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Datum: 26. Juni 2024

Betreff: ATLAS – Info 0619/24

Bezug:

GZ: 06010302#0015#0619 – 0619/2024 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS-Übergreifend

Fachliche Änderungen nach dem Wartungsfenster am 29.06.2024

Mit dem Wartungsfenster 02 am 29.06.2024 werden verschiedene Anpassungen in den

ATLAS Echtbetrieb überführt.

Die vorliegende ATLAS-Info enthält eine Zusammenfassung der die Teilnehmer

betreffenden wesentlichen Änderungen.

ATLAS-Einfuhr

Auswertelauf nachträgliche Kontingentänderungen (NKÄ)

Abschalten des NKÄ-Auswertelaufs zum 01.07.2024

Wie bereits mit einer Fachmeldung unter www.zoll.de angekündigt, wird der Service NKÄ-

Auswertelauf (nachträgliche Kontingentänderung) zum 01.07.2024 eingestellt.

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Wirtschaftsbeteiligte, die ein wiedereröffnetes Zollkontingent in Anspruch nehmen wollen,

können einen Antrag auf Erlass bzw. Erstattung der Einfuhrabgaben nach Artikel 116 ff.

Unionszollkodex (UZK) stellen. Dieser Antrag kann rückwirkend gestellt werden, solange

die in der einschlägigen Maßnahme oder im Unionszollkodex festgesetzten Fristen und

Voraussetzungen erfüllt sind (Art. 56 Abs. 3 Satz 2 UZK).

ATLAS-Ausfuhr (AES)

Anmeldung zur Ausfuhr (E_EXP_DAT) - Datenfeld LIEFERUNG / Bestimmungsland

Das Prüfkriterium zur Allgemeinen Genehmigung Nr. 21 entfällt. Das EDI-

Implementierungshandbuch zu AES-Release 3.0 wird mit dem nächsten

Berichtigungsschreiben angepasst.

Schnittstelle AES / EMCS

1. Beipack:

Der erforderliche Datenabgleich von Ausfuhranmeldungen mit Beipackpositionen und

EMCS-Bezug wird durch die Schnittstelle AES / EMCS vorgenommen und im

weitergehenden Verfahrensverlauf automatisiert erledigt. Die mit ATLAS-Info 0572/24

dargestellte Aussteuerung von sogenannten „Beipack-Vorgängen“ findet somit keine

Anwendung mehr (d. h. der bisherige erforderliche manuelle Abgleich der Vorgangsdaten

entfällt).

Beipackpositionen sind durch die Angabe der Rohmasse „0“ erkennbar und werden von

ATLAS-Ausfuhr an EMCS unverändert übermittelt. Diese Positionen werden anhand der

Referenz im Vorpapier dem EMCS-Vorgang sowie der EMCS-Position zugeordnet. Zur

Prüfung der Eigenmasse summiert EMCS diese Positionen auf und zieht diesen Wert für

den automatisierten Datenabgleich heran. Daher ist es zwingend erforderlich die Angaben

zur Eigenmasse in der Ausfuhranmeldung sowie im e-VD korrekt anzugeben. Wird eine

Abweichung der Eigenmasse festgestellt, übermittelt EMCS an ATLAS-Ausfuhr für alle

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zusammengehörigen Positionen den gleichen EMCS-Status und die insgesamt erwartete

Eigenmasse aus dem EMCS-System.

2. Korrektur der Daten durch den Teilnehmer:

Es besteht nun die Möglichkeit, in einem Ausfuhrvorgang mit EMCS-Bezug bestimmte

Daten vor der Überlassung durch die Übermittlung der Nachricht „Nachtrag zur

Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_AMD) zu korrigieren.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Bösenberg

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