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24.10.2025
Betreff: ATLAS – Info 0861/2025
Bezug:
GZ: 06010302#0015#0861 – 0861/2025 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Versand - Einfuhr:
Versand: Beitritte der Republik Moldau sowie Montenegros
zum Versandübereinkommen
Die Republik Moldau (MD) und Montenegro (ME) sind mit Wirkung zum 01.11.2025 dem
Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren beigetreten und werden
entsprechend ab diesem Datum im Rahmen des NCTS am gemeinsamen
Versandverfahren teilnehmen.
Sie haben damit die Möglichkeit, Versandverfahren zu eröffnen, deren Beendigung in
einem der beiden Länder stattfinden soll, sowie alle weiteren Möglichkeiten des
gemeinsamen Versandverfahrens zu nutzen, ohne dass ein TIR-Versandverfahren
genutzt werden muss.
Allerdings ist eine Abwicklung von Versandverfahren, die vor dem 01.11.2025 eröffnet
wurden und nach dem 01.11.2025 in der Republik Moldau oder Montenegro befördert
werden sollen, systemseitig nicht möglich.
Im Rahmen der Sicherheiten-Verwaltung werden in allen gültigen Bewilligungen einer
Gesamtsicherheit oder Befreiung von der Sicherheitsleistung (GE/BE) mit Wirkung zum
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01.11.2025
Montenegro
und
die
Republik
Moldau
systemseitig
als
weitere
Ausschlussländer aufgenommen. Sie haben anschließend die Möglichkeit, den
Geltungsbereich der jeweiligen Bewilligung um beide Länder zu erweitern, um die
Sicherheit bei Versandverfahren in oder durch diese Länder zu verwenden. Hierbei ist
dann für das jeweilige Zollgebiet für den Bürgen ein Zustellungsbevollmächtigter oder ein
Wahldomizil zu benennen. Entsprechende Anträge können beim bewilligenden
Hauptzollamt eingereicht werden und werden aus systemtechnischen Gründen erst ab
Montag, den 03.11.2025 bearbeitet. Eine vorzeitige Erfassung von Erweiterungsanträgen
ist nicht möglich.
Einfuhr: Einfuhrvorgänge mit Versendungsland Republik
Moldau oder Montenegro
Bei Einfuhren mit dem Versendungsland Republik Moldau (MD) oder Montenegro (ME)
ist ab dem 01.11.2025 der Wert „EU“ im Feld „Zollrechtlicher Status“ anzugeben.
Im Auftrag
Bösenberg
Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.