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24.01.2025
Betreff: ATLAS – Info 0716/25
Bezug: 06010302#0015#0702 – 0702/2025 und #0601 - 0601/2024
GZ
: 06010302#0015#0716 – 0716/2025 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Versand:
Auslaufen der NCTS-weiten Übergangsphase von NCTS-Phase
4 auf NCTS-Phase 5 am 21.01.2025
In Ergänzung zum ATLAS-Zollstellen-Info Nr. 0702/25 noch einige weitergehende
Informationen zur Ebene der Einzelsendung innerhalb einer Versandanmeldung:
1 Bedeutung der Ebene der Einzelsendung
Mit dem Auslaufen der europäischen Übergangsphase von der NCTS Phase 4 auf die NCTS
Phase 5 am 21.01.2025 um 00:59:59 Uhr (deutscher Zeit) gelten jetzt uneingeschränkt die
Vorgaben des UZK und des EU-Zolldatenmodells ohne die Beschränkungen, die in der
Übergangsphase aus Gründen der Abwärts-Kompatibilität erforderlich waren.
Grundidee des Datenmodells im Versandverfahren ist es, dass mehrere unter-schiedliche
Warensendungen in einem Versandverfahren auf einem Beförderungsmittel transportiert
werden können. Dies betrifft dabei insbesondere den Sammel-Ladungsverkehr, wo eine
einzelne Warensendung regelmäßig nicht das gesamte Beförderungsmittel ausfüllt.
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Jede dieser Warensendungen ist in der Versandanmeldung als separate Einzelsendung
anzugeben. Dabei kann eine Einzelsendung bis zu 999 Warenpositionen umfassen. Die
maximal mögliche Anzahl von Einzelsendungen innerhalb eines Versandvorgangs beträgt
1.999, hierbei ist aber zu beachten, dass die Gesamtanzahl von Warenpositionen pro
Versandvorgang insgesamt aus technischen Gründen hingegen auf 1.999 beschränkt ist.
2 Überführung ins Versandverfahren, Referenzierung auf
einen oder mehrere Ausfuhrvorgänge
Bei der Überführung ins Versandverfahren ist bei einer vorhandenen Referenzierung auf
ein vorangegangenes Ausfuhrverfahren jede Ausfuhrsendung als separate Einzelsendung
anzugeben, da jede Ausfuhrsendung als eigenständige Warensendung behandelt wird.
Damit ist eine Referenzierung auf den Ausfuhrvorgang nun nicht mehr auf der Ebene der
Warenposition möglich, sondern kann nur noch auf der Ebene der Einzelsendung erfolgen.
Hierbei ist bei Vorliegen eines zugrundeliegenden Ausfuhrvorgangs die Codierung N830
zur Angabe der Ausfuhr-MRN zu verwenden, die Nutzung der übergangsweise noch
anwendbaren Codierung 9DFI ist nicht mehr möglich.
Sofern in einer Einzelsendung einer Versandanmeldung auf einen Ausfuhrvorgang
referenziert wird, müssen die Angaben der Warenpositionen der Versandanmeldung der
betreffenden Einzelsendung den Angaben in der referenzierten Ausfuhrsendung
entsprechen, ein Zusammenfassen/Konsolidieren von mehreren Positionen der
Ausfuhranmeldung in eine Warenpositionen der Versandanmeldung ist nicht zulässig.
Weitere Informationen können der ATLAS-Teilnehmer-Info 0601/24 entnommen werden.
3 Beendigung des Versandverfahrens, systemseitiges
Erzeugen von SumA-Datensätzen
Dem Grundsatz der Abbildung von verschiedenen Warensendungen als separate
Einzelsendungen innerhalb einer Versandanmeldung folgend, wird bei Beendigung eines
Versandverfahrens für jede vorhandene Einzelsendung ein eigenständiger SumA-Vorgang
systemseitig angelegt. Dadurch wird zum einen der Umstand abgebildet, dass es sich um
verschiedene Warensendungen handelt (bei denen dann unterschiedliche Versender und
Empfänger vorhanden sein dürften), zum anderen gilt bei SumA ebenfalls eine
Höchstgrenze von 999 Warenpositionen, was mit dieser Vorgehensweise ebenfalls
eingehalten wird. Darüber hinaus wird es durch die verschiedenen SumA-Datensätze nicht
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mehr so häufig zu blockierenden Situationen kommen, wenn diverse Anmeldungen bei der
Erledigung eines SumA-Datensatzes gleichzeitig mit einem schreibenden Zugriff auf diesen
SumA-Datensatz zugreifen wollen.
Im Auftrag
Bösenberg
Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.