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DATUM 04. März 2016

BETREFF ATLAS – Info 0959/16

BEZUG

ANLAGEN

GZ O 1930 Betrieb – V A 2 – 0959/2016 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS-Einfuhr:

Zusätzliche notwendige Angaben in Zollanmeldungen

Ab dem 1. Februar 2016 sind zum Zwecke der Verbesserung der Datenqualität in einigen

Zollanmeldungen zusätzliche Angaben erforderlich. Dieses Erfordernis ist nach Maßgabe der

EU-Kommission weder im TARIC noch im EZT ersichtlich. Diese Situation hat zu vermehrten

Abweisungen von Zollanmeldungen durch ATLAS geführt, wenn die erforderlichen Angaben

nicht vorhanden waren. Deutschland hat die EU-Kommission bereits auf daraus resultieren-

de Nachteile für die Wirtschaftsbeteiligten hingewiesen und einen Vorschlag für eine andere

Vorgehensweise unterbreitet.

Bis zu einer Entscheidung der EU-Kommission wird im EZT zu allen Warennummern, bei

denen zusätzliche Angaben erforderlich sind, rückwirkend zum 1. Februar 2016 der folgende

nationale Einfuhr-Hinweis veröffentlicht (voraussichtlich ab dem 8. März 2016):

Hinweis ID:

203

Kurzbez.:

"BZM" (besondere Zollmengen)

Schlüssel:

"-" (keiner)

Seite 2

Langbezeichnung: "Die Angabe der Zollmenge sowohl in der Maßeinheit "KGM" (Kilo-

gramm) als auch "NAR" (Stück) ist erforderlich."

In Zollanmeldungen mit Warennummern zu denen dieser Hinweis gespeichert ist, müssen

demnach zwei Zollmengen in den genannten Maßeinheiten angemeldet werden.

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.