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27.03.2025
Betreff: ATLAS – Info 0938/2026
Bezug:
GZ: 06010302#0015#0938 – 0938/2026 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS-Ausfuhr
Neuerteilung der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigung Nr. 48
des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Neuerteilung der
Allgemeinen Genehmigung Nr. 48 für die Lieferung von Rüstungsgütern in bestimmte
Länder zu Verteidigungszwecken bekanntgegeben. Die Veröffentlichung erfolgt über die
Internetseite des BAFA.
Die Allgemeine Genehmigung tritt am 20. März 2026 in Kraft und gilt bis zum 15.
September 2026.
Die Allgemeine Genehmigung Nr. 48 begünstigt unter den dort genannten
Voraussetzungen die Ausfuhr und Verbringung mit anschließender Ausfuhr von
Rüstungsgütern zu Verteidigungszwecken nach Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-
Arabien, Vereinigte Arabische Emirate sowie die Ukraine.
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Für die Anmeldung in ATLAS-Ausfuhr steht ab sofort folgende Codierung neu zur
Verfügung:
3LLC/A48: „Allgemeine Genehmigung Nr. 48“
Im Auftrag
Bösenberg
Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.