www.ITZBund.de
POSTANSCHRIFT
ITZBund, Postfach 30 16 45, 53 196 Bonn
An alle
Clearing Center
per Intranet-Portal
HAUSANSCHRIFT Wilhelm-Fay-Str. 11, 65936 Frankfurt
BEARBEITET VON ZAR Schmitt
TEL 0800/8007-545-1
FAX 069/20971-584
E-MAIL Servicedesk@itzbund.de
DATUM 18. April 2016
BETREFF ATLAS – Info 1586/16
BEZUG
ANLAGEN
GZ O 1930 Betrieb – V A 2 – 1586/2016 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS-Übergreifend:
Neueinrichtung/ Beendigung/ Zusammenlegung von Dienststellen im Jahr 2016
Folgende ATLAS-Dienststellen werden zum 01.05.2016 (00:00:00 Uhr) neu eingerichtet:
2325
HZA Bremen – ZA Bremen
5857
HZA Karlsruhe – ZA Pforzheim – AbfSt Nagold
Die nachfolgend aufgeführten Dienststellen wurden/ werden in 2016 ungültig. Der Name und
die Dienststellennummer der übernehmenden Dienststelle sind jeweils angegeben:
DSNr(alt)
DS_Name (Beenden)
Gültigkeitsende
DSNr(neu)
Übernehmende DS
9406
HZA Ulm
ZA Wangen
01.03.2016 –
23:59:59 Uhr
9404
HZA Ulm
ZA Ravensburg
2951
HZA Düsseldorf
ZA Wuppertal-Ost
31.03.2016 –
23:59:59 Uhr
2956
HZA Düsseldorf
ZA Wuppertal
8702
HZA Regensburg
ZA Marktredwitz
31.03.2016 –
23:59:59 Uhr
8715
HZA Regensburg
ZA Hof-Marktredwitz
Seite 2
8758
HZA Nürnberg
ZA Weißenburg
31.03.2016 –
23:59:59 Uhr
8751
HZA Nürnberg
ZA Ansbach
2302
HZA Bremen
ZA Überseestadt
30.04.2016 –
23:59:59 Uhr
2325
HZA Bremen
ZA Bremen
(Neue Dienststelle ab 01.05.16)
2303
HZA Bremen
ZA Hohetor
30.04.2016 –
23:59:59 Uhr
2325
HZA Bremen
ZA Bremen
(Neue Dienststelle ab 01.05.16)
2304
HZA Bremen
ZA Neustädter Hafen
30.04.2016 –
23:59:59 Uhr
2325
HZA Bremen
ZA Bremen
(Neue Dienststelle ab 01.05.16)
2306
HZA Bremen
ZA Industriehafen
30.04.2016 –
23:59:59 Uhr
2325
HZA Bremen
ZA Bremen
(Neue Dienststelle ab 01.05.16)
5854
HZA Karlsruhe
ZA Horb
30.04.2016 –
23:59:59
5857
HZA Karlsruhe
ZA Pforzheim
AbfSt Nagold
(Neue Dienststelle ab 01.05.16)
6503
HZA Koblenz
ZA Bingen
30.04.2016 –
23:59:59
6504
HZA Koblenz
ZA Mainz
6553
HZA Koblenz
ZA Betzdorf
30.04.2016 –
23:59:59
6551
HZA Koblenz
ZA Rheinhafen
6759
HZA Koblenz
ZA Wittlich
30.04.2016 –
23:59:59
6753
HZA Koblenz
ZA Trier-Ehrang
8912
HZA Regensburg
ZA Waidhaus
30.04.2016 –
23:59:59 Uhr
8904
HZA Regensburg
ZA Weiden-Waidhaus
3001
HZA Erfurt
ZA Gera
31.05.2016 –
23:59:59 Uhr
3004
HZA Erfurt
ZA Jena
3006
HZA Erfurt
ZA Nordhausen
31.05.2016 –
23:59:59 Uhr
3003
HZA Erfurt
ZA Am Flughafen
3008
HZA Erfurt
ZA Suhl
31.05.2016 –
23:59:59
3002
HZA Erfurt
ZA Eisenach
8902
HZA Regensburg
ZA Furth im Wald
31.05.2016 –
23:59:59 Uhr
8804
HZA Regensburg
ZA Regensburg-Furth i.W.
6654
HZA Karlsruhe
ZA Ludwigshafen
30.06.2016 –
23:59:59 Uhr
5904
HZA Karlsruhe
ZA Mannheim
Die vorstehende Aufstellung ist nach dem Zeitpunkt des Gültigkeitsendes und dann nach der
Dienststellennummer der aufgelösten/ aufzulösenden Dienststelle sortiert.
Seite 3
Darüber hinaus sind die Aufhebung und die Neueinrichtung von weiteren Zollämtern geplant.
Der Termin für das Gültigkeitsende bzw. den Gültigkeitsbeginn steht zurzeit noch nicht fest.
Siehe hierzu die nachfolgende Tabelle:
DSNr_alt
DS_Name (Beenden)
DSNr_neu
Übernehmende DS
4002
HZA Singen
ZA Konstanz-Güterbahnhof
4105
HZA Singen
ZA Bahnhof
6203
HZA Kiel
ZA Wik
Noch nicht
bekannt
Neu einzurichtendes ZA
6207
HZA Kiel
ZA Kiel
Noch nicht
bekannt
Neu einzurichtendes ZA
7206
HZA Köln
ZA Niehl-Hafen
7202
HZA Köln
ZA Köln-West
(Dienststelle wird neu eingerichtet)
9301
HZA Saarbrücken
ZA Homburg
9303
HZA Saarbrücken
ZA Saarbrücken
9330
HZA Saarbrücken
ZA Saarlouis
9303
HZA Saarbrücke
ZA Saarbrücken
n
Sobald der Zeitpunkt für das Gültigkeitsende bzw. den Gültigkeitsbeginn dieser Dienststellen
feststeht, wird dies mit einer weiteren ATLAS-Info bekannt gemacht.
Organisatorische Hinweise:
ALLGEMEIN:
Ab dem Gültigkeitsende der Dienststelle ist es nicht mehr möglich, Teilnehmernach-
richten an diese Dienststelle in allen ATLAS-Verfahrensbereichen (Einfuhr, Versand,
Ausfuhr, EAS) zu übermitteln. Verarbeitungsnachrichten für dort noch bestehende,
offene Vorgänge erhalten die beteiligten Teilnehmer auch nach dem Gültigkeitsende
der Dienststelle, zum Beispiel die Erledigungsinformation in SumA (CUSFIN), die
Statusnachrichten über den Abschluss der Beendigung eines Versandverfahrens
(E_TBE_STA), die Statusnachricht über den Abschluss des Ausgangs (E_EXT_STA)
oder die Nachricht Ausgangsvermerk (E_EXP_NOT).
Nach dem Eintritt des Gültigkeitsendes sind neu anzulegende Summarische Einfuhr-
oder Ausfuhranmeldungen, SumA-, Einfuhr-, Versand- und Ausfuhranmeldungen an
die übernehmende Dienststelle zu übermitteln.
Seite 4
Die in den Bewilligungen (z.B: Zugelassener Versender (ZV), Zugelassener Empfän-
ger (ZE, ZT), zugelassener Ausführer (ZA), Anschreibeverfahren (AZ), vereinfachte
Zollanmeldung (vZA)) ggf. festgelegten Orte bei der aufgelösten Dienststelle werden
für die übernehmende Dienststelle neu zugelassen.
In der Anwendung SumA-Spezifische-Stammdaten bei der aufgelösten Dienststelle
erfasste Verwahrungsorte werden entsprechend bei der übernehmenden Dienststelle
neu angelegt.
ATLAS-EINFUHR (SumA und Zollbehandlung(ZB)):
Einzelzollanmeldungen (EZA), vereinfachte Zollanmeldungen (vZA) zur Überführung
in den freien Verkehr, das Zolllagerverfahren oder die aktive Veredelung und Ver-
sandanmeldungen zur Erledigung von SumA-Positionen, die noch bei der aufgelös-
ten Dienststelle bestätigt sind, müssen an die übernehmende Dienststelle übermittelt
werden.
Die Angaben zur Erledigung der SumA-Position (Registriernummer AT/B/15 + Positi-
onsnummer + Stückzahl oder Spezifischer Ordnungsbegriff + Stückzahl + Verwahrer)
können nicht in einem BE-Anteil gemacht werden.
Bei EZA oder vZA sind diese Angaben im Feld Positionszusatz zu machen.
In ATLAS-Versand sind die Modalitäten, wie der Bezug zu den zu erledigenden Su
mA-Positionen hergestellt werden soll, bei der jeweiligen Dienststelle zu erfragen.
-
Anschreibungsmitteilungen (AZ) müssen zwingend einen BE-Anteil (z.B: SumA) ent-
halten. Wenn über eine AZ ein offener SumA-Eintrag bei der aufgehobenen Dienst-
stelle erledigt werden soll, ist es erforderlich, dass zuvor bei der übernehmenden
Dienststelle ein korrespondierender SumA-Vorgang angelegt wird, der in der AZ als
BE-Anteil angegeben werden kann.
Die Erledigung der offenen SumA-Position bei der aufgehobenen Dienststelle erfolgt
nach der Übermittlung der EZA, vZA, AZ oder Versandanmeldung manuell durch Be-
nutzer der übernehmenden Dienststelle. Weitere organisatorische Einzelheiten sind
ggf. bei der jeweiligen Dienststelle zu erfragen.
SumA-Positionen die beim Eintreten des Gültigkeitsendes der Dienststelle den Status
„vorzeitig“ haben, können nicht mehr weiter bearbeitet werden. Für diese Waren
Seite 5
muss bei der übernehmenden Dienststelle eine neue SumA-Position angelegt wer
den.
-
Zollanmeldungen vor Gestellung (ZvG) können nur dann von der übernehmenden
Dienststelle weiter bearbeitet werden, wenn beide Dienststellen zu einer Dienststel-
lengruppe zusammengefasst sind. Anderenfalls ist eine neue Zollanmeldung an die
übernehmende Dienststelle zu übermitteln. Die Übermittlung einer Nachricht
CUSCON mit Angaben zu offenen SumA-Positionen der aufgehobenen Dienststelle
im BE-Anteil ist nicht möglich.
Alle anderen ATLAS-SumA- oder ZB-Vorgänge, die im Zeitpunkt des Ungültig
Werdens der aufgelösten Dienststelle noch „offen“ sind, werden von der überneh
menden Dienststelle abschließend bearbeitet.
-
-
ATLAS-VERSAND:
Vorgänge, die in Versand-Überführung bis zum letzten Tag der Gültigkeit der Dienst
stelle nicht abschließend bearbeitet sind, können nicht mehr weiter bearbeitet wer
den. Aus diesem Grund kann es am letzten Tag der Gültigkeit vermehrt zu Nichtan
nahmen oder Ungültigkeitserklärungen für die Versandanmeldungen kommen.
-
-
-
Alle anderen Versandvorgänge, die im Zeitpunkt des Ungültig-Werdens der aufgelös
ten Dienststelle noch „offen“ sind, werden von der übernehmenden Dienststelle ab
schließend bearbeitet.
-
-
ATLAS-AUSFUHR (AES):
In ATLAS-Ausfuhr werden offene Vorgänge nach Übernahme der aufgehobenen
Dienststelle grundsätzlich durch den Benutzer weiterbearbeitet.
In folgenden Fällen kann ein offener Vorgang durch Teilnehmereingabe mit der über
nehmenden Dienststelle abgeschlossen werden:
-
a) Ausfuhr-Erledigung: Übermittlung der ergänzenden Ausfuhranmeldung (eAM -
Nachricht E_EXT_ENT) an die übernehmende Dienststelle.
b) Ausfuhr-Überwachung: Übermittlung der Mitteilung zum Ausgang (E_EXT_NOT)
an die übernehmende Dienststelle, sofern der Ausfuhrvorgang bei der zwischen-
zeitig aufgehobenen Dienststelle bis zur Freigabe zum Ausgang (BAZ 4) bearbei-
tet ist.
Seite 6
In diesen Fällen muss in der Nachricht E_EXP_ENT und in der E_EXT_NOT der
Nachrichtenempfänger = die übernehmende Dienststelle sein. Im Feld „Ausfuhrzoll-
stelle für die eAM“ in der E_EXP_ENT bzw. im Feld „Tatsächliche Ausgangszollstelle“
in der E_EXT_NOT ist hingegen die Dienststellennummer der übernommenen
Dienststelle anzugeben. Darüber hinaus muss die ATLAS-Anwendung des Teilneh-
mers einen solchen fachlichen Aufbau der Nachrichten zulassen.
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.