0649/24 PDF, 81 KB

Seite 1 von 2

ITZBund, Postfach 30 16 45, 53196 Bonn

An alle

Clearing Center

per E-Mail

Dienstsitz Frankfurt am Main

Wilhelm-Fay-Str. 11, 65936 Frankfurt

Bearbeitet von: RA Riesler

Tel. 0800/8007-545-1

Fax 069/20971-584

E-Mail: Servicedesk@itzbund.de

Datum: 20. September 2024

Betreff: ATLAS – Info 0649/24

GZ

Bezug:

: 06010302#0015#0649 – 0649/2024 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS-AUSFUHR

Neubekanntgabe der Allgemeinen Genehmigungen Nrn. 12,

13, 16 und 41 des Bundesamts für Wirtschaft und

Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Allgemeinen

Genehmigungen Nrn. 12, 13, 16 und 41 mit Wirkung zum 23. September 2024 neu bekannt

gegeben. Die Veröffentlichung erfolgt über die Internetseite des BAFA.

Da Armenien und Aserbaidschan nicht mehr von Artikel 2 Nr. 19 der Verordnung

(EU) 2021/821 umfasst werden, aber die Ausfuhr gelisteter Dual-use-Güter in diese Länder

weiterhin im Wege des Einzelgenehmigungsverfahrens kontrolliert werden soll, hat das

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Anpassung der Allgemeinen

Genehmigungen Nrn. 12, 13, 16 und 41 vorgenommen.

In Abschnitt II Nr. 5 wurde jeweils die Aufzählung um Armenien und Aserbaidschan

ergänzt, da diese beiden Länder nicht mehr vom Verweis auf Waffenembargoländer im

Sinne des Artikels 2 Nr. 19 Verordnung (EU) 2021/821 umfasst sind.

Eine inhaltliche Änderung des Kreises der begünstigten Bestimmungsziele dieser

Allgemeinen Genehmigungen ergibt sich hierdurch nicht.

Seite 2 von 2

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Bösenberg

Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.