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05.02.2026
Betreff: ATLAS – Info 0910/2026
Bezug:
GZ: 06010302#0015#0910 – 0910/2026 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS–Einfuhr
TARIC/EZT – Anwendung von Präferenzzollsätzen im
Warenverkehr mit den Teilnehmerländern am Pan-Europa-
Mittelmeer-Raum - Workaround
Seit dem 01.01.2026 gelten für Waren mit Ursprung im Pan-Europa-Mittelmeer-Raum
(PEM) geänderte Voraussetzungen zur Gewährung von reduzierten Präferenzzollsätzen.
Insbesondere betrifft dies (bis auf wenige Ausnahmen) Änderungen der für eine
Präferenzgewährung erforderlichen Präferenznachweise und den grundsätzlichen
Entfall des Nachweises der direkten Beförderung.
Erste Schritte zur Anpassung des IT-Verfahren ATLAS sind abgeschlossen.
In einigen Fällen verlangt das IT-Verfahren ATLAS zur Präferenzgewährung noch immer
einen Direktbeförderungsnachweis (7HHF), obwohl dieser rechtlich nicht mehr
erforderlich ist. In einigen Fällen ist dieser jedoch weiterhin vorgesehen.
Das Erfordernis der Anmeldung eines Direktbeförderungsnachweises lässt sich auf WuP-
Online1 einsehen.
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Für die Fälle, in denen das IT-Verfahren ATLAS einen Direktbeförderungsnachweis
fordert, dieser aber rechtlich nicht mehr erforderlich ist, muss dieser hilfsweise bis auf
Weiteres mit angemeldet werden. Sollte dieser tatsächlich nicht vorhanden sein, ist dies
im Feld „Positionszusatz“ zu dokumentieren.
1 https://wup.zoll.de/wup_online/uebersichten.php?id=18&
Im Auftrag
Bösenberg
Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.