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12.05.2025
Betreff: ATLAS – Info 0781/25
Bezug:
GZ: 06010302#0015#0781– 0781/2025 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Bewilligung
EU-Trader Portal (EU-TP) für Anträge auf
mitgliedstaatenübergreifende zollrechtliche Bewilligungen
Die zuständigen Dienststellen der Europäischen Kommission haben alle Mitgliedstaaten
darüber informiert, dass es bei der Bearbeitung von über das EU-TP eingereichten
Anträgen und Änderungsanträgen derzeit zu Verzögerungen kommen kann. Die
entscheidungsbefugten Zollbehörden können aufgrund von Problemen beim Login in
das zentrale UZK-Zollentscheidungssystem zeitweise keine Bearbeitungen von Anträgen
im CDMS vornehmen. Die Anmeldung im EU-TP ist weiterhin möglich.
Bis zur vollständigen Abhilfe der o.g. Fehlersituation durch die zuständigen Dienststellen
der Europäischen Kommission müssen Wirtschaftsbeteiligte weiterhin das EU-TP
nutzen. Die eingereichten Anträge/Änderungsanträge müssen jedoch übergangsweise
zusätzlich außerhalb des EU-TP an die entscheidungsbefugte Zollbehörde gesendet
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werden. Auf die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation mit der Zollverwaltung
per E-Mail wird hingewiesen (Vordruck 3783 – Einwilligungsschreiben zur
unverschlüsselten elektronischen Kommunikation gem. § 87 a Abs. 1 Satz 3 AO).
Im Falle der Erstantragstellung müssen über das EU-TP eingereichte Anträge über den
Menüpunkt „Herunterladen--> Antrag (pdf)“ als pdf-Datei generiert und zusammen mit
etwaigen Anlagen zusätzlich direkt an das zuständige Hauptzollamt gesendet werden.
Soweit die Erfassung von (weiteren) Änderungsanträgen zu bestehenden Bewilligungen
aufgrund eines noch nicht abgeschlossenen Prozesses nicht möglich ist, erfolgt die
hilfsweise Erfassung der Änderungsanträge im EU-TP übergangsweise über den
Menüpunkt „Anfragen --> Anfrage an entscheidungsbefugte Zollbehörde“. Die
Änderungsanträge müssen im Anschluss zusätzlich beim zuständigen Hauptzollamt
unter Hinweis auf die betroffene Bewilligungsnummer formlos eingereicht werden.
Anträge und Änderungsanträge werden -soweit die fachlichen Voraussetzungen
vorliegen- übergangsweise von den Hauptzollämtern direkt in ATLAS-Bewilligung
berücksichtigt, damit diese den angebundenen ATLAS-Fachverfahren unmittelbar zur
Verfügung stehen. Die Bearbeitung der nicht abgeschlossenen Prozesse im CDMS erfolgt
durch die Hauptzollämter sukzessive im Nachgang.
Sobald die Störungen im CDMS durch die zuständigen Stellen der Europäischen
Kommission behoben worden sind, werden die Wirtschaftsbeteiligten und
Hauptzollämter mit ATLAS-Info unterrichtet.
Im Auftrag
Bösenberg
Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.