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30.04.2025
Betreff: ATLAS – Info 0775/25
GZ
Bezug:
: 06010302#0015#0775– 0775/2025 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Ausfuhr
Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates vom 30. August 2017
über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische
Volksrepublik Korea und zur Aufhebung der Verordnung
(EG) Nr. 329/2007
Die Generaldirektion der EU-Kommission (TAXUD) veröffentlicht im Kontext der o.a.
Verordnung – betrifft restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik
Korea – eine neue Codierung.
Für die Anmeldung in ATLAS-Ausfuhr steht ab sofort folgende Codierung neu zur
Verfügung:
Y753: „Die angemeldeten Waren fallen nicht unter Anhang II der VO (EU) 2017/1509“
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Hinweis:
Artikel 9 der Verordnung (EU) 2017/1509 verlangt u.a. die Erklärung, ob die zur Ausfuhr
angemeldeten Waren unter diese Verordnung fallen. Diese Erklärung kann mittels der
Codierung Y920/KP erfolgen, sofern die Ausfuhrwaren nicht unter die Beschränkungen
dieser Verordnung fallen.
Die Codierung Y753 bezieht sich ausschließlich auf Anhang II - Güter der Verordnung
(EU) 2017/1509 und kann zur Klarstellung zusätzlich zu der vorgenannten Erklärung
angemeldet werden. Eine Verpflichtung nach dem Außenwirtschaftsrecht, diese
Codierung ergänzend anzumelden, besteht grundsätzlich nicht.
Im Auftrag
Bösenberg
Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.