Seite 1 von 2
ITZBund, Postfach 30 16 45, 53196 Bonn
An alle
Clearing Center
per E-Mail
Dienstsitz Frankfurt am Main
Wilhelm-Fay-Str. 11, 65936 Frankfurt
Bearbeitet von: TB Reiss
Tel. 0800/8007-545-1
Servicedesk@itzbund.de
01.10.2025
Betreff: ATLAS – Info 0842/2025
Bezug:
GZ: 06010302#0015#0842 – 0842/2025 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS-Übergreifend
Angabe Kontoinhaber bei Überweisungen „Hauptzollamt …“
Auf Grund des ab dem 09.10.2025 erfolgenden IBAN-Namensabgleich / Verification of
Payee (VoP) ist bei Überweisungen an ein Bundesbankkonto einer Zollzahlstelle als
Kontoinhaber ausschließlich die Bezeichnung des Hauptzollamts der Zollzahlstelle
anzugeben in der Schreibweise „Hauptzollamt Musterstadt“.
Beispiel:
Bankverbindung
Kontoinhaber: Hauptzollamt Musterstadt
Institut: Bundesbank
IBAN: DE12 1234 1234 1234 1234 12
Seite 2 von 2
Die Bezeichnung des Hauptzollamts der Zollzahlstelle ist zu finden im
Einfuhrabgabenbescheid unter Zahlungsaufforderung – Zollzahlstelle. Daraus ist nur die
Bezeichnung des Hauptzollamts für die Angabe des Kontoinhabers zu entnehmen.
Zusätzliche Angaben wie Dienstort etc. dürfen dabei nicht in den Überweisungsträger
zum Kontoinhaber übernommen werden.
Im Auftrag
Bösenberg
Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.