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Datum: 23. September 2024
Betreff: ATLAS – Info 0651/24
Bezug:
GZ: 06010302#0015#0651 – 0651/2024 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS-Allgemein
Änderungen nach dem Wartungsfenster am 28.09.2024
Die vorliegende ATLAS-Info enthält die für den Teilnehmer wesentlichen Änderungen zum
Wartungsfenster 03 am 28.09.2024.
1 ATLAS-Versand
Versand Teilnehmernachrichten: Anpassung des Wiederholfaktors der Einzelsendungsebene
Mit der ATLAS-Teilnehmerinfo 0540/2023 wurde bekanntgegeben, dass der
Wiederholfaktor der Datengruppe „Einzelsendung“ nach dem Ende der NCTS-weiten
Übergangsphase von 99 auf 1999 erhöht wird. Eine Beschreibung im EDI-IHB erfolgte
bereits im Berichtigungsschreiben 10.1.10. Die eigenverantwortliche Umsetzung der
Anforderung kann ab dem Wartungsfenster 03 zu ATLAS Release 10.1.2 (September 2024),
im Probebetrieb getestet werden.
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2 ATLAS-Ausfuhr (AES)
2.1 Systematische Neuaufstellung der Ausfuhr-Codelisten
Zukünftig werden die folgenden Ausfuhr-Codelisten systematisch neu ausgerichtet. Hierzu
werden die bestehenden Positiv-Ländercodelisten dynamisch aufgestellt, Negativ-
Ländercodelisten innerhalb Allgemeiner Genehmigungen neu eingeführt und Ableitungen
für Unterlagen-Codelisten zur Verfügung gestellt.
Für die Länder-Codelisten und ihre Nummernkreisvergabe besteht folgende neue
Systematik:
Codelisten-
Nummernkreis
Reservierung für
I11xx
Negativ-Länderlisten deutscher Allgemeingenehmigungen (AGG-DE)
I12xx
Positiv-Länderlisten deutscher Allgemeingenehmigungen (AGG-DE)
I13xx
Negativ-Länderlisten europäischer Allgemeingenehmigungen (AGG-EU)
I14xx
Positiv-Länderlisten europäischer Allgemeingenehmigungen (AGG-EU)
I1470
Sonderfall für die Allgemeine Genehmigung EU-GEA (Positiv-Länderliste)
2.1.1 Bereitstellung der neuen Codelisten im Downloadbereich zum WF03
(28.09.2024)
Die Bereitstellung der nachstehenden Codelisten im ATLAS Downloadbereich erfolgt
zunächst ohne konkrete Verwendung für den Echtbetrieb. Sie dient dazu, den Teilnehmern
ausreichend Zeit zur Umstellung ihrer Software zu geben. Die Prüfungen gegen die neuen
Codelisten erfolgen erst mit dem WF06 am 17.05.2025 (vgl. Punkt 2.1.3).
Hinweise:
-
Um den Teilnehmern die Möglichkeit zu geben, ihre Software im Probe- und
Zertifizierungsbetrieb auch testen zu können, weisen die Werte der Codelisten, bei denen
keine historischen Stände übernommen werden, als Gültigkeitsbeginn bereits den
28.09.2024 aus.
-
Aus technischen Gründen werden die Bezeichnungen der neuen Codelisten im
Downloadbereich vorübergehend verkürzt abgebildet.
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2.1.1.1 Dynamisierung der Positiv-Ländercodelisten (von A-Codelisten zu I-Codelisten)
Die bisherigen statischen A-Codelisten (Länderlisten) werden zukünftig als dynamische I-
Codelisten geführt. Die Länder (Werte der Codelisten) sowie ihre historischen Stände
werden übernommen. Die Codelistennummern als auch die Bezeichnungen werden
angepasst.
Nachstehend aufgeführte Codelisten werden wie folgt umgestellt:
Positiv-Länderlisten deutscher Allgemeingenehmigungen (AGG-DE)
A0214 - Länderliste (Allgemeine
Ausfuhrgenehmigung 14)
zu
I1214
-
Länderliste
(Zulässigkeit
bei
Verwendung
der
Allgemeinen
Ausfuhrgenehmigung 14)
A0222 - Länderliste (Allgemeine
Ausfuhrgenehmigung 22)
zu
I1222 - Länderliste (Zulässigkeit bei
Verwendung der Allgemeinen
Ausfuhrgenehmigung 22)
A0224 - Länderliste (Allgemeine
Ausfuhrgenehmigung 24)
zu
I1224 - Länderliste (Zulässigkeit bei
Verwendung der Allgemeinen
Ausfuhrgenehmigung 24)
A0227 - Länderliste (Allgemeine
Ausfuhrgenehmigung 27)
zu
I1227 - Länderliste (Zulässigkeit bei
Verwendung der Allgemeinen
Ausfuhrgenehmigung 27)
A0233 - Länderliste (Allgemeine
Ausfuhrgenehmigung 33)
zu
I1233 - Länderliste (Zulässigkeit bei
Verwendung der Allgemeinen
Ausfuhrgenehmigung 33)
A0234 - Länderliste (Allgemeine
Ausfuhrgenehmigung 34)
zu
I1234 - Länderliste (Zulässigkeit bei
Verwendung der Allgemeinen
Ausfuhrgenehmigung 34)
A0237 - Länderliste (Allgemeine
Ausfuhrgenehmigung 37)
zu
I1237 - Länderliste (Zulässigkeit bei
Verwendung der Allgemeinen
Ausfuhrgenehmigung 37)
A0238 - Länderliste (Allgemeine
Ausfuhrgenehmigung 38)
zu
I1238 - Länderliste (Zulässigkeit bei
Verwendung der Allgemeinen
Ausfuhrgenehmigung 38)
A0239 - Länderliste (Allgemeine
Ausfuhrgenehmigung 39)
zu
I1239 - Länderliste (Zulässigkeit bei
Verwendung der Allgemeinen
Ausfuhrgenehmigung 39)
A0240 - Länderliste (Allgemeine
Ausfuhrgenehmigung 40)
zu
I1240 - Länderliste (Zulässigkeit bei
Verwendung der Allgemeinen
Ausfuhrgenehmigung 40)
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Positiv-Länderlisten europäischer Allgemeingenehmigungen (AGG-EU)
A0181 - Länderliste (Allgemeine
Ausfuhrgenehmigung EU 001)
zu
I1401 - Länderliste (Zulässigkeit bei
Verwendung der Allgemeinen
Ausfuhrgenehmigung EU 001)
A0182 - Länderliste (Allgemeine
Ausfuhrgenehmigung EU 002)
zu
I1402 - Länderliste (Zulässigkeit bei
Verwendung der Allgemeinen
Ausfuhrgenehmigung EU 002)
A0183 - Länderliste (Allgemeine
Ausfuhrgenehmigung EU 003)
zu
I1403 - Länderliste (Zulässigkeit bei
Verwendung der Allgemeinen
Ausfuhrgenehmigung EU 003)
A0184 - Länderliste (Allgemeine
Ausfuhrgenehmigung EU 004)
zu
I1404 - Länderliste (Zulässigkeit bei
Verwendung der Allgemeinen
Ausfuhrgenehmigung EU 004)
A0185 - Länderliste (Allgemeine
Ausfuhrgenehmigung EU 005)
zu
I1405 - Länderliste (Zulässigkeit bei
Verwendung der Allgemeinen
Ausfuhrgenehmigung EU 005)
A0186 - Länderliste (Allgemeine
Ausfuhrgenehmigung EU 006)
zu
I1406 - Länderliste (Zulässigkeit bei
Verwendung der Allgemeinen
Ausfuhrgenehmigung EU 006)
A0187 - Länderliste (Allgemeine
Ausfuhrgenehmigung EU 007)
zu
I1407 - Länderliste (Zulässigkeit bei
Verwendung der Allgemeinen
Ausfuhrgenehmigung EU 007)
A0170 - Länderliste (Allgemeine
Ausfuhrgenehmigung EU GEA
1236/2005)
zu
I1470 - Länderliste (Zulässigkeit bei
Verwendung der Allgemeinen
Ausfuhrgenehmigung EU GEA 2019/125)
2.1.1.2 Neue Positiv-Ländercodelisten für die Allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen Nr. 20,
32 und 40
Für die Inanspruchnahme der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen Nr. 20, 32 und 40
werden neue Positiv-Ländercodelisten eingeführt. Die Länder (Werte der Codelisten)
können dem ATLAS-Downloadbereich entnommen werden.
Positiv-Länderlisten deutscher Allgemeingenehmigungen (AGG-DE)
I1220 - Länderliste (Zulässigkeit bei Verwendung der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigung 20)
I1232 - Länderliste (Zulässigkeit bei Verwendung der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigung 32)
I1242 - Länderliste (Zulässigkeit bei Verwendung der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigung 42)
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2.1.1.3 Erstellung von Negativ-Ländercodelisten (I-Codelisten)
Für Allgemeine Ausfuhrgenehmigungen, die für Ausfuhren in „alle Länder mit Ausnahme
von …“ gelten (sog. Negativ-Länderlisten), werden die nachstehenden Codelisten eingeführt.
Die Länder (Werte der Codelisten) können dem ATLAS-Downloadbereich entnommen
werden.
Negativ-Länderlisten deutscher Allgemeingenehmigungen (AGG-DE)
I1112
Länderliste (Unzulässigkeit bei Verwendung der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigung
12)
I1116
Länderliste (Unzulässigkeit bei Verwendung der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigung
16)
I1117
Länderliste (Unzulässigkeit bei Verwendung der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigung
17)
I1118
Länderliste (Unzulässigkeit bei Verwendung der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigung
18)
I1135
Länderliste (Unzulässigkeit bei Verwendung der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigung
35)
I1136
Länderliste (Unzulässigkeit bei Verwendung der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigung
36)
I1141
Länderliste (Unzulässigkeit bei Verwendung der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigung
41)
Negativ-Länderlisten europäischer Allgemeingenehmigungen (AGG-EU)
I1308
Länderliste (Unzulässigkeit bei Verwendung der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigung
EU 008)
2.1.1.4 Ableitung neuer Unterlagen-Codelisten (I-Codelisten)
Für Unterlagen (Genehmigungen/ Lizenzen) werden die nachstehenden I-Codelisten
erstellt. Die Unterlagencodierungen (Werte der Codelisten) können dem ATLAS-
Downloadbereich entnommen werden.
Unterlagen-Codelisten
I0956
Deutsche Allgemeingenehmigungen
I0957
Europäische Allgemeingenehmigungen
I0958
Genehmigungen des BAFA nach Anti-Folter-Verordnung
I0959
Komplementärgenehmigungen des BAFA
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I0960
Ausfuhrgenehmigungen iVm dem Kriegswaffenkontrollgesetz (Codierung
8GGX)
I0961
Ausfuhrgenehmigungen iVm der Feuerwaffenverordnung (Codierung
E020+AWV)
I0962
Ausfuhrgenehmigungen von Genehmigungsbehörden anderer Mitgliedstaaten
I0963
Einzelgenehmigungen des BAFA
I0964
Sammelgenehmigungen des BAFA
I0965
Ausfuhrgenehmigungen (Zulässigkeit von Bestimmungsland QZ)
I0966
Ausfuhrgenehmigungen (Unzulässigkeit unter Verwendung einer Bewilligung
SDE-Ausfuhr/PV)
I0967
Ausfuhrgenehmigungen (Unzulässigkeit unter Verwendung einer Bewilligung
CCL-Ausfuhr)
I0968
Ausfuhrgenehmigungen (Unzulässigkeit unter Verwendung einer Bewilligung
CCL-PV)
I0969
Ausfuhrlizenzen
2.1.2 EDI-Implementierungshandbuch für AES 3.0 (AES-IHB)
Das AES-IHB wird mit dem nächsten Berichtigungsschreiben angepasst. Vorgesehen ist
eine Veröffentlichung nach dem WF03. In diesem wird nur noch auf die neuen Länder-
bzw. Unterlagen-Codelisten referenziert.
Die Ausweisungen zu den Länder-Codelisten erfolgen nach einer allgemeingültigen
Systematik, so dass bei Neuaufnahmen oder Beendigungen von Allgemeinen
Genehmigungen zukünftig keine Anpassungen am AES-IHB mehr vorgenommen werden
müssen. Die Ausweisungen zu den bisherigen A-Codelisten (Länderlisten) entfallen (keine
Doppelausweisung). Das Kriterium zur Allgemeinen Genehmigung der Union EU GEA
bleibt in angepasster Form erhalten.
Die Ausweisungen einzelner Unterlagencodierungen entfallen ebenfalls zugunsten der
neuen Unterlagen-Codelisten. Bei Änderungen kann auch hier zukünftig auf Anpassungen
am AES-IHB verzichtet werden.
2.1.3 Umstellung der Anwendung auf die Nutzung der neuen Codelisten zum
WF06 (17.05.2025).
Die Prüfungen gegen die neuen Codelisten erfolgen zum WF06 auf Grundlage des AES-IHB.
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Die obsoleten A-Codelisten (Länderlisten) werden aus dem ATLAS-Downloadbereich
entfernt und aus dem ATLAS EDI-IHB/ Deutsche Codeliste (DTCL) für das Release
ATLAS_10.2 gestrichen. Abkündigungen einzelner Codierungen aus der DTCL für
ATLAS_10.1 erfolgen nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Bösenberg
Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.