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DATUM
18. April 2017
BETREFF ATLAS – Info 1474/17
BEZUG
ANLAGEN
GZ O 1930 Betrieb – IV A 3 – 1474/2017 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS-Einfuhr – EZT/TARIC
Restriktive Maßnahmen gegen Iran
Gemäß Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates vom 23. März 2012 zuletzt geändert durch
die Verordnung Nr. 1861/2015 des Rates vom 18. Oktober 2015 wurden restriktive Maß
nahmen gegen Iran implementiert. Sofern laut EZT/TARIC auf die Ware bei der Einfuhr eine
Maßnahme der Maßnahmeart 714 (Einfuhrkontrolle) anzuwenden ist, ist Folgendes zu be
achten:
A) Einfuhren aus Iran
-
-
Die Einfuhr ist (nach Kontrolle) nur erlaubt, wenn eine der folgenden Unterlagen-
Codierungen angemeldet wird:
•
Sofern die Ware der Beschreibung in der mit der Maßnahme verbundenen Fußnote
entspricht und der Einführer für die Ware eine Einfuhrgenehmigung vorlegen kann,
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die Codierung C067 („Einfuhrgenehmigung für Güter und Technologien, die Ein
schränkungen unterliegen (Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates)“) oder,
•
sofern die Ware NICHT der Beschreibung in der mit der Maßnahme verbundenen
Fußnote entspricht, die Codierung Y949 („Güter, ausgenommen die in den mit der
Maßnahme zusammenhängenden Fußnoten beschriebenen Güter (Verordnung (EU)
Nr. 267/2012 des Rates)“).
B) Einfuhren aus anderen Ländern (als Iran)
-
Die Einfuhr ist (nach Kontrolle) nur erlaubt, wenn eine der folgenden Unterlagen
Codierungen angemeldet wird:
•
Eine der Codierungen gemäß Buchstabe A) oder,
•
sofern der Einführer erklärt, dass die Ware nicht aus dem Iran versandt wurde, die
Codierung Y069 („Nicht aus Iran versandte Güter“).
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.
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