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27.03.2025

Betreff: ATLAS – Info 0938/2026

Bezug:

GZ: 06010302#0015#0938 – 0938/2026 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS-Ausfuhr

Neuerteilung der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigung Nr. 48

des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Neuerteilung der

Allgemeinen Genehmigung Nr. 48 für die Lieferung von Rüstungsgütern in bestimmte

Länder zu Verteidigungszwecken bekanntgegeben. Die Veröffentlichung erfolgt über die

Internetseite des BAFA.

Die Allgemeine Genehmigung tritt am 20. März 2026 in Kraft und gilt bis zum 15.

September 2026.

Die Allgemeine Genehmigung Nr. 48 begünstigt unter den dort genannten

Voraussetzungen die Ausfuhr und Verbringung mit anschließender Ausfuhr von

Rüstungsgütern zu Verteidigungszwecken nach Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-

Arabien, Vereinigte Arabische Emirate sowie die Ukraine.

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Für die Anmeldung in ATLAS-Ausfuhr steht ab sofort folgende Codierung neu zur

Verfügung:

3LLC/A48: „Allgemeine Genehmigung Nr. 48“

Im Auftrag

Bösenberg

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