0704/25 PDF, 146 KB

ITZBund, Postfach 30 16 45, 53196 Bonn

An alle

Clearing Center

per E-Mail

Dienstsitz Frankfurt am Main

Wilhelm-Fay-Str. 11, 65936 Frankfurt

Bearbeitet von:

RA Riesler

Tel. 0800/8007-545-1

Fax +49 (0) 69/20971-584

servicedesk@itzbund.de

15.01.2025

Betreff: ATLAS – Info 0704/25

GZ

Bezug:

: 06010302#0015#0704 – 0704/2025 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS – Ausfuhr

Neuerteilung einer Allgemeinen Ausfuhrgenehmigung des

Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Neuerteilung der

Allgemeinen Genehmigung Nr. 43 bekanntgegeben. Die Veröffentlichung erfolgt über die

Internetseite des BAFA.

Die Allgemeine Genehmigung Nr. 43 begünstigt unter den dort genannten

Voraussetzungen die Ausfuhr von Gütern des Anhang I der VO (EU) 2021/821 in den in der

Allgemeinen Genehmigung genannten Fallgruppen.

Für die Anmeldung in ATLAS-Ausfuhr steht ab sofort folgende Codierung zur Verfügung:

Seite 2 von 2

X071/A43: „Allgemeine Genehmigung Nr. 43“

Die dazugehörige neue Codeliste I1143 - Länderliste (Unzulässigkeit bei Verwendung der

Allgemeinen Ausfuhrgenehmigung 43), sog. Negativ-Länderliste, wird im ATLAS

Downloadbereich bereitgestellt. Auf ATLAS-Info 0651/24 (Systematische Neuaufstellung

der Ausfuhr-Codelisten), insbesondere Kap. 2.1.1, 2.1.1.3 und 2.1.3, wird Bezug genommen.

Neuerteilung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 44 und inhaltliche

Änderungen bei den Allgemeinen Genehmigungen Nr. 13, 25 und 33

Ebenso hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die

Allgemeine Genehmigung Nr. 44 (Nichtsensitive Ausfuhren mittels elektronischer Medien)

sowie inhaltliche Änderungen bei den Allgemeinen Genehmigungen Nr. 13, 25 und 33

bekanntgegeben.

Im Auftrag

Bösenberg

Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.