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Datum: 07. März 2024
Betreff: ATLAS – Info 0588/24
Bezug:
GZ: 06010302#0015#0588 – 0588/2024 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS-Einfuhr
TARIC/EZT – Integration neuer Maßnahmen zur Einfuhrkontrolle
von ozonabbauenden Stoffen
Die Europäische Union hat die Rechtsvorschriften für die Ein-, Aus- oder Durchfuhr sowie
für das Herstellen und Inverkehrbringen von ozonabbauenden Stoffen in der Verordnung
(EU) 2024/590 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
7. Februar 2024 neu geregelt (s. Amtsblatt der EU, Reihe L, 2024/590 vom 20.02.2024). Diese
Verordnung tritt mit Wirkung zum 11. März 2024 in Kraft und hebt zugleich die bisherige
Verordnung (EG) Nr. 1009/2009 mit Wirkung zum 10.03.2024 auf.
Auf Grund dieser rechtlichen Neufassung hat die EU-Kommission die TARIC-
Maßnahmeart 726 (Einfuhrkontrolle von ozonabbauenden Stoffen) in den TARIC/
EZT neu integriert. Die Integration der neuen TARIC-Maßnahmeart 726 umfasst
verschiedene Codenummern aus den Kapiteln 29, 32, 34, 38, 39, 73, 76, 84, 86, 87, 88, 89 und
98 des EZT. Bei der Überlassung in den zollrechtlich freien Verkehr sind unterschiedliche
Bedingungen zu erfüllen, die sich aus den jeweiligen TARIC-Fußnoten und -Bedingungen
ergeben.
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Die TARIC-Fußnoten und -Bedingungen sind zur Zeit teilweise in englischer Sprache
verfasst und im EZT-online einsehbar. Eine deutschsprachige Fassung wird in Kürze
nachgeliefert.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Bösenberg
Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.