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30.07.2025
Betreff: ATLAS – Info 0825/2025
Bezug: 06010302#0015#0822 – 0822/2025
GZ: 06010302#0015#0825 – 0825/2025 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS-Ausfuhr
Ausweitung der Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland
und Belarus - weitere Unterlagen
1. Einführung der Codierung Y759 in Bezug auf Russland und Belarus für
Güter/Technologien, die nicht unter die Gemeinsame Militärgüterliste der EU
fallen (Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und der Verordnung (EG) Nr. 765/2006)
2. Einführung der Codierung Y692 in Bezug auf Russland (Ausnahme gemäß Artikel 4
Abs. 2 Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
Die Generaldirektion der EU-Kommission (TAXUD) veröffentlicht im Kontext der
Ausweitung der Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland und Belarus weitere
Codierungen für die Erklärung, dass bestimmte Verbote nicht gelten.
Für die Anmeldung in ATLAS-Ausfuhr stehen ab sofort – ergänzend zu der ATLAS-Info
0822/2025 vom 28.07.2025 - folgende Codierungen neu zur Verfügung:
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1) in Bezug auf Russland und Belarus
Y759: „Die Güter/Technologien fallen nicht unter die Gemeinsame Militärgüterliste der
EU“
Hinweis: Diese EU-Codierung Y759 betrifft nur Russland und Belarus und entspricht
inhaltlich der nationalen Codierung 3LNA/RU bzw. 3LNA/BY („Die Güter fallen nicht unter
die Gemeinsame Militärgüterliste/unterliegen nicht dem Waffenembargo“). Bei Anmeldung
der Codierung Y759 ist die Angabe der nationalen Codierung entbehrlich.
2) in Bezug auf Russland
Y692: „Ausnahme gemäß Artikel 4 Abs. 2 vom Verbot nach Artikel 4 Abs. 1 VO (EU) Nr.
833/2014 für bestimmte in der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU aufgeführte
Güter“
Hinweis: Die gemäß Artikel 4 Abs. 2 vom Verbot nach Artikel 4 Abs. 1 VO (EU) Nr. 833/2014
ausgenommenen Waren (bestimmte Ersatzteile) unterliegen einer Genehmigungspflicht
nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 Außenwirtschaftsverordnung (Güter des Teils I Abschnitt A der
Ausfuhrliste).
Im Auftrag
Bösenberg
Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.