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Datum: 04. September 2024

Betreff: ATLAS – Info 0647/24

Bezug:

GZ: 06010302#0015#0647 – 0647/2024 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS-ZELOS

Erweiterte Nutzung von ATLAS-ZELOS zur elektronischen Vorlage von

Unterlagen

ATLAS-ZELOS (Zentraler elektronischer Austausch von Unterlagen und Stellungnahmen)

ermöglicht eine schnellere und einfachere Kommunikation mit den Zoll-behörden, indem

Unterlagen effizient und papierlos an die Zollbehörden übermittelt werden. Für die

Teilnehmer bedeutet dies weniger Verwaltungsaufwand, eine deutlich beschleunigte

Abwicklung von Zollverfahren und eine vereinfachte Nachverfolgung der eingereichten

Dokumente.

Seit dem Start der ZELOS-Komponenten am 26. Juni 2021, die unter anderem für EAS und

Einfuhr (ZB, SumA, ZL, NEE und AEGZ) zur Verfügung gestellt wurden, hat sich das

Verfahren stetig weiterentwickelt. Besonders hervorzuheben ist die Möglichkeit, dass

Teilnehmer, die zertifizierte Software nutzen, proaktiv Unterlagen elektronisch an ATLAS

übermitteln können. Diese proaktive Übermittlung, ohne vorherige Anforderung durch die

Zollbehörden, ermöglicht den Zollstellen direkten Zugriff auf die benötigten Unterlagen

bereits bei der Prüfung. Dadurch wird der Ab-fertigungsprozess weiter beschleunigt und die

Zollabwicklung optimiert.

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Für die Teilnehmer ergibt sich daraus eine deutliche Zeitersparnis, eine schnellere

Bearbeitung und eine Reduktion des Papieraufwands. ZELOS vereinfacht somit die

Kommunikation und trägt zu einem effizienteren Gesamtprozess bei.

Erweiterung der Unterlagenarten, die mit ZELOS übermittelt werden können ab

ATLAS-Release 10.1.2

Mit dem ATLAS-Release 10.1.2 erweitert sich die Funktionalität von ATLAS-ZELOS um die

elektronische Vorlage weiterer Unterlagen. Ab diesem Release können die Unterlagen A022,

Y165, U120, U121 und U122 vollständig elektronisch über ZE-LOS eingereicht werden. Eine

Vorlage in Papierform ist nicht mehr erforderlich, so-fern diese Unterlagen elektronisch

übermittelt werden.

Mit dieser Erweiterung können mehr als 140 unterschiedliche Unterlagenarten mit ZELOS

an die Zollbehörden übermittelt werden, nämlich alle die, die in der Codeliste I0255 in der

Spalte „Kennzeichen Kopie“ mit „1“ gekennzeichnet sind. Zur Codeliste I0255 gelangen Sie

hier:

https://www.einfuhr.internetzollanmeldung.de/iza/form/display.do?%24context=60DB750

D42AD9D5AB721

Hinweise zur Umsetzung

Einzelheiten zur proaktiven Übermittlung von Unterlagen sind im Merkblatt für Teil

nehmer zum ATLAS-Release 10.1, Kapitel 7.9.2, beschrieben.

-

Allen Teilnehmern wird empfohlen, den ZELOS-Prozess zu integrieren, um von den

Vorteilen einer schnelleren und papierlosen Zollabwicklung zu profitieren.

Mit freundlichen Grüßen

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Im Auftrag

Bösenberg

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