 Betrieb – IV A 3 – 1836/2019 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS-Einfuhr:

SumA: Angabe der Bewilligungsnummer des Verwahrers ab 01.Mai 2019

Wie bereits mit dem Differenzpapier für Teilnehmer für das ATLAS-Release 8.9 (ATLAS- Info

3182/18 vom 21. August 2018) mitgeteilt, wird ab dem 01. Mai 2019 der im Feld „Verwahrer

(Bewilligungsnummer)“ angemeldete Wert technisch plausibilisiert. Dies betrifft alle Nachrich-

ten aus dem Verfahrensbereich SumA, in denen das entsprechende Feld anzugeben ist (z.B.

CUSPRL, CHGTST).

Bei dem angegebenen Wert muss es sich um eine gültige ATLAS-Bewilligung mit dem For

mat

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Seite 2

- Nationalitätskennzeichen (a2)

- EU-Bewilligungsart (an..4)

- Referenznummer der Bewilligung (an..29)

handeln (z.B. "DETST4600VL000123").

Sofern dem Verwahrer die Bewilligungsnummer in diesem Format noch nicht bekannt ist,

oder das Erfordernis für eine förmliche Bewilligung nicht vorliegt, muss zwingend der Wert

„OHNE“ angegeben werden.

Andernfalls erfolgt eine Abweisung der entsprechenden Nachricht.

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.