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09.01.2025
Betreff: ATLAS – Info 0697/25
Bezug: 06010302#0015#0695 – 0695/2024
GZ
: 06010302#0015#0697 – 0697/2025 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Einfuhr
TARIC/EZT - Warenverkehr mit den Teilnehmerländern am
Regionalen Übereinkommen über die Pan-Europa-
Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln - Aktualisierung
Die Europäische Kommission hat mit Beschluss (EU) 2024/311Fußnote Sternchen bekannt gegeben (siehe
Fachbeitrag: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-
Praeferenzen/WuP_Meldungen/2024/wup_regionales_uebereinkommen_2.html), dass ab
01.01.2025 ein überarbeitetes Regionales Übereinkommen (= revidiertes Regionales
Übereinkommen) anwendbar ist und damit auch neue Unterlagenerfordernisse für die
Anerkennung von Präferenzen für Waren mit Ursprung im Pan-Europa-Mittelmeer-Raum
(PEM) gelten.
Die Staaten des PEM werden sukzessive damit beginnen, die überarbeitete Regelung
anzuwenden. Gleichzeitig wenden einige Staaten parallel zum revidierten Regionalen
Übereinkommen auch übergangsweise noch das alte Regionale Übereinkommen an. Hier
ist bei der Beantragung von Präferenzzollsätzen zu unterscheiden, auf welcher Grundlage
der Präferenznachweis ausgestellt worden ist. Zum 01.01.2025 betrifft diese parallele
Anwendung folgende Staaten:
•
Schweiz
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•
Liechtenstein
•
Island
•
Norwegen
•
Färöer
•
Bosnien und Herzegowina
•
Kosovo
•
Nordmazedonien
•
Serbien
•
Moldau
•
Georgien
Im IT-Verfahren ATLAS sind für das Beantragen von Präferenzzollsätzen auf der Grundlage
des revidierten Regionalen Übereinkommen folgende Unterlagencodierungen als
präferenzbegründend ab sofort anzumelden:
•
„U078“
-
Movement certificate EUR. 1 bearing the following statement in
English in Box 7: "REVISED RULES"
•
„U079“
-
Origin declaration bearing the following statement in English
after the text of the declaration: "REVISED RULES"
(Deutsche Übersetzungen folgen)
Ein Nachweis der Direktbeförderung ist in diesen Fällen nicht vorgesehen.
Der in der ATLAS-Teilnehmerinfo vom 27.12.2024 0695/2024 aufgeführte Workaround ist
nicht mehr anzuwenden, da das IT-Verfahren ATLAS zwischenzeitlich angepasst wurde.
Für die Beantragung von Präferenzzollsätzen nach dem übergangsweise noch anwendbaren
alten Regionalen Übereinkommen gelten die bisherigen Unterlagecodierungen (N864 bzw.
N954 und Direktbeförderungsnachweis 7HHF) weiterhin parallel.
Die Unterlagen für die Pan-Europa-Mittelmeer- „Transitional Rules“ „U075“ und „U076“
sind nur präferenzbegründend, sofern diese vor dem 01.01.2025 ausgestellt wurden.
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* Beschluss (EU) 2024/3112 des Rates
vom 5. Dezember 2024
über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem ab dem 1.
Januar 2025 anwendbaren Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-
Präferenzursprungsregeln eingesetzten Gemischten Ausschuss in Bezug auf die Änderung
des Beschlusses Nr. 1/2023 dieses Gemischten Ausschusses zur Aufnahme von
Übergangsbestimmungen in den Änderungen jenes Übereinkommens zu vertreten ist
Im Auftrag
Bösenberg
Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.