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07.07.2025
Betreff: ATLAS – Info 0813/25
Bezug: 06010302#0015#0800– 0800/2025; #0804– 0804/2025
GZ: 06010302#0015#0813– 0813/2025 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Einfuhr
Anmeldung von ODS-Lizenzen
Bei Zollanmeldungen mit Waren, welche unter die Verordnung (EU) 2024/590 (ODS-VO)
fallen, ist Folgendes zu beachten:
1. Anmeldung von Codierungen der TARIC-Maßnahme 726 – "Einfuhrkontrolle von
ozonabbauenden Stoffen"
Mit Anmeldung der Codierung L100 wird erklärt, dass die Ware unter die o.g. ODS-
Verordnung fällt und eine Einfuhrlizenz vorliegt. Die zusätzliche Anmeldung der
Codierung Y792 (Ware fällt nicht unter die ODS-VO) oder Y793 (persönliche
Gebrauchsgegenstände) ist damit unzulässig.
Des Weiteren ist bei Anmeldung der Codierung L100 zusätzlich zwingend die Codierung
Y797 unter Angabe der Registrierungs-ID sowie Y798 und / oder Y799 unter Angabe der
entsprechenden Menge anzumelden.
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Hinsichtlich der weiteren erforderlichen Codierungen wird nochmals darauf
hingewiesen,
dass
alle
bei
der
angemeldeten
Warennummer
angezeigten
Bedingungsblöcke der TARIC-Maßnahme 726 fachlich abzuprüfen sind und die jeweils
zutreffende Codierung, eine aus jedem Bedingungsblock, in der Zollanmeldung
(Positionsebene) anzugeben sind.
Die Mehrfachnennung derselben Codierung ist dabei nicht erforderlich und nicht
zulässig. Für weitere Informationen, insbesondere zu den Codierungen, wird auf die
ATLAS-Teilnehmerinfo 0804/2025 verwiesen.
Zollanmeldungen, bei denen eine für die Behandlung der Unterlage L100 erforderliche
Codierung fehlt (Y797, Y798 und/oder Y799) werden nicht angenommen oder
zurückgegeben.
2. Angaben zum Versender/Ausführer bei vereinfachten Zollanmeldungen (vZA) und
Anschreibungsmitteilungen (AZ)
Für die erforderliche Prüfung der angemeldeten ODS-Lizenzen werden zusätzlich die
Angaben
zum
Versender/Ausführer
benötigt.
Bei
vereinfachten
Zollanmeldungen/Anschreibungsmitteilungen sind diese Datenfelder derzeit nicht für
die Übermittlung vorgesehen. Bis auf Weiteres sind nachfolgende Angaben bei
vereinfachten Anmeldungen/Anschreibungsmitteilungen auf Kopfebene in dem
Datenfeld „Zusätzliche Angaben zur Anmeldung“ zwingend anzugeben:
- Name des Versenders/Ausführers
- Straße und Hausnummer des Versenders/Ausführers
- Land des Versenders/Ausführers
- Postleitzahl des Versenders/Ausführers (sofern existent)
- Ort des Versenders/Ausführers
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Zollanmeldungen (vZA/AZ), bei denen die Angaben zum Versender/Ausführer nicht
angegeben sind, werden nicht angenommen oder zurückgegeben.
Im Auftrag
Bösenberg
Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.