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DATUM 04. März 2016
BETREFF ATLAS – Info 0959/16
BEZUG
ANLAGEN
GZ O 1930 Betrieb – V A 2 – 0959/2016 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS-Einfuhr:
Zusätzliche notwendige Angaben in Zollanmeldungen
Ab dem 1. Februar 2016 sind zum Zwecke der Verbesserung der Datenqualität in einigen
Zollanmeldungen zusätzliche Angaben erforderlich. Dieses Erfordernis ist nach Maßgabe der
EU-Kommission weder im TARIC noch im EZT ersichtlich. Diese Situation hat zu vermehrten
Abweisungen von Zollanmeldungen durch ATLAS geführt, wenn die erforderlichen Angaben
nicht vorhanden waren. Deutschland hat die EU-Kommission bereits auf daraus resultieren-
de Nachteile für die Wirtschaftsbeteiligten hingewiesen und einen Vorschlag für eine andere
Vorgehensweise unterbreitet.
Bis zu einer Entscheidung der EU-Kommission wird im EZT zu allen Warennummern, bei
denen zusätzliche Angaben erforderlich sind, rückwirkend zum 1. Februar 2016 der folgende
nationale Einfuhr-Hinweis veröffentlicht (voraussichtlich ab dem 8. März 2016):
Hinweis ID:
203
Kurzbez.:
"BZM" (besondere Zollmengen)
Schlüssel:
"-" (keiner)
Seite 2
Langbezeichnung: "Die Angabe der Zollmenge sowohl in der Maßeinheit "KGM" (Kilo-
gramm) als auch "NAR" (Stück) ist erforderlich."
In Zollanmeldungen mit Warennummern zu denen dieser Hinweis gespeichert ist, müssen
demnach zwei Zollmengen in den genannten Maßeinheiten angemeldet werden.
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.