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05.02.2026

Betreff: ATLAS – Info 0910/2026

Bezug:

GZ: 06010302#0015#0910 – 0910/2026 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS–Einfuhr

TARIC/EZT – Anwendung von Präferenzzollsätzen im

Warenverkehr mit den Teilnehmerländern am Pan-Europa-

Mittelmeer-Raum - Workaround

Seit dem 01.01.2026 gelten für Waren mit Ursprung im Pan-Europa-Mittelmeer-Raum

(PEM) geänderte Voraussetzungen zur Gewährung von reduzierten Präferenzzollsätzen.

Insbesondere betrifft dies (bis auf wenige Ausnahmen) Änderungen der für eine

Präferenzgewährung erforderlichen Präferenznachweise und den grundsätzlichen

Entfall des Nachweises der direkten Beförderung.

Erste Schritte zur Anpassung des IT-Verfahren ATLAS sind abgeschlossen.

In einigen Fällen verlangt das IT-Verfahren ATLAS zur Präferenzgewährung noch immer

einen Direktbeförderungsnachweis (7HHF), obwohl dieser rechtlich nicht mehr

erforderlich ist. In einigen Fällen ist dieser jedoch weiterhin vorgesehen.

Das Erfordernis der Anmeldung eines Direktbeförderungsnachweises lässt sich auf WuP-

Online1 einsehen.

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Für die Fälle, in denen das IT-Verfahren ATLAS einen Direktbeförderungsnachweis

fordert, dieser aber rechtlich nicht mehr erforderlich ist, muss dieser hilfsweise bis auf

Weiteres mit angemeldet werden. Sollte dieser tatsächlich nicht vorhanden sein, ist dies

im Feld „Positionszusatz“ zu dokumentieren.

1 https://wup.zoll.de/wup_online/uebersichten.php?id=18&

Im Auftrag

Bösenberg

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