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E-Mail: Servicedesk@itzbund.de
Datum: 26. Juni 2024
Betreff: ATLAS – Info 0619/24
Bezug:
GZ: 06010302#0015#0619 – 0619/2024 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS-Übergreifend
Fachliche Änderungen nach dem Wartungsfenster am 29.06.2024
Mit dem Wartungsfenster 02 am 29.06.2024 werden verschiedene Anpassungen in den
ATLAS Echtbetrieb überführt.
Die vorliegende ATLAS-Info enthält eine Zusammenfassung der die Teilnehmer
betreffenden wesentlichen Änderungen.
ATLAS-Einfuhr
Auswertelauf nachträgliche Kontingentänderungen (NKÄ)
Abschalten des NKÄ-Auswertelaufs zum 01.07.2024
Wie bereits mit einer Fachmeldung unter www.zoll.de angekündigt, wird der Service NKÄ-
Auswertelauf (nachträgliche Kontingentänderung) zum 01.07.2024 eingestellt.
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Wirtschaftsbeteiligte, die ein wiedereröffnetes Zollkontingent in Anspruch nehmen wollen,
können einen Antrag auf Erlass bzw. Erstattung der Einfuhrabgaben nach Artikel 116 ff.
Unionszollkodex (UZK) stellen. Dieser Antrag kann rückwirkend gestellt werden, solange
die in der einschlägigen Maßnahme oder im Unionszollkodex festgesetzten Fristen und
Voraussetzungen erfüllt sind (Art. 56 Abs. 3 Satz 2 UZK).
ATLAS-Ausfuhr (AES)
Anmeldung zur Ausfuhr (E_EXP_DAT) - Datenfeld LIEFERUNG / Bestimmungsland
Das Prüfkriterium zur Allgemeinen Genehmigung Nr. 21 entfällt. Das EDI-
Implementierungshandbuch zu AES-Release 3.0 wird mit dem nächsten
Berichtigungsschreiben angepasst.
Schnittstelle AES / EMCS
1. Beipack:
Der erforderliche Datenabgleich von Ausfuhranmeldungen mit Beipackpositionen und
EMCS-Bezug wird durch die Schnittstelle AES / EMCS vorgenommen und im
weitergehenden Verfahrensverlauf automatisiert erledigt. Die mit ATLAS-Info 0572/24
dargestellte Aussteuerung von sogenannten „Beipack-Vorgängen“ findet somit keine
Anwendung mehr (d. h. der bisherige erforderliche manuelle Abgleich der Vorgangsdaten
entfällt).
Beipackpositionen sind durch die Angabe der Rohmasse „0“ erkennbar und werden von
ATLAS-Ausfuhr an EMCS unverändert übermittelt. Diese Positionen werden anhand der
Referenz im Vorpapier dem EMCS-Vorgang sowie der EMCS-Position zugeordnet. Zur
Prüfung der Eigenmasse summiert EMCS diese Positionen auf und zieht diesen Wert für
den automatisierten Datenabgleich heran. Daher ist es zwingend erforderlich die Angaben
zur Eigenmasse in der Ausfuhranmeldung sowie im e-VD korrekt anzugeben. Wird eine
Abweichung der Eigenmasse festgestellt, übermittelt EMCS an ATLAS-Ausfuhr für alle
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zusammengehörigen Positionen den gleichen EMCS-Status und die insgesamt erwartete
Eigenmasse aus dem EMCS-System.
2. Korrektur der Daten durch den Teilnehmer:
Es besteht nun die Möglichkeit, in einem Ausfuhrvorgang mit EMCS-Bezug bestimmte
Daten vor der Überlassung durch die Übermittlung der Nachricht „Nachtrag zur
Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_AMD) zu korrigieren.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Bösenberg
Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.