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11.04.2025

Betreff: ATLAS – Info 0767/25

Bezug: 06010302#0015#0673– 0673/2024

GZ

: 06010302#0015#0767– 0767/2025 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS – Ausfuhr

Schnittstelle NCTS / AES; Gestellung am Ausgang zur

Versandweiterleitung

1 Aufnahme des Probebetriebs und damit einhergehende

Verlagerung der Inbetriebnahme des Datenabgleichs

innerhalb der Schnittstelle NCTS/AES

Ursprünglich wurde die Inbetriebnahme des Datenabgleichs innerhalb der

Schnittstelle NCT/AES zu Wartungsfenster 06 (17.05.2025) avisiert. Entgegen dieser

Ankündigung

aus

ATLAS-Info

0693/2024

wird

der Datenabgleich

bei

Referenzierung von NCTS auf AES zeitlich verlagert, um erst einmal allen

Teilnehmern

(einschl.

Softwarehäusern)

auf

der

bekannten

Probebetriebsumgebung ausreichend Zeit zu geben, die neuen Plausibilitäten zu

testen. Nach aktuellen Planungen wird dies ab Ende Mai 2025 möglich sein. Ein

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konkreter Termin wird in einer separaten ATLAS-Info bekanntgegeben. Gleiches

gilt für einen noch unbestimmten und später zu benennenden Termin zur

Aktivierung des Datenabgleichs.

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Gestellung am Ausgang zur Versandweiterleitung

Seit dem 15.01.2025 besteht die Möglichkeit, die Ausfuhrwaren am Ausgang zur

Versandweiterleitung zu gestellen (siehe hierzu auch ATLAS-Info Nr. 0693/2024).

Aktuelle Auswertungen zeigen, dass dieses Angebot der Zollverwaltung zum Teil

nicht ordnungsgemäß genutzt wird.

Aus diesem Grund wird auf Folgendes hingewiesen:

Die Gestellungsanzeige E_EXT_PRE (mit Code „X1004“) muss zwingend an

dieselbe Ausgangs-/Abgangszollstelle adressiert werden, an der auch das zu

dieser

Sendung

nachgelagerte

Versandverfahren

eröffnet

wird

(Ausgangszollstelle des Ausfuhrverfahrens = Abgangszollstelle des

Versandverfahrens).

Ein Auseinanderfallen dieser beiden Zollstellen ist rechtlich nicht zulässig.

Falls die Gestellungsanzeige E_EXT_PRE fälschlicherweise an eine

abweichende Ausgangs- bzw. Abgangszollstelle gesendet wurde oder aus

anderen Gründen eine Änderung der Zollstelle erforderlich ist, dann ist

zwingend vor Abgabe der dazugehörigen Versandanmeldung der

Abbruch dieser Gestellung vom Teilnehmer zu veranlassen.

Vorgehensweise im Detail:

Sachverhalt A: Der betroffene Ausfuhrvorgang ist noch nicht zum Ausgang

freigegeben:

• Mittels der Nachricht „Informationen zum Ausgang“ (E_EXT_INF)

und der Angabe „FV“ (Fehlanzeige zum vollständigen Vorgang) im

Datenfeld „Art der Information“ ist eine vollständige Fehlanzeige der

Waren zu melden. Der Ausfuhrvorgang wird dadurch als nicht zur

Überwachung gestellt betrachtet.

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Sachverhalt B: Der betroffene Ausfuhrvorgang ist bereits zum Ausgang

freigegeben:

• Mittels der Nachricht „Mitteilung zum Ausgang“ (E_EXT_NOT) und

der Angabe „FV“ (Fehlanzeige zum vollständigen Vorgang) im

Datenfeld „Art der Information“ ist eine vollständige Fehlanzeige der

Waren zu melden und der Ausgang mithin vollständig abzubrechen.

Der Ausfuhrvorgang wird dadurch als nicht zur Überwachung

gestellt betrachtet.

Erst anschließend ist das dazugehörige Versandverfahren an der

zuständigen

Abgangszollstelle

zu

eröffnen.

Die

Eröffnung

des

Versandverfahrens löst zugleich automatisiert die Gestellung der

Ausfuhrwaren an dieser Zollstelle aus. Eine erneute Gestellungsanzeige

mittels E_EXT_PRE (mit Code „X1004“) ist aus diesem Grund nicht zwingend

notwendig, aber bei Bedarf möglich.

Im Auftrag

Bösenberg

Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.