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E-Mail: Servicedesk@itzbund.de
Datum: 02. Oktober 2024
GZ
Bezug:
Betreff: ATLAS – Info 0654/24
: 06010302#0015#0654 – 0654/2024 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS-Einfuhr und ATLAS-Ausfuhr (AES)
Neue Unterlagencodierung 8GKA für ATLAS-Einfuhr
Für die Einfuhr von Cannabis zu medizinischen oder medizinisch-wissenschaftlichen
Zwecken bedarf es gemäß §§ 12, 14 des Medizinal-Cannabisgesetzes i. V. m. § 3
Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung einer Einfuhrgenehmigung des
Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Diese Genehmigung ist ab sofort
mit der neu geschaffenen Unterlagencodierung 8GKA in der Zollanmeldung
anzumelden.
Neue Unterlagencodierung 8GKB für ATLAS-Ausfuhr (AES)
Für die Ausfuhr von Cannabis zu medizinischen oder medizinisch-wissenschaftlichen
Zwecken bedarf es gemäß §§ 12, 14 des Medizinal-Cannabisgesetzes i. V. m. § 9
Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung einer Ausfuhrgenehmigung des
Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Diese Genehmigung ist ab sofort
mit der neu geschaffenen Unterlagencodierung 8GKB in der Zollanmeldung
anzumelden.
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Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Bösenberg
Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.