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Datum: 19. Februar 2024

Betreff: ATLAS – Info 0575/24

Bezug:

GZ: 06010302#0015#0575 – 0575/2024 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS – Übergreifend:

Die vorliegende ATLAS-Info enthält die für den Teilnehmer

wesentlichen Änderungen, die sich nach den Wartungsarbeiten am

24.02.2024 ergeben.

1 ATLAS-Einfuhr

1.1 NIZZA-Registrierkennzeichen auf Basis der MRN

Das NIZZA-Registrierkennzeichen wird auf Basis der MRN gebildet, sofern der betreffende

Vorgang mit einer MRN registriert wurde. Hinsichtlich weiterer Informationen dazu, wird

auf das ATLAS-Info 0551/23 vom 19.12.2023 verwiesen.

1.2 TARIC/ EZT – CO2- Grenzausgleichssystem (CBAM)

Die EU-Kommission hat im Rahmen der Einführung eines CO2-Grenzausgleichssystems

(CBAM) die Maßnahmeart 775 und die dazugehörige Fußnote TM 967 in den TARIC

integriert. Die TARIC-Fußnote TM 967 enthält einen Hinweis auf Berichtspflichten gemäß

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Artikel 35 Verordnung (EU) 2023/956 (CBAM-Verordnung) an die EU-Kommission. Dies gilt

für Einführer von Waren, die der CBAM-Verordnung unterliegen, oder deren benannten

indirekten Zollvertreter. Der Text dieser Fußnote wird nunmehr systemseitig als

Verarbeitungshinweis in der Verarbeitungsmitteilung CUSREC an die ATLAS-Teilnehmer

übermittelt.

2 ATLAS-Ausfuhr (AES)

2.1 Hinweis zur Anmeldung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 14

Die mit ATLAS-Teilnehmerinfo 0503/23 bekanntgegebene Übergangsregelung zur

Anmeldung einer Listenposition 2B350d wird beendet. Nach den Wartungsarbeiten am

24.02.2024 ist die Listenposition 2B350d ausschließlich im Datenfeld UNTERLAGE/Detail

(Position) anzugeben.

2.2 Angabe des Datenelementes „Transportdokument“ (12 05 000

000) in AES 3.0

Ergänzend zur ATLAS-Teilnehmerinfo 0393/23 ist bei Abgabe einer Ausfuhranmeldung,

insbesondere mit den Sicherheitsdaten, bis auf Weiteres Folgendes zu beachten:

Sofern das Transportdokument/ Beförderungspapier im Zeitpunkt der Abgabe der

Ausfuhranmeldung bekannt ist oder vom Anmelder mit zumutbarem Aufwand

ermittelt werden kann, ist es anzugeben.

Ist es im Zeitpunkt der Abgabe der Ausfuhranmeldung nicht bekannt, kann das Feld

freigelassen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Bösenberg

Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.