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Datum: 20. September 2024
Betreff: ATLAS – Info 0649/24
GZ
Bezug:
: 06010302#0015#0649 – 0649/2024 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS-AUSFUHR
Neubekanntgabe der Allgemeinen Genehmigungen Nrn. 12,
13, 16 und 41 des Bundesamts für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Allgemeinen
Genehmigungen Nrn. 12, 13, 16 und 41 mit Wirkung zum 23. September 2024 neu bekannt
gegeben. Die Veröffentlichung erfolgt über die Internetseite des BAFA.
Da Armenien und Aserbaidschan nicht mehr von Artikel 2 Nr. 19 der Verordnung
(EU) 2021/821 umfasst werden, aber die Ausfuhr gelisteter Dual-use-Güter in diese Länder
weiterhin im Wege des Einzelgenehmigungsverfahrens kontrolliert werden soll, hat das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Anpassung der Allgemeinen
Genehmigungen Nrn. 12, 13, 16 und 41 vorgenommen.
In Abschnitt II Nr. 5 wurde jeweils die Aufzählung um Armenien und Aserbaidschan
ergänzt, da diese beiden Länder nicht mehr vom Verweis auf Waffenembargoländer im
Sinne des Artikels 2 Nr. 19 Verordnung (EU) 2021/821 umfasst sind.
Eine inhaltliche Änderung des Kreises der begünstigten Bestimmungsziele dieser
Allgemeinen Genehmigungen ergibt sich hierdurch nicht.
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Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Bösenberg
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