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11.04.2025
Betreff: ATLAS – Info 0767/25
Bezug: 06010302#0015#0673– 0673/2024
GZ
: 06010302#0015#0767– 0767/2025 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Ausfuhr
Schnittstelle NCTS / AES; Gestellung am Ausgang zur
Versandweiterleitung
1 Aufnahme des Probebetriebs und damit einhergehende
Verlagerung der Inbetriebnahme des Datenabgleichs
innerhalb der Schnittstelle NCTS/AES
Ursprünglich wurde die Inbetriebnahme des Datenabgleichs innerhalb der
Schnittstelle NCT/AES zu Wartungsfenster 06 (17.05.2025) avisiert. Entgegen dieser
Ankündigung
aus
ATLAS-Info
0693/2024
wird
der Datenabgleich
bei
Referenzierung von NCTS auf AES zeitlich verlagert, um erst einmal allen
Teilnehmern
(einschl.
Softwarehäusern)
auf
der
bekannten
Probebetriebsumgebung ausreichend Zeit zu geben, die neuen Plausibilitäten zu
testen. Nach aktuellen Planungen wird dies ab Ende Mai 2025 möglich sein. Ein
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konkreter Termin wird in einer separaten ATLAS-Info bekanntgegeben. Gleiches
gilt für einen noch unbestimmten und später zu benennenden Termin zur
Aktivierung des Datenabgleichs.
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Gestellung am Ausgang zur Versandweiterleitung
Seit dem 15.01.2025 besteht die Möglichkeit, die Ausfuhrwaren am Ausgang zur
Versandweiterleitung zu gestellen (siehe hierzu auch ATLAS-Info Nr. 0693/2024).
Aktuelle Auswertungen zeigen, dass dieses Angebot der Zollverwaltung zum Teil
nicht ordnungsgemäß genutzt wird.
Aus diesem Grund wird auf Folgendes hingewiesen:
•
Die Gestellungsanzeige E_EXT_PRE (mit Code „X1004“) muss zwingend an
dieselbe Ausgangs-/Abgangszollstelle adressiert werden, an der auch das zu
dieser
Sendung
nachgelagerte
Versandverfahren
eröffnet
wird
(Ausgangszollstelle des Ausfuhrverfahrens = Abgangszollstelle des
Versandverfahrens).
•
Ein Auseinanderfallen dieser beiden Zollstellen ist rechtlich nicht zulässig.
•
Falls die Gestellungsanzeige E_EXT_PRE fälschlicherweise an eine
abweichende Ausgangs- bzw. Abgangszollstelle gesendet wurde oder aus
anderen Gründen eine Änderung der Zollstelle erforderlich ist, dann ist
zwingend vor Abgabe der dazugehörigen Versandanmeldung der
Abbruch dieser Gestellung vom Teilnehmer zu veranlassen.
Vorgehensweise im Detail:
Sachverhalt A: Der betroffene Ausfuhrvorgang ist noch nicht zum Ausgang
freigegeben:
• Mittels der Nachricht „Informationen zum Ausgang“ (E_EXT_INF)
und der Angabe „FV“ (Fehlanzeige zum vollständigen Vorgang) im
Datenfeld „Art der Information“ ist eine vollständige Fehlanzeige der
Waren zu melden. Der Ausfuhrvorgang wird dadurch als nicht zur
Überwachung gestellt betrachtet.
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Sachverhalt B: Der betroffene Ausfuhrvorgang ist bereits zum Ausgang
freigegeben:
• Mittels der Nachricht „Mitteilung zum Ausgang“ (E_EXT_NOT) und
der Angabe „FV“ (Fehlanzeige zum vollständigen Vorgang) im
Datenfeld „Art der Information“ ist eine vollständige Fehlanzeige der
Waren zu melden und der Ausgang mithin vollständig abzubrechen.
Der Ausfuhrvorgang wird dadurch als nicht zur Überwachung
gestellt betrachtet.
Erst anschließend ist das dazugehörige Versandverfahren an der
zuständigen
Abgangszollstelle
zu
eröffnen.
Die
Eröffnung
des
Versandverfahrens löst zugleich automatisiert die Gestellung der
Ausfuhrwaren an dieser Zollstelle aus. Eine erneute Gestellungsanzeige
mittels E_EXT_PRE (mit Code „X1004“) ist aus diesem Grund nicht zwingend
notwendig, aber bei Bedarf möglich.
Im Auftrag
Bösenberg
Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.