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12.05.2025

Betreff: ATLAS – Info 0781/25

Bezug:

GZ: 06010302#0015#0781– 0781/2025 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS – Bewilligung

EU-Trader Portal (EU-TP) für Anträge auf

mitgliedstaatenübergreifende zollrechtliche Bewilligungen

Die zuständigen Dienststellen der Europäischen Kommission haben alle Mitgliedstaaten

darüber informiert, dass es bei der Bearbeitung von über das EU-TP eingereichten

Anträgen und Änderungsanträgen derzeit zu Verzögerungen kommen kann. Die

entscheidungsbefugten Zollbehörden können aufgrund von Problemen beim Login in

das zentrale UZK-Zollentscheidungssystem zeitweise keine Bearbeitungen von Anträgen

im CDMS vornehmen. Die Anmeldung im EU-TP ist weiterhin möglich.

Bis zur vollständigen Abhilfe der o.g. Fehlersituation durch die zuständigen Dienststellen

der Europäischen Kommission müssen Wirtschaftsbeteiligte weiterhin das EU-TP

nutzen. Die eingereichten Anträge/Änderungsanträge müssen jedoch übergangsweise

zusätzlich außerhalb des EU-TP an die entscheidungsbefugte Zollbehörde gesendet

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werden. Auf die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation mit der Zollverwaltung

per E-Mail wird hingewiesen (Vordruck 3783 – Einwilligungsschreiben zur

unverschlüsselten elektronischen Kommunikation gem. § 87 a Abs. 1 Satz 3 AO).

Im Falle der Erstantragstellung müssen über das EU-TP eingereichte Anträge über den

Menüpunkt „Herunterladen--> Antrag (pdf)“ als pdf-Datei generiert und zusammen mit

etwaigen Anlagen zusätzlich direkt an das zuständige Hauptzollamt gesendet werden.

Soweit die Erfassung von (weiteren) Änderungsanträgen zu bestehenden Bewilligungen

aufgrund eines noch nicht abgeschlossenen Prozesses nicht möglich ist, erfolgt die

hilfsweise Erfassung der Änderungsanträge im EU-TP übergangsweise über den

Menüpunkt „Anfragen --> Anfrage an entscheidungsbefugte Zollbehörde“. Die

Änderungsanträge müssen im Anschluss zusätzlich beim zuständigen Hauptzollamt

unter Hinweis auf die betroffene Bewilligungsnummer formlos eingereicht werden.

Anträge und Änderungsanträge werden -soweit die fachlichen Voraussetzungen

vorliegen- übergangsweise von den Hauptzollämtern direkt in ATLAS-Bewilligung

berücksichtigt, damit diese den angebundenen ATLAS-Fachverfahren unmittelbar zur

Verfügung stehen. Die Bearbeitung der nicht abgeschlossenen Prozesse im CDMS erfolgt

durch die Hauptzollämter sukzessive im Nachgang.

Sobald die Störungen im CDMS durch die zuständigen Stellen der Europäischen

Kommission behoben worden sind, werden die Wirtschaftsbeteiligten und

Hauptzollämter mit ATLAS-Info unterrichtet.

Im Auftrag

Bösenberg

Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.