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26.11.2024
Betreff: ATLAS – Info 0681/24
Bezug: 06010302#0015#412 – 0412/2023
GZ: 06010302#0015#0681 – 0681/2024 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Einfuhr
Hinweise zur korrekten Anmeldung von CERTEX-
Dokumenten
Mit ATLAS-Info 412/23 vom 24.02.2023 wurde darauf hingewiesen, dass ab dem 01.03.2023
Gemeinsame Gesundheitseingangsdokumente (GGED) über die EU-Schnittstelle „CERTEX“
(Certificate Exchange) abgerufen werden.
Die Erfahrungen aus dem Echtbetrieb haben gezeigt, dass noch immer Zollanmeldungen
abgegeben werden, die unzureichende Informationen zur Abfertigung der angemeldeten
GGED enthalten. Folgende Punkte sind daher zu beachten, um Rückfragen der abfertigenden
Zollämter zu vermeiden und so eine reibungslose Abfertigung zu ermöglichen:
• Korrekte Angabe der Codierung des angemeldeten CERTEX-Dokumentes gemäß der
Codeliste I0200
• Angabe des korrekten Formats der Referenznummer des angemeldeten CERTEX-
Dokumentes
im
Datenfeld
„Nummer
der
Unterlage
(Position)“.
Für das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument (GGED) ergibt sich die Referenznummer
aus dem Feld I.2 des GGED (z. B. CHEDPP.DE.2024.0000000; je nach Art des GGEDs ist anstatt
„PP“ auch „A“, „P“ oder „D“ möglich). Mehrere GGED je Zollanmeldung bzw. Position sind jeweils
einzeln mit der entsprechenden Referenznummer im Datenfeld „Nummer der Unterlage
(Position)“ anzugeben.
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• Angabe der korrekten Abschreibemenge in der Zollanmeldung auf Positionsebene
im Bereich „Unterlagen“ bei abschreibungspflichtigen CERTEX-Dokumenten.
Bei der Anmeldung von Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokumenten (GGED) mit den
Unterlagencodierungen C085 (GGED-PP), C678 (GGED-D) und N853 (GGED-P) ist als
Abschreibemenge grundsätzlich das Nettogewicht (kg) der Ware, auf die sich das GGED in Feld
I.31 „Beschreibung der Sendung“ bezieht, anzugeben. Eine Ausnahme hiervon besteht bei der
Codierung N853 (GGED-P) für den HS-Code 0511 10, bei dem „Einheiten“ bzw. „Stück“ (NAR)
anzugeben sind. Die Angabe von Packstückangaben als Abschreibemenge ist nicht zulässig.
Bei der Anmeldung der Unterlagencodierung C640 (GGED-A) ist als Abschreibemenge die Anzahl
der Tiere / Einheiten (NAR), auf die sich das GGED in Feld I.31 „Beschreibung der Sendung“
bezieht, anzugeben.
• Notwendigkeit der Übereinstimmung der warenbezogenen Angaben im CERTEX-
Dokument mit der Zollanmeldung (z. B. KN-Code der Ware).
Im Auftrag
Bösenberg
Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.