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30.04.2025

Betreff: ATLAS – Info 0775/25

GZ

Bezug:

: 06010302#0015#0775– 0775/2025 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS – Ausfuhr

Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates vom 30. August 2017

über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische

Volksrepublik Korea und zur Aufhebung der Verordnung

(EG) Nr. 329/2007

Die Generaldirektion der EU-Kommission (TAXUD) veröffentlicht im Kontext der o.a.

Verordnung – betrifft restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik

Korea – eine neue Codierung.

Für die Anmeldung in ATLAS-Ausfuhr steht ab sofort folgende Codierung neu zur

Verfügung:

Y753: „Die angemeldeten Waren fallen nicht unter Anhang II der VO (EU) 2017/1509“

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Hinweis:

Artikel 9 der Verordnung (EU) 2017/1509 verlangt u.a. die Erklärung, ob die zur Ausfuhr

angemeldeten Waren unter diese Verordnung fallen. Diese Erklärung kann mittels der

Codierung Y920/KP erfolgen, sofern die Ausfuhrwaren nicht unter die Beschränkungen

dieser Verordnung fallen.

Die Codierung Y753 bezieht sich ausschließlich auf Anhang II - Güter der Verordnung

(EU) 2017/1509 und kann zur Klarstellung zusätzlich zu der vorgenannten Erklärung

angemeldet werden. Eine Verpflichtung nach dem Außenwirtschaftsrecht, diese

Codierung ergänzend anzumelden, besteht grundsätzlich nicht.

Im Auftrag

Bösenberg

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