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09.01.2026

Betreff: ATLAS – Info 0898/2026

GZ

Bezug:

: 06010302#0015#0898 – 0898/2026 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS Einfuhr / Ausfuhr

Neue Fischereibescheinigungen C099, C122, C124, C125

Für die Abfertigung von Fischereierzeugnissen im Anwendungsbereich der VO (EG) Nr.

1005/2008 werden zum 10. Januar 2026, dem zwingenden Start der IT-Anwendung

CATCH im System TRACES NT, unter der Maßnahme 719 neue Unterlagencodierungen

eingeführt, deren Vorlage als Bedingung für die Einfuhr/Ausfuhr im EZT angegeben ist.

Diese Bedingungen gelten zusätzlich zur Pflicht der Vorlage einer Fangbescheinigung

mit der Codierung C673. Bei Ausnahmen vom Anwendungsbereich der VO (EG) Nr.

1005/2008 ist die Negativcodierung Y927 vorgesehen.

Die neuen Unterlagencodierungen lauten:

C099 für das einzige Beförderungsdokument für die Beförderung aus dem

Hoheitsgebiet des Flaggenstaats oder des Staates, in dem die Verarbeitung durch

dieses Drittland erfolgt (Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer i der Verordnung

(EG) Nr. 1005/2008 des Rates)

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C122 für das von den zuständigen Behörden des Drittlands, in dem die

ursprüngliche Sendung aufgeteilt wurde, validierte

Nichtmanipulationsdokument, i) das nicht anderen Vorgängen als dem Entladen,

Umladen oder der Erhaltung unter guten Bedingungen unterzogen wird und ii)

weiterhin unter der Überwachung dieser zuständigen Behörden steht (Artikel 14

Absatz 1 Buchstabe b Ziffer ii der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates)

C124 für die Wiederausfuhrbescheinigung der regionalen Fischereiorganisation

(Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates)

C125 für die Erklärung des Verarbeitungsbetriebs des Drittlands, die von der

zuständigen Behörde des Drittlands gebilligt wurde (Artikel 14 Absatz 2 der

Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates)

Die o.g. Dokumente werden für die Zollabfertigung nicht benötigt. Um aber die

Annahme/Überlassung der Zollanmeldung in ATLAS aus technischen Gründen nicht zu

verhindern, sind, sofern der Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 1005/2008 nicht

grundsätzlich mit der Negativcodierung Y927 ausgeschlossen wird, zusätzlich zur

Unterlagencodierung C673 entweder ein oder mehrere der neuen Dokumente oder aber

die Y-Codierung 927 anzugeben.

Im Auftrag

Bösenberg

Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.