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30.07.2025

Betreff: ATLAS – Info 0825/2025

Bezug: 06010302#0015#0822 – 0822/2025

GZ: 06010302#0015#0825 – 0825/2025 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS-Ausfuhr

Ausweitung der Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland

und Belarus - weitere Unterlagen

1. Einführung der Codierung Y759 in Bezug auf Russland und Belarus für

Güter/Technologien, die nicht unter die Gemeinsame Militärgüterliste der EU

fallen (Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und der Verordnung (EG) Nr. 765/2006)

2. Einführung der Codierung Y692 in Bezug auf Russland (Ausnahme gemäß Artikel 4

Abs. 2 Verordnung (EU) Nr. 833/2014)

Die Generaldirektion der EU-Kommission (TAXUD) veröffentlicht im Kontext der

Ausweitung der Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland und Belarus weitere

Codierungen für die Erklärung, dass bestimmte Verbote nicht gelten.

Für die Anmeldung in ATLAS-Ausfuhr stehen ab sofort – ergänzend zu der ATLAS-Info

0822/2025 vom 28.07.2025 - folgende Codierungen neu zur Verfügung:

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1) in Bezug auf Russland und Belarus

Y759: „Die Güter/Technologien fallen nicht unter die Gemeinsame Militärgüterliste der

EU“

Hinweis: Diese EU-Codierung Y759 betrifft nur Russland und Belarus und entspricht

inhaltlich der nationalen Codierung 3LNA/RU bzw. 3LNA/BY („Die Güter fallen nicht unter

die Gemeinsame Militärgüterliste/unterliegen nicht dem Waffenembargo“). Bei Anmeldung

der Codierung Y759 ist die Angabe der nationalen Codierung entbehrlich.

2) in Bezug auf Russland

Y692: „Ausnahme gemäß Artikel 4 Abs. 2 vom Verbot nach Artikel 4 Abs. 1 VO (EU) Nr.

833/2014 für bestimmte in der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU aufgeführte

Güter“

Hinweis: Die gemäß Artikel 4 Abs. 2 vom Verbot nach Artikel 4 Abs. 1 VO (EU) Nr. 833/2014

ausgenommenen Waren (bestimmte Ersatzteile) unterliegen einer Genehmigungspflicht

nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 Außenwirtschaftsverordnung (Güter des Teils I Abschnitt A der

Ausfuhrliste).

Im Auftrag

Bösenberg

Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.