0827/25 PDF, 160 KB

Seite 1 von 5

ITZBund, Postfach 30 16 45, 53196 Bonn

An alle

Clearing Center

per E-Mail

Dienstsitz Frankfurt am Main

Wilhelm-Fay-Str. 11, 65936 Frankfurt

Bearbeitet von: RA Riesler

Tel. 0800/8007-545-1

Servicedesk@itzbund.de

30.07.2025

Betreff: ATLAS – Info 0827/2025

Bezug:

GZ: 06010302#0015#0827 – 0827/2025 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS-Versand

Umstellung auf die NCTS Phase 6 – Änderungen an der

Teilnehmerschnittstelle

Die Europäische Kommission hat Vorgaben für die NCTS Phase 6 veröffentlicht. Die

Vorgaben der NCTS Phase 6 sind auch an der Teilnehmerschnittstelle umzusetzen. Diese

ATLAS-Info informiert auf Basis der aktuellen transeuropäischen Vorgaben über die

Inhalte und Zeitplanung der NCTS Phase 6.

Im Rahmen der NCTS Phase 6 wird zwischen Staaten unterschieden, die die Möglichkeit

der gemeinsamen ESumA/Versandanmeldung (Versandanmeldung mit Sicherheitsdaten

beim Eingang) umsetzen (Opt-In-Staaten) und solchen, die die Möglichkeit der

gemeinsamen ESumA/Versandanmeldung nicht umsetzen (Opt-Out-Staaten).

Seite 2 von 5

Für Deutschland wurde entschieden, dass im Zusammenhang mit der NCTS Phase 6 die

gemeinsame ESumA/Versandanmeldung nicht umgesetzt wird. Deutschland ist damit in

der NCTS-Phase 6 ein Opt-Out-Staat.

Die Kern-Änderung von der NCTS Phase 5 auf die NCTS Phase 6 für Deutschland ist, dass

im Datenfeld „Sicherheit“ der Versandanmeldung nach Ablauf der NCTS-weiten

Übergangszeit von Phase 5 auf 6 bzw. in Deutschland ab dem 27.08.2025 um 00:00:00 Uhr

nur noch die Werte „0“ (Enthält keine Daten einer summ. Eingangs- oder

Ausgangsanmeldung) und „2“ (Enthält die Daten einer summarischen

Ausgangsanmeldung) angemeldet werden können. Die Werte „1“ (Enthält die Daten

einer summarischen Eingangsanmeldung) und „3“ (Enthält die Daten sowohl einer

summarischen Eingangs- als auch Ausgangsanmeldung) sind dann im Datenfeld

„Sicherheit“ einer Versandanmeldung nicht mehr anmeldbar.

Nach den aktuellen transeuropäischen Vorgaben endet die NCTS-weite Übergangszeit

von Phase 5 auf 6 am 31.08.25 um 23:59:59 UTC (= am 01.09.25 um 01:59:59 deutscher

Zeit).

In Deutschland wird die NCTS Phase 6 mit dem Wartungsfenster 08 am 27.08.2025

umgesetzt.

Die Werte „1“ und „3“ werden dementsprechend am 26.08.2025 um 23:59:59 Uhr bei

deutschen Versandanmeldungen ungültig und können ab dem 27.08.2025 um 00:00:00

Uhr nicht mehr in einer Versandanmeldung angemeldet werden.

Zusätzlich gilt Folgendes:

• Versandanmeldungen, die noch vor dem 27.08.2025 mit dem Wert 1 oder 3

angemeldet wurden, können ab Einspielung des Wartungsfensters 08 nicht mehr

angenommen werden.

• Versandanmeldungen, die noch vor dem 27.08.2025 mit dem Wert 1 oder 3

angemeldet wurden und auch noch vor Einspielung des Wartungsfensters 08

angenommen wurden, können ab Einspielung des Wartungsfensters 08 nicht

mehr überlassen werden.

• Die Abgabe einer Internet-Versandanmeldung (IVA) mit dem Wert 1 oder 3 ist ab

dem 27.08.2025 um 00:00:00 Uhr nicht mehr möglich.

Seite 3 von 5

Mit dem EDI-IHB 10.1.13 wurde bereits im Datenfeld „Sicherheit“ der

Teilnehmernachrichten Versandanmeldung (E_DEP_DAT) und Überlassungsmitteilung

(E_DEP_REL) die Codeliste C0217 durch die Codeliste S0217 ersetzt.

Bei der Codeliste S0217 handelt es sich um eine nationale Codeliste, die auf der

transeuropäischen Codeliste C0217 basiert.

Die Inhalte der C0217 und der S0217 sind identisch:

0 = Enthält keine Daten einer summ. Eingangs- oder Ausgangsanmeldung

1 = Enthält die Daten einer summarischen Eingangsanmeldung

2 = Enthält die Daten einer summarischen Ausgangsanmeldung

3 = Enthält die Daten sowohl einer summarischen Eingangs- als auch

Ausgangsanmeldung

Der Unterschied der S0217 gegenüber der C0217 besteht darin, dass die Werte „1“ und „3“

am 26.08.2025 um 23:59:59 Uhr ungültig werden.

Diese Änderung hat auch Auswirkungen auf Datenelemente (Datengruppen und

Datenfelder), die durch ihre Bedingungen oder Bemerkungen auf das Datenfeld

„Sicherheit“ referenzieren.

Die Bedingungen bzw. Bemerkungen der betroffenen Datenelemente sind ab dem

27.08.2025 um 00:00:00 Uhr um die Werte „1“ bzw. „3“ bereinigt zu lesen.

Dies wird am nachfolgenden Beispiel verdeutlicht:

Die zweite Bedingung der Datengruppe „VERSENDER“ auf der Sammelsendungsebene

der E_DEP_DAT lautet gem. EDI-IHB 10.1.16 wie folgt:

„Sofern vorgenanntes Kriterium nicht gegeben ist, gilt:

Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich, wenn das Datenfeld "KOPF / Sicherheit" mit

einem der Werte '2' oder '3' angegeben wird.“

Seite 4 von 5

Ab dem 27.08.2025 um 00:00:00 Uhr kann der Wert „3“ nicht mehr angemeldet werden.

Der Verweis auf diesen Wert in der o.g. Bedingung ist somit ab dem 27.08.2025 um

00:00:00 Uhr gegenstandslos.

Mit dem EDI-IHB 10.1.13 wurde bereits vorerst bei allen betroffenen Datenelementen

eine erläuternde Bemerkung ergänzt.

Die Anpassung der Bedingungen bzw. Bemerkungen im EDI-IHB (Bereinigung um die

Werte „1“ bzw. „3“) ist für ein nächstes zertifizierungspflichtiges ATLAS-Release geplant.

Im Ergebnis ist es somit ab dem 27.08.2025 um 00:00:00 Uhr nicht mehr möglich, eine

gemeinsame ESumA/Versandanmeldung abzugeben. Sofern die Abgabe einer ESumA im

Einzelfall vorgeschrieben ist, ist diese ab diesem Zeitpunkt stets separat abzugeben.

Die Vorgaben für die gemeinsame ASumA/Versandanmeldung (Versandanmeldung mit

Sicherheitsdaten beim Ausgang) bleiben hiervon unberührt. Demnach wird die Abgabe

einer gemeinsamen ASumA/Versandanmeldung auch nach Ablauf der NCTS-weiten

Übergangszeit von Phase 5 auf 6 weiterhin möglich sein.

Nachrichtlich – Erläuterung zum Erfordernis der Abgabe einer ESumA und ASumA:

Die Abgabe einer ESumA ist nur dann erforderlich, wenn eine Warensendung in die

europäische Sicherheitszone eingeführt werden soll.

Die Abgabe einer ASumA ist nur dann erforderlich, wenn eine Warensendung aus der

europäischen Sicherheitszone ausgeführt werden soll.

Die europäische Sicherheitszone setzt sich aus dem Zollgebiet der Union gem. Art. 4 UZK

sowie den Zollgebieten der Schweiz (inkl. Liechtenstein) und Norwegens zusammen

(Ländercodes in der Codeliste C0147).

Wenn die Abgabe einer ESumA erforderlich ist, kann diese ab dem 27.08.2025, 00:00:00

Uhr ausschließlich separat abgegeben werden, eine Erfassung der ESumA-Daten in der

Versandanmeldung ist dann nicht mehr möglich.

Wenn die Abgabe einer ASumA erforderlich ist, bestehen ab dem 27.08.2025, 00:00:00

Uhr weiterhin mehrere Möglichkeiten zur Abgabe, aus denen ein Wirtschaftsbeteiligter

auswählen darf:

Seite 5 von 5

• Möglichkeit 1: Die Daten der ASumA werden in der Versandanmeldung erfasst. In

diesem Fall wählt der Wirtschaftsbeteiligte den Wert „2“ im Datenfeld

„Sicherheit“ der Versandanmeldung.

• Möglichkeit 2: Die ASumA wird separat abgegeben. In diesem Fall wählt der

Wirtschaftsbeteiligte den Wert „0“ im Datenfeld „Sicherheit“ der

Versandanmeldung.

Hinweis für den Probebetrieb:

Die Vorgaben der NCTS-Phase 6 werden abweichend zum Echtbetrieb bereits am

22.08.25 in den Probebetrieb eingespielt.

Im Auftrag

Bösenberg

Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.