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E-Mail: Servicedesk@itzbund.de
Datum: 04. September 2024
Betreff: ATLAS – Info 0647/24
Bezug:
GZ: 06010302#0015#0647 – 0647/2024 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS-ZELOS
Erweiterte Nutzung von ATLAS-ZELOS zur elektronischen Vorlage von
Unterlagen
ATLAS-ZELOS (Zentraler elektronischer Austausch von Unterlagen und Stellungnahmen)
ermöglicht eine schnellere und einfachere Kommunikation mit den Zoll-behörden, indem
Unterlagen effizient und papierlos an die Zollbehörden übermittelt werden. Für die
Teilnehmer bedeutet dies weniger Verwaltungsaufwand, eine deutlich beschleunigte
Abwicklung von Zollverfahren und eine vereinfachte Nachverfolgung der eingereichten
Dokumente.
Seit dem Start der ZELOS-Komponenten am 26. Juni 2021, die unter anderem für EAS und
Einfuhr (ZB, SumA, ZL, NEE und AEGZ) zur Verfügung gestellt wurden, hat sich das
Verfahren stetig weiterentwickelt. Besonders hervorzuheben ist die Möglichkeit, dass
Teilnehmer, die zertifizierte Software nutzen, proaktiv Unterlagen elektronisch an ATLAS
übermitteln können. Diese proaktive Übermittlung, ohne vorherige Anforderung durch die
Zollbehörden, ermöglicht den Zollstellen direkten Zugriff auf die benötigten Unterlagen
bereits bei der Prüfung. Dadurch wird der Ab-fertigungsprozess weiter beschleunigt und die
Zollabwicklung optimiert.
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Für die Teilnehmer ergibt sich daraus eine deutliche Zeitersparnis, eine schnellere
Bearbeitung und eine Reduktion des Papieraufwands. ZELOS vereinfacht somit die
Kommunikation und trägt zu einem effizienteren Gesamtprozess bei.
Erweiterung der Unterlagenarten, die mit ZELOS übermittelt werden können ab
ATLAS-Release 10.1.2
Mit dem ATLAS-Release 10.1.2 erweitert sich die Funktionalität von ATLAS-ZELOS um die
elektronische Vorlage weiterer Unterlagen. Ab diesem Release können die Unterlagen A022,
Y165, U120, U121 und U122 vollständig elektronisch über ZE-LOS eingereicht werden. Eine
Vorlage in Papierform ist nicht mehr erforderlich, so-fern diese Unterlagen elektronisch
übermittelt werden.
Mit dieser Erweiterung können mehr als 140 unterschiedliche Unterlagenarten mit ZELOS
an die Zollbehörden übermittelt werden, nämlich alle die, die in der Codeliste I0255 in der
Spalte „Kennzeichen Kopie“ mit „1“ gekennzeichnet sind. Zur Codeliste I0255 gelangen Sie
hier:
https://www.einfuhr.internetzollanmeldung.de/iza/form/display.do?%24context=60DB750
D42AD9D5AB721
Hinweise zur Umsetzung
Einzelheiten zur proaktiven Übermittlung von Unterlagen sind im Merkblatt für Teil
nehmer zum ATLAS-Release 10.1, Kapitel 7.9.2, beschrieben.
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Allen Teilnehmern wird empfohlen, den ZELOS-Prozess zu integrieren, um von den
Vorteilen einer schnelleren und papierlosen Zollabwicklung zu profitieren.
Mit freundlichen Grüßen
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Im Auftrag
Bösenberg
Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.