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16.02.2026
Betreff: ATLAS – Info 0918/2026
Bezug:
GZ: 06010302#0015#0918 – 0918/2026 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Ausfuhr
Neue und angepasste Allgemeine Ausfuhrgenehmigungen in
ATLAS-Ausfuhr; Neue Codierungen
Neuerteilung der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigung Nr. 46 des
Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und
Erweiterung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 28 aufgrund des
Beitritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und
Nordirland zu dem Übereinkommen über Ausfuhrkontrollen im
Rüstungsbereich
Gemeinsam mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) setzt das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) zum 1. Februar 2026
verschiedene Maßnahmen in Kraft, die die Exportkontrolle von Rüstungs- und Dual use-
Gütern vereinfachen und beschleunigen.
Als Teil des Maßnahmenbündels werden weitere Allgemeine Genehmigungen
eingeführt und bestehende Allgemeine Genehmigungen aktualisiert: Das Bundesamt für
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Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Neuerteilung der Allgemeinen
Genehmigung Nr. 46 sowie der Erweiterung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 28
(Neuaufnahme Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland als zugelassene
Bestimmungsziele) bekanntgegeben. Die Veröffentlichung erfolgt über die Internetseite
des BAFA.
Die Allgemeine Genehmigung Nr. 46 gilt für den Austausch von bestimmter Software
und Technologie im Rahmen von Projekten, die seitens der Europäischen Kommission
mit Mitteln des Europäischen Verteidigungsfonds (EVF) gefördert wurden.
Für die Anmeldung in ATLAS-Ausfuhr stehen ab sofort folgende Codierungen zur
Verfügung:
3LLC/A28: „Allgemeine Genehmigung Nr. 28“
3LLC/A46: „Allgemeine Genehmigung Nr. 46“
Die dazugehörigen neuen Positiv-Ländercodelisten
I1228 „Länderliste (Zulässigkeit bei Verwendung der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigung
28)“ bzw.
I1246 „Länderliste (Zulässigkeit bei Verwendung der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigung
46)“
werden im ATLAS-Downloadbereich bereitgestellt.
Neuerteilung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 45 und inhaltliche Änderungen bei
den Allgemeinen Genehmigungen Nr. 13, 17, 21 und 24
Ebenso hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Allgemeine
Genehmigung Nr. 45 (Nichtsensitive Verbringungen mittels elektronischer Medien im
Rüstungsbereich ausschließlich zum Zweck der Datenspeicherung auf einem Server)
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sowie inhaltliche Änderungen bei den Allgemeinen Genehmigungen Nr. 13, 17, 21 und
24 bekanntgegeben.
Aufgrund der Änderungen zur Allgemeinen Genehmigungen Nr. 24 wird die Positiv-
Ländercodeliste I1224 "Länderliste (Zulässigkeit bei Verwendung der Allgemeinen
Ausfuhrgenehmigung 24)“ aus dem ATLAS-Downloadbereich entfernt.
Im Auftrag
Bösenberg
Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.