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DATUM 06. April 2018

BETREFF ATLAS – Info 1800/18

BEZUG

ANLAGEN

GZ O 1930 Betrieb – IV A 3 – 1800/2018 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS-Einfuhr

Aufhebung der ATLAS-Info 1716/18 - Aufhebung der ATLAS-Info 1189/14 und

1303/14 Überführung von Waren in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr

mit steuerbefreiender Lieferung - Unterlagencodierungen Y040, Y041 und Y042

Die ATLAS Info 1716/18 vom 26.03.2018 wird hiermit aufgehoben. Die Verpflichtungen aus

den ATLAS-Infos 1189/14 und 1303/14 bleiben weiterhin bestehen.

Hintergrund:

Erst nach Anwendung des Anhangs B UZK-DA (Anpassung der IT-Verfahren an den UZK;

Artikel 2 Abs. 4 UZK-DA) werden nicht mehr die Unterlagencodierungen verwendet, sondern

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die zum Datenelement 3/40 - Kennnummer für zusätzliche steuerliche Verweise - vorgese

henen Codes + USt-ID (für die relevanten Codes siehe Anhang B UZK-IA).

-

Bis dahin befindet sich die alte Regelung im Anhang 9 Anlage C1 Feld 44 UZK-TDA. Was

heißt, dass die zusammen mit der Anmeldung vorgelegten unionsinternen oder internationa-

len Unterlagen, Bescheinigungen und Bewilligungen oder sonstigen Verweise in Form eines

vierstelligen alphanumerischen Codes anzugeben sind, auf den gegebenenfalls entweder ei-

ne Kennnummer oder ein sonstiger eindeutiger Hinweis folgt. Das Verzeichnis der Unterla-

gen, Bescheinigungen, Bewilligungen und sonstigen Verweise mit den entsprechenden

Codes ist in der TARIC-Datenbank enthalten.

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.