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Datum: 07. März 2024

Betreff: ATLAS – Info 0588/24

Bezug:

GZ: 06010302#0015#0588 – 0588/2024 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS-Einfuhr

TARIC/EZT – Integration neuer Maßnahmen zur Einfuhrkontrolle

von ozonabbauenden Stoffen

Die Europäische Union hat die Rechtsvorschriften für die Ein-, Aus- oder Durchfuhr sowie

für das Herstellen und Inverkehrbringen von ozonabbauenden Stoffen in der Verordnung

(EU) 2024/590 des Europäischen Parlaments und des Rates vom

7. Februar 2024 neu geregelt (s. Amtsblatt der EU, Reihe L, 2024/590 vom 20.02.2024). Diese

Verordnung tritt mit Wirkung zum 11. März 2024 in Kraft und hebt zugleich die bisherige

Verordnung (EG) Nr. 1009/2009 mit Wirkung zum 10.03.2024 auf.

Auf Grund dieser rechtlichen Neufassung hat die EU-Kommission die TARIC-

Maßnahmeart 726 (Einfuhrkontrolle von ozonabbauenden Stoffen) in den TARIC/

EZT neu integriert. Die Integration der neuen TARIC-Maßnahmeart 726 umfasst

verschiedene Codenummern aus den Kapiteln 29, 32, 34, 38, 39, 73, 76, 84, 86, 87, 88, 89 und

98 des EZT. Bei der Überlassung in den zollrechtlich freien Verkehr sind unterschiedliche

Bedingungen zu erfüllen, die sich aus den jeweiligen TARIC-Fußnoten und -Bedingungen

ergeben.

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Die TARIC-Fußnoten und -Bedingungen sind zur Zeit teilweise in englischer Sprache

verfasst und im EZT-online einsehbar. Eine deutschsprachige Fassung wird in Kürze

nachgeliefert.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Bösenberg

Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.