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RA Riesler
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09.01.2026
Betreff: ATLAS – Info 0898/2026
GZ
Bezug:
: 06010302#0015#0898 – 0898/2026 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS Einfuhr / Ausfuhr
Neue Fischereibescheinigungen C099, C122, C124, C125
Für die Abfertigung von Fischereierzeugnissen im Anwendungsbereich der VO (EG) Nr.
1005/2008 werden zum 10. Januar 2026, dem zwingenden Start der IT-Anwendung
CATCH im System TRACES NT, unter der Maßnahme 719 neue Unterlagencodierungen
eingeführt, deren Vorlage als Bedingung für die Einfuhr/Ausfuhr im EZT angegeben ist.
Diese Bedingungen gelten zusätzlich zur Pflicht der Vorlage einer Fangbescheinigung
mit der Codierung C673. Bei Ausnahmen vom Anwendungsbereich der VO (EG) Nr.
1005/2008 ist die Negativcodierung Y927 vorgesehen.
Die neuen Unterlagencodierungen lauten:
•
C099 für das einzige Beförderungsdokument für die Beförderung aus dem
Hoheitsgebiet des Flaggenstaats oder des Staates, in dem die Verarbeitung durch
dieses Drittland erfolgt (Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer i der Verordnung
(EG) Nr. 1005/2008 des Rates)
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•
C122 für das von den zuständigen Behörden des Drittlands, in dem die
ursprüngliche Sendung aufgeteilt wurde, validierte
Nichtmanipulationsdokument, i) das nicht anderen Vorgängen als dem Entladen,
Umladen oder der Erhaltung unter guten Bedingungen unterzogen wird und ii)
weiterhin unter der Überwachung dieser zuständigen Behörden steht (Artikel 14
Absatz 1 Buchstabe b Ziffer ii der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates)
•
C124 für die Wiederausfuhrbescheinigung der regionalen Fischereiorganisation
(Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates)
•
C125 für die Erklärung des Verarbeitungsbetriebs des Drittlands, die von der
zuständigen Behörde des Drittlands gebilligt wurde (Artikel 14 Absatz 2 der
Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates)
Die o.g. Dokumente werden für die Zollabfertigung nicht benötigt. Um aber die
Annahme/Überlassung der Zollanmeldung in ATLAS aus technischen Gründen nicht zu
verhindern, sind, sofern der Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 1005/2008 nicht
grundsätzlich mit der Negativcodierung Y927 ausgeschlossen wird, zusätzlich zur
Unterlagencodierung C673 entweder ein oder mehrere der neuen Dokumente oder aber
die Y-Codierung 927 anzugeben.
Im Auftrag
Bösenberg
Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.