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E-Mail: Servicedesk@itzbund.de
Datum: 23. Februar 2024
Betreff: ATLAS – Info 0579/24
Bezug:
GZ: 06010302#0015#0579 – 0579/2024 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS-Ausfuhr
Neuerteilung einer Allgemeinen Ausfuhrgenehmigung des
Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Neuerteilung der
Allgemeinen Genehmigung Nr. 42 bekanntgegeben. Die Veröffentlichung erfolgt über die
Internetseite des BAFA.
Die Allgemeine Genehmigung Nr. 42 gilt für den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung
oder die Ausfuhr von Gütern des Anhangs XXXIX der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 sowie
die Erbringung der in Artikel 5n Abs. 1 bis 3a der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
beschriebenen Dienstleistungen unter den in der Allgemeinen Genehmigung Nr. 42
genannten Voraussetzungen.
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Für die Anmeldung in ATLAS-Ausfuhr steht ab sofort folgende Codierung zur Verfügung:
X842/A42: „Allgemeine Genehmigung Nr. 42“
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Bösenberg
Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.