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Datum: 23. Februar 2024

Betreff: ATLAS – Info 0579/24

Bezug:

GZ: 06010302#0015#0579 – 0579/2024 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS-Ausfuhr

Neuerteilung einer Allgemeinen Ausfuhrgenehmigung des

Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Neuerteilung der

Allgemeinen Genehmigung Nr. 42 bekanntgegeben. Die Veröffentlichung erfolgt über die

Internetseite des BAFA.

Die Allgemeine Genehmigung Nr. 42 gilt für den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung

oder die Ausfuhr von Gütern des Anhangs XXXIX der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 sowie

die Erbringung der in Artikel 5n Abs. 1 bis 3a der Verordnung (EU) Nr. 833/2014

beschriebenen Dienstleistungen unter den in der Allgemeinen Genehmigung Nr. 42

genannten Voraussetzungen.

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Für die Anmeldung in ATLAS-Ausfuhr steht ab sofort folgende Codierung zur Verfügung:

X842/A42: „Allgemeine Genehmigung Nr. 42“

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Bösenberg

Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.