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30.07.2025
Betreff: ATLAS – Info 0827/2025
Bezug:
GZ: 06010302#0015#0827 – 0827/2025 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS-Versand
Umstellung auf die NCTS Phase 6 – Änderungen an der
Teilnehmerschnittstelle
Die Europäische Kommission hat Vorgaben für die NCTS Phase 6 veröffentlicht. Die
Vorgaben der NCTS Phase 6 sind auch an der Teilnehmerschnittstelle umzusetzen. Diese
ATLAS-Info informiert auf Basis der aktuellen transeuropäischen Vorgaben über die
Inhalte und Zeitplanung der NCTS Phase 6.
Im Rahmen der NCTS Phase 6 wird zwischen Staaten unterschieden, die die Möglichkeit
der gemeinsamen ESumA/Versandanmeldung (Versandanmeldung mit Sicherheitsdaten
beim Eingang) umsetzen (Opt-In-Staaten) und solchen, die die Möglichkeit der
gemeinsamen ESumA/Versandanmeldung nicht umsetzen (Opt-Out-Staaten).
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Für Deutschland wurde entschieden, dass im Zusammenhang mit der NCTS Phase 6 die
gemeinsame ESumA/Versandanmeldung nicht umgesetzt wird. Deutschland ist damit in
der NCTS-Phase 6 ein Opt-Out-Staat.
Die Kern-Änderung von der NCTS Phase 5 auf die NCTS Phase 6 für Deutschland ist, dass
im Datenfeld „Sicherheit“ der Versandanmeldung nach Ablauf der NCTS-weiten
Übergangszeit von Phase 5 auf 6 bzw. in Deutschland ab dem 27.08.2025 um 00:00:00 Uhr
nur noch die Werte „0“ (Enthält keine Daten einer summ. Eingangs- oder
Ausgangsanmeldung) und „2“ (Enthält die Daten einer summarischen
Ausgangsanmeldung) angemeldet werden können. Die Werte „1“ (Enthält die Daten
einer summarischen Eingangsanmeldung) und „3“ (Enthält die Daten sowohl einer
summarischen Eingangs- als auch Ausgangsanmeldung) sind dann im Datenfeld
„Sicherheit“ einer Versandanmeldung nicht mehr anmeldbar.
Nach den aktuellen transeuropäischen Vorgaben endet die NCTS-weite Übergangszeit
von Phase 5 auf 6 am 31.08.25 um 23:59:59 UTC (= am 01.09.25 um 01:59:59 deutscher
Zeit).
In Deutschland wird die NCTS Phase 6 mit dem Wartungsfenster 08 am 27.08.2025
umgesetzt.
Die Werte „1“ und „3“ werden dementsprechend am 26.08.2025 um 23:59:59 Uhr bei
deutschen Versandanmeldungen ungültig und können ab dem 27.08.2025 um 00:00:00
Uhr nicht mehr in einer Versandanmeldung angemeldet werden.
Zusätzlich gilt Folgendes:
• Versandanmeldungen, die noch vor dem 27.08.2025 mit dem Wert 1 oder 3
angemeldet wurden, können ab Einspielung des Wartungsfensters 08 nicht mehr
angenommen werden.
• Versandanmeldungen, die noch vor dem 27.08.2025 mit dem Wert 1 oder 3
angemeldet wurden und auch noch vor Einspielung des Wartungsfensters 08
angenommen wurden, können ab Einspielung des Wartungsfensters 08 nicht
mehr überlassen werden.
• Die Abgabe einer Internet-Versandanmeldung (IVA) mit dem Wert 1 oder 3 ist ab
dem 27.08.2025 um 00:00:00 Uhr nicht mehr möglich.
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Mit dem EDI-IHB 10.1.13 wurde bereits im Datenfeld „Sicherheit“ der
Teilnehmernachrichten Versandanmeldung (E_DEP_DAT) und Überlassungsmitteilung
(E_DEP_REL) die Codeliste C0217 durch die Codeliste S0217 ersetzt.
Bei der Codeliste S0217 handelt es sich um eine nationale Codeliste, die auf der
transeuropäischen Codeliste C0217 basiert.
Die Inhalte der C0217 und der S0217 sind identisch:
0 = Enthält keine Daten einer summ. Eingangs- oder Ausgangsanmeldung
1 = Enthält die Daten einer summarischen Eingangsanmeldung
2 = Enthält die Daten einer summarischen Ausgangsanmeldung
3 = Enthält die Daten sowohl einer summarischen Eingangs- als auch
Ausgangsanmeldung
Der Unterschied der S0217 gegenüber der C0217 besteht darin, dass die Werte „1“ und „3“
am 26.08.2025 um 23:59:59 Uhr ungültig werden.
Diese Änderung hat auch Auswirkungen auf Datenelemente (Datengruppen und
Datenfelder), die durch ihre Bedingungen oder Bemerkungen auf das Datenfeld
„Sicherheit“ referenzieren.
Die Bedingungen bzw. Bemerkungen der betroffenen Datenelemente sind ab dem
27.08.2025 um 00:00:00 Uhr um die Werte „1“ bzw. „3“ bereinigt zu lesen.
Dies wird am nachfolgenden Beispiel verdeutlicht:
Die zweite Bedingung der Datengruppe „VERSENDER“ auf der Sammelsendungsebene
der E_DEP_DAT lautet gem. EDI-IHB 10.1.16 wie folgt:
„Sofern vorgenanntes Kriterium nicht gegeben ist, gilt:
Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich, wenn das Datenfeld "KOPF / Sicherheit" mit
einem der Werte '2' oder '3' angegeben wird.“
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Ab dem 27.08.2025 um 00:00:00 Uhr kann der Wert „3“ nicht mehr angemeldet werden.
Der Verweis auf diesen Wert in der o.g. Bedingung ist somit ab dem 27.08.2025 um
00:00:00 Uhr gegenstandslos.
Mit dem EDI-IHB 10.1.13 wurde bereits vorerst bei allen betroffenen Datenelementen
eine erläuternde Bemerkung ergänzt.
Die Anpassung der Bedingungen bzw. Bemerkungen im EDI-IHB (Bereinigung um die
Werte „1“ bzw. „3“) ist für ein nächstes zertifizierungspflichtiges ATLAS-Release geplant.
Im Ergebnis ist es somit ab dem 27.08.2025 um 00:00:00 Uhr nicht mehr möglich, eine
gemeinsame ESumA/Versandanmeldung abzugeben. Sofern die Abgabe einer ESumA im
Einzelfall vorgeschrieben ist, ist diese ab diesem Zeitpunkt stets separat abzugeben.
Die Vorgaben für die gemeinsame ASumA/Versandanmeldung (Versandanmeldung mit
Sicherheitsdaten beim Ausgang) bleiben hiervon unberührt. Demnach wird die Abgabe
einer gemeinsamen ASumA/Versandanmeldung auch nach Ablauf der NCTS-weiten
Übergangszeit von Phase 5 auf 6 weiterhin möglich sein.
Nachrichtlich – Erläuterung zum Erfordernis der Abgabe einer ESumA und ASumA:
Die Abgabe einer ESumA ist nur dann erforderlich, wenn eine Warensendung in die
europäische Sicherheitszone eingeführt werden soll.
Die Abgabe einer ASumA ist nur dann erforderlich, wenn eine Warensendung aus der
europäischen Sicherheitszone ausgeführt werden soll.
Die europäische Sicherheitszone setzt sich aus dem Zollgebiet der Union gem. Art. 4 UZK
sowie den Zollgebieten der Schweiz (inkl. Liechtenstein) und Norwegens zusammen
(Ländercodes in der Codeliste C0147).
Wenn die Abgabe einer ESumA erforderlich ist, kann diese ab dem 27.08.2025, 00:00:00
Uhr ausschließlich separat abgegeben werden, eine Erfassung der ESumA-Daten in der
Versandanmeldung ist dann nicht mehr möglich.
Wenn die Abgabe einer ASumA erforderlich ist, bestehen ab dem 27.08.2025, 00:00:00
Uhr weiterhin mehrere Möglichkeiten zur Abgabe, aus denen ein Wirtschaftsbeteiligter
auswählen darf:
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• Möglichkeit 1: Die Daten der ASumA werden in der Versandanmeldung erfasst. In
diesem Fall wählt der Wirtschaftsbeteiligte den Wert „2“ im Datenfeld
„Sicherheit“ der Versandanmeldung.
• Möglichkeit 2: Die ASumA wird separat abgegeben. In diesem Fall wählt der
Wirtschaftsbeteiligte den Wert „0“ im Datenfeld „Sicherheit“ der
Versandanmeldung.
Hinweis für den Probebetrieb:
Die Vorgaben der NCTS-Phase 6 werden abweichend zum Echtbetrieb bereits am
22.08.25 in den Probebetrieb eingespielt.
Im Auftrag
Bösenberg
Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.