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27.12.2024
Betreff: ATLAS – Info 0695/24
GZ
Bezug:
: 06010302#0015#0695 – 0695/2024 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Einfuhr
TARIC/EZT - Warenverkehr mit den Teilnehmerländern am
Regionalen Übereinkommen über die Pan-Europa-
Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln
Die Europäische Kommission hat mit Beschluss (EU) 2024/311Fußnote Sternchen bekannt gegeben (siehe
Fachbeitrag: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-
Praeferenzen/WuP_Meldungen/2024/wup_regionales_uebereinkommen_2.html), dass ab
01.01.2025 ein überarbeitetes Regionales Übereinkommen (= revidiertes Regionales
Übereinkommen) anwendbar ist und damit auch neue Unterlagenerfordernisse für die
Anerkennung von Präferenzen für Waren mit Ursprung im Pan-Europa-Mittelmeer (PEM)
Raum gelten.
Die Staaten des PEM werden sukzessive damit beginnen, die überarbeitete Regelung
anzuwenden. Zum 01.01.2025 wenden folgende Staaten das revidierte Regionale
Übereinkommen an:
•
Schweiz
•
Liechtenstein
•
Island
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•
Norwegen
•
Färöer
•
Albanien
•
Bosnien und Herzegowina
•
Kosovo
•
Montenegro
•
Nordmazedonien
•
Serbien
•
Moldau
•
Georgien
Im IT-Verfahren ATLAS sind für das revidierte Regionalen Übereinkommen folgende
Unterlagen als Präferenzbegründend vorgesehen:
•
„U078“
-
Movement certificate EUR. 1 bearing the following statement in
English in Box 7: "REVISED RULES"
•
„U079“
-
Origin declaration bearing the following statement in English
after the text of the declaration: "REVISED RULES"
(Deutsch Übersetzungen folgen)
Ein Nachweis der Direktbeförderung ist nicht vorgesehen.
Um der Kurzfristigkeit gerecht zu werden gilt bis auf weiteres folgender Workaround:
Soll eine vorhandene Präferenzbescheinigung „U078“ oder „U079“ zur
Präferenzbegründung genutzt werden sind vorläufig folgende Unterlagenkombination
anzumelden:
•
„U078“ und „N954“ und „7HHF“
oder
•
„U079“ und „N864“ und „7HHF“
Da es sich dabei nur um eine technische Lösung handelt, müssen die Unterlagen „N954“
bzw. „N864“ und „7HHF“ dem Anmelder aber nicht tatsächlich vorliegen. - Diese
Sonderregelung ist nur anzuwenden, bis eine rechtskonforme Umsetzung im IT-Verfahren
ATLAS erfolgt ist.
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Die Unterlagen für die Pan-Europa-Mittelmeer- „Transitional Rules“ „U075“ und „U076“
sind nur präferenzbegründend insoweit diese vor dem 01.01.2025 ausgestellt wurden.
Für alle Unterlagen des ursprünglichen Regionalen Übereinkommens wurden im Rahmen
des revidierten Regionalen Übereinkommens neue Regelungen bis zum 31.12.2025
geschaffen, siehe o.g. Fachbeitrag.
*
Beschluss (EU) 2024/3112 des Rates
vom 5. Dezember 2024
über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem ab dem 1.
Januar 2025 anwendbaren Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-
Präferenzursprungsregeln eingesetzten Gemischten Ausschuss in Bezug auf die Änderung
des Beschlusses Nr. 1/2023 dieses Gemischten Ausschusses zur Aufnahme von
Übergangsbestimmungen in den Änderungen jenes Übereinkommens zu vertreten ist.
Im Auftrag
Bösenberg
Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.