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DATUM 18. April 2016

BETREFF ATLAS – Info 1586/16

BEZUG

ANLAGEN

GZ O 1930 Betrieb – V A 2 – 1586/2016 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS-Übergreifend:

Neueinrichtung/ Beendigung/ Zusammenlegung von Dienststellen im Jahr 2016

Folgende ATLAS-Dienststellen werden zum 01.05.2016 (00:00:00 Uhr) neu eingerichtet:

2325

HZA Bremen – ZA Bremen

5857

HZA Karlsruhe – ZA Pforzheim – AbfSt Nagold

Die nachfolgend aufgeführten Dienststellen wurden/ werden in 2016 ungültig. Der Name und

die Dienststellennummer der übernehmenden Dienststelle sind jeweils angegeben:

DSNr(alt)

DS_Name (Beenden)

Gültigkeitsende

DSNr(neu)

Übernehmende DS

9406

HZA Ulm

ZA Wangen

01.03.2016 –

23:59:59 Uhr

9404

HZA Ulm

ZA Ravensburg

2951

HZA Düsseldorf

ZA Wuppertal-Ost

31.03.2016 –

23:59:59 Uhr

2956

HZA Düsseldorf

ZA Wuppertal

8702

HZA Regensburg

ZA Marktredwitz

31.03.2016 –

23:59:59 Uhr

8715

HZA Regensburg

ZA Hof-Marktredwitz

Seite 2

8758

HZA Nürnberg

ZA Weißenburg

31.03.2016 –

23:59:59 Uhr

8751

HZA Nürnberg

ZA Ansbach

2302

HZA Bremen

ZA Überseestadt

30.04.2016 –

23:59:59 Uhr

2325

HZA Bremen

ZA Bremen

(Neue Dienststelle ab 01.05.16)

2303

HZA Bremen

ZA Hohetor

30.04.2016 –

23:59:59 Uhr

2325

HZA Bremen

ZA Bremen

(Neue Dienststelle ab 01.05.16)

2304

HZA Bremen

ZA Neustädter Hafen

30.04.2016 –

23:59:59 Uhr

2325

HZA Bremen

ZA Bremen

(Neue Dienststelle ab 01.05.16)

2306

HZA Bremen

ZA Industriehafen

30.04.2016 –

23:59:59 Uhr

2325

HZA Bremen

ZA Bremen

(Neue Dienststelle ab 01.05.16)

5854

HZA Karlsruhe

ZA Horb

30.04.2016 –

23:59:59

5857

HZA Karlsruhe

ZA Pforzheim

AbfSt Nagold

(Neue Dienststelle ab 01.05.16)

6503

HZA Koblenz

ZA Bingen

30.04.2016 –

23:59:59

6504

HZA Koblenz

ZA Mainz

6553

HZA Koblenz

ZA Betzdorf

30.04.2016 –

23:59:59

6551

HZA Koblenz

ZA Rheinhafen

6759

HZA Koblenz

ZA Wittlich

30.04.2016 –

23:59:59

6753

HZA Koblenz

ZA Trier-Ehrang

8912

HZA Regensburg

ZA Waidhaus

30.04.2016 –

23:59:59 Uhr

8904

HZA Regensburg

ZA Weiden-Waidhaus

3001

HZA Erfurt

ZA Gera

31.05.2016 –

23:59:59 Uhr

3004

HZA Erfurt

ZA Jena

3006

HZA Erfurt

ZA Nordhausen

31.05.2016 –

23:59:59 Uhr

3003

HZA Erfurt

ZA Am Flughafen

3008

HZA Erfurt

ZA Suhl

31.05.2016 –

23:59:59

3002

HZA Erfurt

ZA Eisenach

8902

HZA Regensburg

ZA Furth im Wald

31.05.2016 –

23:59:59 Uhr

8804

HZA Regensburg

ZA Regensburg-Furth i.W.

6654

HZA Karlsruhe

ZA Ludwigshafen

30.06.2016 –

23:59:59 Uhr

5904

HZA Karlsruhe

ZA Mannheim

Die vorstehende Aufstellung ist nach dem Zeitpunkt des Gültigkeitsendes und dann nach der

Dienststellennummer der aufgelösten/ aufzulösenden Dienststelle sortiert.

Seite 3

Darüber hinaus sind die Aufhebung und die Neueinrichtung von weiteren Zollämtern geplant.

Der Termin für das Gültigkeitsende bzw. den Gültigkeitsbeginn steht zurzeit noch nicht fest.

Siehe hierzu die nachfolgende Tabelle:

DSNr_alt

DS_Name (Beenden)

DSNr_neu

Übernehmende DS

4002

HZA Singen

ZA Konstanz-Güterbahnhof

4105

HZA Singen

ZA Bahnhof

6203

HZA Kiel

ZA Wik

Noch nicht

bekannt

Neu einzurichtendes ZA

6207

HZA Kiel

ZA Kiel

Noch nicht

bekannt

Neu einzurichtendes ZA

7206

HZA Köln

ZA Niehl-Hafen

7202

HZA Köln

ZA Köln-West

(Dienststelle wird neu eingerichtet)

9301

HZA Saarbrücken

ZA Homburg

9303

HZA Saarbrücken

ZA Saarbrücken

9330

HZA Saarbrücken

ZA Saarlouis

9303

HZA Saarbrücke

ZA Saarbrücken

n

Sobald der Zeitpunkt für das Gültigkeitsende bzw. den Gültigkeitsbeginn dieser Dienststellen

feststeht, wird dies mit einer weiteren ATLAS-Info bekannt gemacht.

Organisatorische Hinweise:

ALLGEMEIN:

Ab dem Gültigkeitsende der Dienststelle ist es nicht mehr möglich, Teilnehmernach-

richten an diese Dienststelle in allen ATLAS-Verfahrensbereichen (Einfuhr, Versand,

Ausfuhr, EAS) zu übermitteln. Verarbeitungsnachrichten für dort noch bestehende,

offene Vorgänge erhalten die beteiligten Teilnehmer auch nach dem Gültigkeitsende

der Dienststelle, zum Beispiel die Erledigungsinformation in SumA (CUSFIN), die

Statusnachrichten über den Abschluss der Beendigung eines Versandverfahrens

(E_TBE_STA), die Statusnachricht über den Abschluss des Ausgangs (E_EXT_STA)

oder die Nachricht Ausgangsvermerk (E_EXP_NOT).

Nach dem Eintritt des Gültigkeitsendes sind neu anzulegende Summarische Einfuhr-

oder Ausfuhranmeldungen, SumA-, Einfuhr-, Versand- und Ausfuhranmeldungen an

die übernehmende Dienststelle zu übermitteln.

Seite 4

Die in den Bewilligungen (z.B: Zugelassener Versender (ZV), Zugelassener Empfän-

ger (ZE, ZT), zugelassener Ausführer (ZA), Anschreibeverfahren (AZ), vereinfachte

Zollanmeldung (vZA)) ggf. festgelegten Orte bei der aufgelösten Dienststelle werden

für die übernehmende Dienststelle neu zugelassen.

In der Anwendung SumA-Spezifische-Stammdaten bei der aufgelösten Dienststelle

erfasste Verwahrungsorte werden entsprechend bei der übernehmenden Dienststelle

neu angelegt.

ATLAS-EINFUHR (SumA und Zollbehandlung(ZB)):

Einzelzollanmeldungen (EZA), vereinfachte Zollanmeldungen (vZA) zur Überführung

in den freien Verkehr, das Zolllagerverfahren oder die aktive Veredelung und Ver-

sandanmeldungen zur Erledigung von SumA-Positionen, die noch bei der aufgelös-

ten Dienststelle bestätigt sind, müssen an die übernehmende Dienststelle übermittelt

werden.

Die Angaben zur Erledigung der SumA-Position (Registriernummer AT/B/15 + Positi-

onsnummer + Stückzahl oder Spezifischer Ordnungsbegriff + Stückzahl + Verwahrer)

können nicht in einem BE-Anteil gemacht werden.

Bei EZA oder vZA sind diese Angaben im Feld Positionszusatz zu machen.

In ATLAS-Versand sind die Modalitäten, wie der Bezug zu den zu erledigenden Su

mA-Positionen hergestellt werden soll, bei der jeweiligen Dienststelle zu erfragen.

-

Anschreibungsmitteilungen (AZ) müssen zwingend einen BE-Anteil (z.B: SumA) ent-

halten. Wenn über eine AZ ein offener SumA-Eintrag bei der aufgehobenen Dienst-

stelle erledigt werden soll, ist es erforderlich, dass zuvor bei der übernehmenden

Dienststelle ein korrespondierender SumA-Vorgang angelegt wird, der in der AZ als

BE-Anteil angegeben werden kann.

Die Erledigung der offenen SumA-Position bei der aufgehobenen Dienststelle erfolgt

nach der Übermittlung der EZA, vZA, AZ oder Versandanmeldung manuell durch Be-

nutzer der übernehmenden Dienststelle. Weitere organisatorische Einzelheiten sind

ggf. bei der jeweiligen Dienststelle zu erfragen.

SumA-Positionen die beim Eintreten des Gültigkeitsendes der Dienststelle den Status

„vorzeitig“ haben, können nicht mehr weiter bearbeitet werden. Für diese Waren

Seite 5

muss bei der übernehmenden Dienststelle eine neue SumA-Position angelegt wer

den.

-

Zollanmeldungen vor Gestellung (ZvG) können nur dann von der übernehmenden

Dienststelle weiter bearbeitet werden, wenn beide Dienststellen zu einer Dienststel-

lengruppe zusammengefasst sind. Anderenfalls ist eine neue Zollanmeldung an die

übernehmende Dienststelle zu übermitteln. Die Übermittlung einer Nachricht

CUSCON mit Angaben zu offenen SumA-Positionen der aufgehobenen Dienststelle

im BE-Anteil ist nicht möglich.

Alle anderen ATLAS-SumA- oder ZB-Vorgänge, die im Zeitpunkt des Ungültig

Werdens der aufgelösten Dienststelle noch „offen“ sind, werden von der überneh

menden Dienststelle abschließend bearbeitet.

-

-

ATLAS-VERSAND:

Vorgänge, die in Versand-Überführung bis zum letzten Tag der Gültigkeit der Dienst

stelle nicht abschließend bearbeitet sind, können nicht mehr weiter bearbeitet wer

den. Aus diesem Grund kann es am letzten Tag der Gültigkeit vermehrt zu Nichtan

nahmen oder Ungültigkeitserklärungen für die Versandanmeldungen kommen.

-

-

-

Alle anderen Versandvorgänge, die im Zeitpunkt des Ungültig-Werdens der aufgelös

ten Dienststelle noch „offen“ sind, werden von der übernehmenden Dienststelle ab

schließend bearbeitet.

-

-

ATLAS-AUSFUHR (AES):

In ATLAS-Ausfuhr werden offene Vorgänge nach Übernahme der aufgehobenen

Dienststelle grundsätzlich durch den Benutzer weiterbearbeitet.

In folgenden Fällen kann ein offener Vorgang durch Teilnehmereingabe mit der über

nehmenden Dienststelle abgeschlossen werden:

-

a) Ausfuhr-Erledigung: Übermittlung der ergänzenden Ausfuhranmeldung (eAM -

Nachricht E_EXT_ENT) an die übernehmende Dienststelle.

b) Ausfuhr-Überwachung: Übermittlung der Mitteilung zum Ausgang (E_EXT_NOT)

an die übernehmende Dienststelle, sofern der Ausfuhrvorgang bei der zwischen-

zeitig aufgehobenen Dienststelle bis zur Freigabe zum Ausgang (BAZ 4) bearbei-

tet ist.

Seite 6

In diesen Fällen muss in der Nachricht E_EXP_ENT und in der E_EXT_NOT der

Nachrichtenempfänger = die übernehmende Dienststelle sein. Im Feld „Ausfuhrzoll-

stelle für die eAM“ in der E_EXP_ENT bzw. im Feld „Tatsächliche Ausgangszollstelle“

in der E_EXT_NOT ist hingegen die Dienststellennummer der übernommenen

Dienststelle anzugeben. Darüber hinaus muss die ATLAS-Anwendung des Teilneh-

mers einen solchen fachlichen Aufbau der Nachrichten zulassen.

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.