1474/17 PDF, 110 KB

www.itzbund.de

POSTANSCHRIFT

ITZBund, Postfach 30 16 45, 53 196 Bonn

An alle

Clearing Center

per E-Mail

HAUSANSCHRIFT

Wilhelm-Fay-Str. 11, 65936 Frankfurt

BEARBEITET VON

ZAM Bösenberg

TEL

0800/8007-545-1

FAX

069/20971-584

E-MAIL

Servicedesk@itzbund.de

DATUM

18. April 2017

BETREFF ATLAS – Info 1474/17

BEZUG

ANLAGEN

GZ O 1930 Betrieb – IV A 3 – 1474/2017 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS-Einfuhr – EZT/TARIC

Restriktive Maßnahmen gegen Iran

Gemäß Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates vom 23. März 2012 zuletzt geändert durch

die Verordnung Nr. 1861/2015 des Rates vom 18. Oktober 2015 wurden restriktive Maß

nahmen gegen Iran implementiert. Sofern laut EZT/TARIC auf die Ware bei der Einfuhr eine

Maßnahme der Maßnahmeart 714 (Einfuhrkontrolle) anzuwenden ist, ist Folgendes zu be

achten:

A) Einfuhren aus Iran

-

-

Die Einfuhr ist (nach Kontrolle) nur erlaubt, wenn eine der folgenden Unterlagen-

Codierungen angemeldet wird:

Sofern die Ware der Beschreibung in der mit der Maßnahme verbundenen Fußnote

entspricht und der Einführer für die Ware eine Einfuhrgenehmigung vorlegen kann,

www.itzbund.de

Seite 2

die Codierung C067 („Einfuhrgenehmigung für Güter und Technologien, die Ein

schränkungen unterliegen (Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates)“) oder,

sofern die Ware NICHT der Beschreibung in der mit der Maßnahme verbundenen

Fußnote entspricht, die Codierung Y949 („Güter, ausgenommen die in den mit der

Maßnahme zusammenhängenden Fußnoten beschriebenen Güter (Verordnung (EU)

Nr. 267/2012 des Rates)“).

B) Einfuhren aus anderen Ländern (als Iran)

-

Die Einfuhr ist (nach Kontrolle) nur erlaubt, wenn eine der folgenden Unterlagen

Codierungen angemeldet wird:

Eine der Codierungen gemäß Buchstabe A) oder,

sofern der Einführer erklärt, dass die Ware nicht aus dem Iran versandt wurde, die

Codierung Y069 („Nicht aus Iran versandte Güter“).

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.

-