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09.02.2026

Betreff: ATLAS – Info 0914/2026

Bezug: 06010302#0015#0896 – 0896/2026

GZ: 06010302#0015#0914 – 0914/2026 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS – Allgemein

Teilnehmer betreffende Änderungen ATLAS-Release 10.2

gegenüber ATLAS-Release 10.1

Zum 28.02.2026 wird das ATLAS-Release 10.2 in den Echtbetrieb überführt.

Die vorliegende ATLAS-Info enthält eine Zusammenfassung der die Teilnehmer

betreffenden wesentlichen fachlichen Änderungen.

Eine Aufstellung aller Anpassungen an der Teilnehmerschnittstelle kann der

Änderungsliste zum EDI-Implementierungshandbuch zu ATLAS-Release 10.2 (Kapitel

2.6.4 des Vorworts) entnommen werden.

Mit dem ATLAS-Release 10.2 wird der bisherige Funktionsumfang von ATLAS um den

neuen Verfahrensbereich „Zentrale Zollabwicklung in Einfuhrverfahren“ (CCI) - siehe

unten - erweitert. Die Inbetriebnahme von CCI erfolgt ohne Auswirkungen auf die

bisherigen ATLAS Verfahren.

Bevor die neuen Funktionalitäten von CCI produktiv genutzt werden können, ist die

Anmeldung zu diesem Verfahren sowie der Einsatz einer für dieses Verfahren

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zertifizierten Software erforderlich. Der Beginn der Zertifizierung der

Teilnehmersoftware für den Verfahrensbereich „Zentrale Zollabwicklung in

Einfuhrverfahren“ (CCI) wird zu gegebener Zeit mitgeteilt.

Stichwort

Kurzinfo Inhalt

Anwendung

(A) /

Nachricht (N)

betroffen

Einfuhr

Zentrale

Zollabwicklung in

Einfuhrverfahren

(CCI)

Es wird der neue Verfahrensbereich „Zentrale

Zollabwicklung in Einfuhrverfahren“ (CCI) eingeführt.

Damit werden die Abfertigungsprozesse des EU-weiten

Verfahrens nun elektronisch abgewickelt.

Im Rahmen von CCI werden die Zollanmeldungen bei der

Zollstelle abgegeben, in deren Bezirk der

Wirtschaftsbeteiligte ansässig ist (Überwachungszollstelle

(SCI)). Die Gestellung der Ware erfolgt hingegen bei einer

anderen Zollstelle, nämlich dort, wo sich die Ware befindet

(Gestellungszollstelle (PCI)).

In der Regel handelt es sich um eine

mitgliedstaatenübergreifende Abfertigung, in der das SCI

in einem anderen Mitgliedstaat liegt als das PCI.

Die Kommunikation des Teilnehmers beschränkt sich

weitestgehend auf das SCI, welches weiter benötigte

Informationen eigenständig mit dem PCI austauscht.

Dieser Austausch erfolgt zwischen den jeweiligen

nationalen Systemen mittels von der EU-Kommission

definierter Nachrichten. Das PCI übermittelt an den

Teilnehmer lediglich die Bescheide über die national zu

erhebenden Abgaben. Ist eine Kontrolle der Ware

notwendig, erfolgt die Benachrichtigung darüber

A / N

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Stichwort

Kurzinfo Inhalt

Anwendung

(A) /

Nachricht (N)

betroffen

ausschließlich über das SCI. Die physische Kontrolle erfolgt

am zugelassenen Ort beim PCI.

Die Zollanmeldung im Rahmen von CCI kann durch eine

Standardzollanmeldung nach Art. 162 UZK, vereinfachte

Zollanmeldung nach Art. 166 und 167 UZK oder

Anschreibung in der Buchführung des Anmelders gemäß

Art. 182 UZK erfolgen.

Es ergibt sich grob folgender grundsätzlicher

Verfahrensablauf:

Der Teilnehmer übermittelt

die Standardzollanmeldung vor bzw. nach der Gestellung,

die vereinfachte Zollanmeldung vor bzw. nach der

Gestellung und eine ergänzende Zollanmeldung,

die Gestellungsmitteilung bei Anschreibung in der

Buchführung und eine ergänzende Zollanmeldung oder

bei einer Befreiung von der Abgabe einer

Gestellungsmitteilung bei Anschreibung in der

Buchführung nur die ergänzende Zollanmeldung

an das SCI. Beim SCI werden die Angaben geprüft und an

das jeweilige PCI weitergeleitet, welches die Daten

ebenfalls validiert. Der Teilnehmer wird vom SCI

informiert, wenn im Folgenden

Beanstandungen festgestellt werden,

eine Kontrollentscheidung getroffen wird,

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Stichwort

Kurzinfo Inhalt

Anwendung

(A) /

Nachricht (N)

betroffen

noch weitere Informationen benötigt werden oder auch,

wenn die Anmeldung ohne Besonderheiten die

Abfertigung durchläuft.

Das SCI übermittelt den Bescheid über die festgesetzten

Zölle. Das PCI übermittelt den Bescheid über die

Einfuhrumsatzsteuer und ggf. die Verbrauchsteuern.

Zu den genauen Verfahrensabläufen wird auf das Kapitel

8.7.5 des Merkblatts für Teilnehmer zum ATLAS-Release

10.2 verwiesen.

Bedingungen und Einzelheiten zu CCI finden sich neben

dem Merkblatt für Teilnehmer auch im EDI-

Implementierungshandbuch sowie im Kapitel 4.23 der

noch zu veröffentlichenden Verfahrensanweisung ATLAS

(Stand: Februar 2026). Informationen zur zentralen

Zollabwicklung in Einfuhrverfahren können auch dem

Bereich Zentrale Zollabwicklung auf www.zoll.de

entnommen werden.

Hinweise:

Die zentrale Zollabwicklung über CCI ist in Deutschland

hinsichtlich der Gestellungszollstelle (PCI) für alle

Einfuhrverfahren (Freier Verkehr, Aktive Veredelung,

Zolllagerverfahren, Endverwendung, Vorübergehende

Verwendung) möglich.

Die Abgabe der Zollanmeldungen bei einer deutschen

Überwachungszollstelle (SCI) wird zunächst für das

Zollverfahren „Überlassung zum zollrechtlich freien

Verkehr“ möglich sein. Im Laufe des zweiten Halbjahres

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Stichwort

Kurzinfo Inhalt

Anwendung

(A) /

Nachricht (N)

betroffen

2026 werden dann die Zollverfahren „Aktive Veredelung“

und „Zolllagerverfahren“ hinzukommen.

Für die Nutzung der zentralen Zollabwicklung in

Einfuhrverfahren wird eine entsprechende Bewilligung

benötigt. Der Antrag auf Erteilung der Bewilligung mit

einem mitgliedstaatenübergreifenden Geltungsbereich ist

ausschließlich elektronisch über das EU-Trader Portal (EU-

TP) der Europäischen Kommission zu stellen. Die

Bewilligung setzt voraus, dass es sich bei dem Antragsteller

um einen zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten für

zollrechtliche Vereinfachungen (AEO-C) handelt.

Eingangs-SumA

Abschaltung

ESumA-

Teilnehmer-

kommunikation

Seit der vollumfänglichen Inbetriebnahme von ICS2 hat

die Abgabe summarischer Eingangsanmeldungen (ENS)

unmittelbar zwischen den Systemen der

Wirtschaftsbeteiligten und der von der EU-Kommission

betriebenen gemeinsamen Teilnehmerschnittstelle (sog.

Shared Trader Interface (STI)) zu erfolgen.

Die Teilnehmerkommunikation zur Übermittlung von

ESumA (ICS1) wird daher abgeschaltet.

A / N

Ausfuhr

12. Berichti-

gungsschreiben

zum EDI-IHB

für

Aus dem Berichtigungsschreiben ergeben sich Änderungen

an der Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT).

Auf die dazu bereits veröffentlichte ATLAS-Info 0890/2025

wird verwiesen.

N

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Stichwort

Kurzinfo Inhalt

Anwendung

(A) /

Nachricht (N)

betroffen

ATLAS/Ausfuhr

(AES) 3.0

Neuer Zugriff

auf die IAA-Plus

Ab dem 17.03.2026 wird die Internet-Ausfuhranmeldung-

Plus (IAA-Plus) über das Zoll-Portal (www.zoll-portal.de)

zur Verfügung gestellt. Ab dem Zeitpunkt der Umstellung

ist ein Zugriff auf die IAA-Plus über den bekannten und

bisher genutzten Zugang nicht mehr möglich.

Auf die dazu mit ATLAS-Info 0896/2026 bereits

bekanntgegebenen Informationen wird hiermit

ausdrücklich hingewiesen.

A

Abkürzungsverzeichnis:

AEO

Authorised Economic Operator

AES

Automated Export System

ATLAS

Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System

CCI

Centralised Clearance for Import

EDI-IHB

Electronic Data Interchange-Implementierungshandbuch

ENS

Entry Summary Declaration - Summarische Eingangsanmeldung im

Rahmen von ICS2

ESumA

Eingangs-SumA

EU

Europäische Union

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ICS

Import Control System (Einfuhrkontrollsystem (EU-

Informationssystem))

IAA-Plus

Internet-Ausfuhranmeldung-Plus

PCI

Presentation customs office for import (Gestellungszollstelle)

SCI

Supervising customs office for import (Überwachungszollstelle)

SumA

Summarische Anmeldung

UZK

Unionszollkodex

Im Auftrag

Bösenberg

Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.