0736/25 PDF, 148 KB

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20.02.2025

Betreff: ATLAS – Info 0736/25

Bezug: 06010302#0015#0700 – 0700/2025

GZ: 06010302#0015#0736 – 0736/2025 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS – Ausfuhr:

Fluorierte Treibhausgase (F-Gas) und Stoffe, die zum Abbau

der Ozonschicht führen (ODS-Waren)

I.

F-Gas

Gemäß der Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase müssen Ausführer von

fluorierten Treibhausgasen sowie Erzeugnissen und Einrichtungen, die fluorierte

Treibhausgase enthalten, über eine gültige Registriernummer im sog. F-Gas-Portal der EU-

KOM verfügen und diese in der entsprechenden Ausfuhranmeldung mit der TARIC-

Codierung Y123 angeben. Auf die ATLAS-Info 0700/25 wird hingewiesen.

Sofern Sie v.g. Waren unter Inanspruchnahme einer Ihnen erteilten Bewilligung für die

vereinfachte Zollanmeldung (Bewilligung SDE Ausfuhr/PV) ausführen, bitten wir Sie

einmalig Ihre gültige Registriernummer im F-Gas Portal mit Bezug zu Ihrer

Bewilligungsnummer dem für Sie zuständigen Hauptzollamt mitzuteilen. Andernfalls ist

nicht sichergestellt, dass die Bewilligung weiterhin für die Ausfuhr von unter die F-Gas-VO

fallenden Waren in Anspruch genommen werden kann oder hierfür künftig Anmeldungen

im Normalverfahren erfolgen müssten.

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Nutzen Sie die Bewilligung SDE Ausfuhr/PV als Vertreter, sind Sie verpflichtet dem für Sie

zuständigen Hauptzollamt die gültigen Registriernummern der von Ihnen vertretenen

Ausführern mitzuteilen.

II.

ODS

Die Anmeldung von Waren, die unter die Verordnung (EU) 2024/590 über Stoffe, die zum

Abbau der Ozonschicht führen, fallen (sog. ODS-Waren) und für welche eine entsprechende

Ausfuhrlizenz (Codierung E013) sowie Registrierung im ODS Portal der EU-KOM

(Codierung Y797) vorgeschrieben ist, ist unter Inanspruchnahme der Bewilligung SDE

Ausfuhr/PV nicht zulässig und muss im Normalverfahren erfolgen.

Im Auftrag

Bösenberg

Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.