0716/25 PDF, 358 KB

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24.01.2025

Betreff: ATLAS – Info 0716/25

Bezug: 06010302#0015#0702 – 0702/2025 und #0601 - 0601/2024

GZ

: 06010302#0015#0716 – 0716/2025 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS – Versand:

Auslaufen der NCTS-weiten Übergangsphase von NCTS-Phase

4 auf NCTS-Phase 5 am 21.01.2025

In Ergänzung zum ATLAS-Zollstellen-Info Nr. 0702/25 noch einige weitergehende

Informationen zur Ebene der Einzelsendung innerhalb einer Versandanmeldung:

1 Bedeutung der Ebene der Einzelsendung

Mit dem Auslaufen der europäischen Übergangsphase von der NCTS Phase 4 auf die NCTS

Phase 5 am 21.01.2025 um 00:59:59 Uhr (deutscher Zeit) gelten jetzt uneingeschränkt die

Vorgaben des UZK und des EU-Zolldatenmodells ohne die Beschränkungen, die in der

Übergangsphase aus Gründen der Abwärts-Kompatibilität erforderlich waren.

Grundidee des Datenmodells im Versandverfahren ist es, dass mehrere unter-schiedliche

Warensendungen in einem Versandverfahren auf einem Beförderungsmittel transportiert

werden können. Dies betrifft dabei insbesondere den Sammel-Ladungsverkehr, wo eine

einzelne Warensendung regelmäßig nicht das gesamte Beförderungsmittel ausfüllt.

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Jede dieser Warensendungen ist in der Versandanmeldung als separate Einzelsendung

anzugeben. Dabei kann eine Einzelsendung bis zu 999 Warenpositionen umfassen. Die

maximal mögliche Anzahl von Einzelsendungen innerhalb eines Versandvorgangs beträgt

1.999, hierbei ist aber zu beachten, dass die Gesamtanzahl von Warenpositionen pro

Versandvorgang insgesamt aus technischen Gründen hingegen auf 1.999 beschränkt ist.

2 Überführung ins Versandverfahren, Referenzierung auf

einen oder mehrere Ausfuhrvorgänge

Bei der Überführung ins Versandverfahren ist bei einer vorhandenen Referenzierung auf

ein vorangegangenes Ausfuhrverfahren jede Ausfuhrsendung als separate Einzelsendung

anzugeben, da jede Ausfuhrsendung als eigenständige Warensendung behandelt wird.

Damit ist eine Referenzierung auf den Ausfuhrvorgang nun nicht mehr auf der Ebene der

Warenposition möglich, sondern kann nur noch auf der Ebene der Einzelsendung erfolgen.

Hierbei ist bei Vorliegen eines zugrundeliegenden Ausfuhrvorgangs die Codierung N830

zur Angabe der Ausfuhr-MRN zu verwenden, die Nutzung der übergangsweise noch

anwendbaren Codierung 9DFI ist nicht mehr möglich.

Sofern in einer Einzelsendung einer Versandanmeldung auf einen Ausfuhrvorgang

referenziert wird, müssen die Angaben der Warenpositionen der Versandanmeldung der

betreffenden Einzelsendung den Angaben in der referenzierten Ausfuhrsendung

entsprechen, ein Zusammenfassen/Konsolidieren von mehreren Positionen der

Ausfuhranmeldung in eine Warenpositionen der Versandanmeldung ist nicht zulässig.

Weitere Informationen können der ATLAS-Teilnehmer-Info 0601/24 entnommen werden.

3 Beendigung des Versandverfahrens, systemseitiges

Erzeugen von SumA-Datensätzen

Dem Grundsatz der Abbildung von verschiedenen Warensendungen als separate

Einzelsendungen innerhalb einer Versandanmeldung folgend, wird bei Beendigung eines

Versandverfahrens für jede vorhandene Einzelsendung ein eigenständiger SumA-Vorgang

systemseitig angelegt. Dadurch wird zum einen der Umstand abgebildet, dass es sich um

verschiedene Warensendungen handelt (bei denen dann unterschiedliche Versender und

Empfänger vorhanden sein dürften), zum anderen gilt bei SumA ebenfalls eine

Höchstgrenze von 999 Warenpositionen, was mit dieser Vorgehensweise ebenfalls

eingehalten wird. Darüber hinaus wird es durch die verschiedenen SumA-Datensätze nicht

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mehr so häufig zu blockierenden Situationen kommen, wenn diverse Anmeldungen bei der

Erledigung eines SumA-Datensatzes gleichzeitig mit einem schreibenden Zugriff auf diesen

SumA-Datensatz zugreifen wollen.

Im Auftrag

Bösenberg

Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.