0697/25 PDF, 169 KB

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09.01.2025

Betreff: ATLAS – Info 0697/25

Bezug: 06010302#0015#0695 – 0695/2024

GZ

: 06010302#0015#0697 – 0697/2025 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS – Einfuhr

TARIC/EZT - Warenverkehr mit den Teilnehmerländern am

Regionalen Übereinkommen über die Pan-Europa-

Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln - Aktualisierung

Die Europäische Kommission hat mit Beschluss (EU) 2024/311Fußnote Sternchen bekannt gegeben (siehe

Fachbeitrag: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-

Praeferenzen/WuP_Meldungen/2024/wup_regionales_uebereinkommen_2.html), dass ab

01.01.2025 ein überarbeitetes Regionales Übereinkommen (= revidiertes Regionales

Übereinkommen) anwendbar ist und damit auch neue Unterlagenerfordernisse für die

Anerkennung von Präferenzen für Waren mit Ursprung im Pan-Europa-Mittelmeer-Raum

(PEM) gelten.

Die Staaten des PEM werden sukzessive damit beginnen, die überarbeitete Regelung

anzuwenden. Gleichzeitig wenden einige Staaten parallel zum revidierten Regionalen

Übereinkommen auch übergangsweise noch das alte Regionale Übereinkommen an. Hier

ist bei der Beantragung von Präferenzzollsätzen zu unterscheiden, auf welcher Grundlage

der Präferenznachweis ausgestellt worden ist. Zum 01.01.2025 betrifft diese parallele

Anwendung folgende Staaten:

Schweiz

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Liechtenstein

Island

Norwegen

Färöer

Bosnien und Herzegowina

Kosovo

Nordmazedonien

Serbien

Moldau

Georgien

Im IT-Verfahren ATLAS sind für das Beantragen von Präferenzzollsätzen auf der Grundlage

des revidierten Regionalen Übereinkommen folgende Unterlagencodierungen als

präferenzbegründend ab sofort anzumelden:

„U078“

-

Movement certificate EUR. 1 bearing the following statement in

English in Box 7: "REVISED RULES"

„U079“

-

Origin declaration bearing the following statement in English

after the text of the declaration: "REVISED RULES"

(Deutsche Übersetzungen folgen)

Ein Nachweis der Direktbeförderung ist in diesen Fällen nicht vorgesehen.

Der in der ATLAS-Teilnehmerinfo vom 27.12.2024 0695/2024 aufgeführte Workaround ist

nicht mehr anzuwenden, da das IT-Verfahren ATLAS zwischenzeitlich angepasst wurde.

Für die Beantragung von Präferenzzollsätzen nach dem übergangsweise noch anwendbaren

alten Regionalen Übereinkommen gelten die bisherigen Unterlagecodierungen (N864 bzw.

N954 und Direktbeförderungsnachweis 7HHF) weiterhin parallel.

Die Unterlagen für die Pan-Europa-Mittelmeer- „Transitional Rules“ „U075“ und „U076“

sind nur präferenzbegründend, sofern diese vor dem 01.01.2025 ausgestellt wurden.

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* Beschluss (EU) 2024/3112 des Rates

vom 5. Dezember 2024

über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem ab dem 1.

Januar 2025 anwendbaren Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-

Präferenzursprungsregeln eingesetzten Gemischten Ausschuss in Bezug auf die Änderung

des Beschlusses Nr. 1/2023 dieses Gemischten Ausschusses zur Aufnahme von

Übergangsbestimmungen in den Änderungen jenes Übereinkommens zu vertreten ist

Im Auftrag

Bösenberg

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