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Bearbeitet von: TB Reiss

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01.10.2025

Betreff: ATLAS – Info 0842/2025

Bezug:

GZ: 06010302#0015#0842 – 0842/2025 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS-Übergreifend

Angabe Kontoinhaber bei Überweisungen „Hauptzollamt …“

Auf Grund des ab dem 09.10.2025 erfolgenden IBAN-Namensabgleich / Verification of

Payee (VoP) ist bei Überweisungen an ein Bundesbankkonto einer Zollzahlstelle als

Kontoinhaber ausschließlich die Bezeichnung des Hauptzollamts der Zollzahlstelle

anzugeben in der Schreibweise „Hauptzollamt Musterstadt“.

Beispiel:

Bankverbindung

Kontoinhaber: Hauptzollamt Musterstadt

Institut: Bundesbank

IBAN: DE12 1234 1234 1234 1234 12

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Die Bezeichnung des Hauptzollamts der Zollzahlstelle ist zu finden im

Einfuhrabgabenbescheid unter Zahlungsaufforderung – Zollzahlstelle. Daraus ist nur die

Bezeichnung des Hauptzollamts für die Angabe des Kontoinhabers zu entnehmen.

Zusätzliche Angaben wie Dienstort etc. dürfen dabei nicht in den Überweisungsträger

zum Kontoinhaber übernommen werden.

Im Auftrag

Bösenberg

Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.