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16.02.2026

Betreff: ATLAS – Info 0918/2026

Bezug:

GZ: 06010302#0015#0918 – 0918/2026 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS – Ausfuhr

Neue und angepasste Allgemeine Ausfuhrgenehmigungen in

ATLAS-Ausfuhr; Neue Codierungen

Neuerteilung der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigung Nr. 46 des

Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und

Erweiterung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 28 aufgrund des

Beitritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und

Nordirland zu dem Übereinkommen über Ausfuhrkontrollen im

Rüstungsbereich

Gemeinsam mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) setzt das

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) zum 1. Februar 2026

verschiedene Maßnahmen in Kraft, die die Exportkontrolle von Rüstungs- und Dual use-

Gütern vereinfachen und beschleunigen.

Als Teil des Maßnahmenbündels werden weitere Allgemeine Genehmigungen

eingeführt und bestehende Allgemeine Genehmigungen aktualisiert: Das Bundesamt für

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Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Neuerteilung der Allgemeinen

Genehmigung Nr. 46 sowie der Erweiterung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 28

(Neuaufnahme Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland als zugelassene

Bestimmungsziele) bekanntgegeben. Die Veröffentlichung erfolgt über die Internetseite

des BAFA.

Die Allgemeine Genehmigung Nr. 46 gilt für den Austausch von bestimmter Software

und Technologie im Rahmen von Projekten, die seitens der Europäischen Kommission

mit Mitteln des Europäischen Verteidigungsfonds (EVF) gefördert wurden.

Für die Anmeldung in ATLAS-Ausfuhr stehen ab sofort folgende Codierungen zur

Verfügung:

3LLC/A28: „Allgemeine Genehmigung Nr. 28“

3LLC/A46: „Allgemeine Genehmigung Nr. 46“

Die dazugehörigen neuen Positiv-Ländercodelisten

I1228 „Länderliste (Zulässigkeit bei Verwendung der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigung

28)“ bzw.

I1246 „Länderliste (Zulässigkeit bei Verwendung der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigung

46)“

werden im ATLAS-Downloadbereich bereitgestellt.

Neuerteilung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 45 und inhaltliche Änderungen bei

den Allgemeinen Genehmigungen Nr. 13, 17, 21 und 24

Ebenso hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Allgemeine

Genehmigung Nr. 45 (Nichtsensitive Verbringungen mittels elektronischer Medien im

Rüstungsbereich ausschließlich zum Zweck der Datenspeicherung auf einem Server)

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sowie inhaltliche Änderungen bei den Allgemeinen Genehmigungen Nr. 13, 17, 21 und

24 bekanntgegeben.

Aufgrund der Änderungen zur Allgemeinen Genehmigungen Nr. 24 wird die Positiv-

Ländercodeliste I1224 "Länderliste (Zulässigkeit bei Verwendung der Allgemeinen

Ausfuhrgenehmigung 24)“ aus dem ATLAS-Downloadbereich entfernt.

Im Auftrag

Bösenberg

Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.