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15.01.2025
Betreff: ATLAS – Info 0704/25
GZ
Bezug:
: 06010302#0015#0704 – 0704/2025 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Ausfuhr
Neuerteilung einer Allgemeinen Ausfuhrgenehmigung des
Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Neuerteilung der
Allgemeinen Genehmigung Nr. 43 bekanntgegeben. Die Veröffentlichung erfolgt über die
Internetseite des BAFA.
Die Allgemeine Genehmigung Nr. 43 begünstigt unter den dort genannten
Voraussetzungen die Ausfuhr von Gütern des Anhang I der VO (EU) 2021/821 in den in der
Allgemeinen Genehmigung genannten Fallgruppen.
Für die Anmeldung in ATLAS-Ausfuhr steht ab sofort folgende Codierung zur Verfügung:
Seite 2 von 2
X071/A43: „Allgemeine Genehmigung Nr. 43“
Die dazugehörige neue Codeliste I1143 - Länderliste (Unzulässigkeit bei Verwendung der
Allgemeinen Ausfuhrgenehmigung 43), sog. Negativ-Länderliste, wird im ATLAS
Downloadbereich bereitgestellt. Auf ATLAS-Info 0651/24 (Systematische Neuaufstellung
der Ausfuhr-Codelisten), insbesondere Kap. 2.1.1, 2.1.1.3 und 2.1.3, wird Bezug genommen.
Neuerteilung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 44 und inhaltliche
Änderungen bei den Allgemeinen Genehmigungen Nr. 13, 25 und 33
Ebenso hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die
Allgemeine Genehmigung Nr. 44 (Nichtsensitive Ausfuhren mittels elektronischer Medien)
sowie inhaltliche Änderungen bei den Allgemeinen Genehmigungen Nr. 13, 25 und 33
bekanntgegeben.
Im Auftrag
Bösenberg
Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.