0708/25 PDF, 124 KB

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16.01.2025

Betreff: ATLAS – Info 0708/25

Bezug:

GZ: 06010302#0015#0708 – 0708/2025 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS – Versand, ATLAS - Einfuhr

Versand: Beitritt Georgiens zum Versandübereinkommen

Georgien wird mit Wirkung zum 01.02.2025 dem Übereinkommen über ein gemeinsames

Versandverfahren beitreten und entsprechend ab diesem Datum im Rahmen des NCTS am

gemeinsamen Versandverfahren teilnehmen. Sie haben damit die Möglichkeit,

Versandverfahren zu eröffnen, deren Beendigung in Georgien stattfinden soll, sowie alle

weiteren Möglichkeiten des gemeinsamen Versandverfahrens zu nutzen, ohne dass ein TIR-

Versandverfahren genutzt werden muss.

Allerdings ist eine Abwicklung von Versandverfahren, die vor dem 01.02.2025 eröffnet

wurden und nach dem 01.02.2025 in Georgien befördert werden sollen, systemseitig nicht

möglich.

Im Rahmen der Sicherheiten-Verwaltung wird in allen gültigen Bewilligungen einer

Gesamtsicherheit oder Befreiung von der Sicherheitsleistung (BE/GE) mit Wirkung vom

01.02.2025 Georgien systemseitig als weiteres Ausschlussland aufgenommen. Sie haben

anschließend die Möglichkeit, den Geltungsbereich der jeweiligen Bewilligung um

Georgien zu erweitern, um die Sicherheit bei Versandverfahren in Georgien zu verwenden.

Hierbei ist dann für das Gebiet Georgiens für den Bürgen ein Zustellungsbevollmächtigter

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oder ein Wahldomizil zu benennen. Entsprechende Anträge können beim bewilligenden

Hauptzollamt eingereicht werden und werden aus systemtechnischen Gründen erst ab

Montag, den 03.02.2025 bearbeitet.

Einfuhr: Einfuhrvorgänge mit Versendungsland Georgien

Bei Einfuhren mit Versendungsland Georgien (GE) ist ab dem 01.02.2025 der Wert „EU“ im

Feld „Zollrechtlicher Status“ anzugeben.

Im Auftrag

Bösenberg

Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.