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12.05.2025
Betreff: ATLAS – Info 0779/25
Bezug: 06010302#0015#0685– 0685/2024
GZ: 06010302#0015#0779– 0779/2025 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Allgemein
Fachliche Änderungen nach dem Wartungsfenster am
17.05.2025
Mit dem Wartungsfenster 06 am 17.05.2025 werden verschiedene Anpassungen in den
ATLAS Echtbetrieb überführt.
Die vorliegende ATLAS-Info enthält eine Zusammenfassung der die Teilnehmer
betreffenden wesentlichen Änderungen.
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ATLAS-Versand
Versand (E_DEP_DAT): Anmeldung von ODS oder F-GAS Codierungen durch
zugelassene Versender
Um künftig Anmeldungen mit ODS- oder F-GAS-Waren im vereinfachten Verfahren
eines zugelassenen Versenders prüfen zu können (Registriernummer, Lizenznummer),
wurde das Systemverhalten von ATLAS-Versand angepasst. Bei Anmeldung von einer
oder mehreren ODS-Codierungen (L100, Y797) oder F-GAS-Codierungen (Y123,
Y121) wird die automatisierte Überlassung im vereinfachten Verfahren ausgesetzt, so
dass eine Prüfung der Registriernummer des betreffenden Unternehmens durch die
Zollstelle (innerhalb der Öffnungszeiten) erfolgen kann. Sollten in der
Versandanmeldung keine Beanstandungen festgestellt werden, überlässt die Zollstelle
die Waren in das Versandverfahren. Sollten Beanstandungen festgestellt werden, werden
die Waren entsprechend nicht überlassen.
Für die Anmeldung der zutreffenden Codierungen ist die ATLAS-Info 0771/25 vom
14.04.2025 (ATLAS - Versand: Allgemeine Hinweise zur Anmeldung von Codierungen für
fluorierte Treibhausgase (F-Gas) und ozonabbauende Stoffe (ODS)) zu beachten.
Versand (E_DEP_DAT): Anmeldung von Verschlusskennzeichen
Seit dem Ende der NCTS-weiten Übergangsphase von NCTS-Phase 4 auf NCTS-Phase 5
am 21.01.2025 sind Versandvorgänge aufgefallen, in denen mehrere Verschlüsse mit
identischer Kennzeichnung verwendet und angemeldet wurden. Beispielsweise waren in
einigen Versandvorgängen mehrere Transportausrüstungen vorhanden, die alle dasselbe
Verschlusskennzeichen aufwiesen.
Erläuterung des Begriffs „Transportausrüstung“:
Eine Transportausrüstung ist eine Ladungseinheit, auf der eine oder mehrere
Warensendungen (samt deren Warenpositionen) verladen wurden. Beispiele hierfür
wären ein Container, eine Wechselbrücke oder ein Sattelauflieger. Eine Ladungseinheit
kann Verschlüsse aufweisen, diese können dann explizit der entsprechenden
Ladungseinheit zugeordnet werden (vgl. auch ATLAS – Info 0685/24 -> Erläuterung der
Felder Beförderungsausrüstung [19 07] und Verschluss [19 10]).
In einer Versandanmeldung können grundsätzlich bis zu 9999 Transportausrüstungen
angemeldet werden.
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Mit dieser ATLAS-Info wird einmal auf folgende Punkte hingewiesen:
1. Jeder für die Verwendung im Versandverfahren zugelassene Verschluss muss
zwingend ein individuelles, einmaliges Verschlusskennzeichen aufweisen. Dies gilt
unabhängig davon, ob der Verschluss von den deutschen Zollbehörden oder von
Inhabern von Bewilligungen für die Verwendung besonderer Verschlüsse verwendet
wird. Das bedeutet, dass es im Versandverfahren nicht mehrere Verschlüsse geben
kann, die dasselbe Verschlusskennzeichen aufweisen. Davon ausgehend kann – außer
durch Eingabefehler – nie der praktische Fall eintreten, dass mehrere Verschlüsse in
einem Versandvorgang dasselbe Verschlusskennzeichen aufweisen.
Somit darf ein Verschlusskennzeichen immer nur einmalig in einer
Versandanmeldung verwendet und angemeldet werden.
Es ist demnach auch unzulässig, dass ein Versandvorgang mehrere
Transportausrüstungen aufweist, in denen dasselbe Verschlusskennzeichen
angemeldet wurde.
Ebenfalls ist es unzulässig, dass eine Transportausrüstung mehrmals dasselbe
Verschlusskennzeichen beinhaltet.
2. Bei Verwendung mehrerer Verschlüsse durch einen Zugelassenen Versender sind die
jeweiligen Kennzeichen dieser lückenlos fortlaufend pro verschlossener
Transportausrüstung anzubringen und anzumelden (vgl. auch ATLAS – Info 0685/24 -
> Erläuterung der Felder Beförderungsausrüstung [19 07] und Verschluss [19 10]).
3. Die Angabe eines Verschlusskennzeichens in einer Versandanmeldung, welches
bereits in einer anderen Versandanmeldung verwendet wurde, ist nur dann zulässig,
wenn die betreffende Versandanmeldung zwischenzeitlich für ungültig erklärt oder
nicht überlassen worden ist.
Die Vorgabe, dass in einer Versandanmeldung ein Verschlusskennzeichen immer nur
einmalig verwendet und angemeldet werden darf, wurde im Rahmen des EDI-IHB
10.1.15 durch eine technische Prüfung abgebildet.
In den ATLAS-Versand-Fachanwendungen wird ab dem Wartungsfenster 06 (17.05.2025)
technisch geprüft, ob diese Vorgabe bei Erstellung einer Versandanmeldung eingehalten
wird.
Versandanmeldungen, die mehrere Verschlüsse mit identischer Kennzeichnung
aufweisen, werden daher ab dem Wartungsfenster 06 von ATLAS systemseitig
abgewiesen.
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Versand (E_DEP_INC und E_DES_PER): Neue Unterwegsereignis-Codes
Im Datenfeld EREIGNIS / Code (Codeliste C0014) der Nachrichten E_DEP_INC
(Ereignismitteilung) und E_DES_PER (Entladeerlaubnis) können zwei neue Codes
übermittelt werden.
Der Code 7 (Seals were replaced, added or removed by the customs authorities.) zeigt an,
dass Verschlüsse durch die Zollbehörden getauscht, angebracht oder vollständig entfernt
wurden.
Der Code 8 (Without the supervision of the customs authority, goods were transfer-red
from one means of transport to another means of transport, in accordance with Article
305(3) of UCC/IA) zeigt an, dass eine Umladung ohne Gestellung auf einem Amtsplatz
von einem unverschlossenen Beförderungsmittel auf ein anderes unverschlossenes
Beförderungsmittel erfolgt ist.
Deutsche Übersetzungen liegen für diese Codes momentan noch nicht vor.
Im Auftrag
Bösenberg
Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.