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Datum: 13. Februar 2024

Betreff: ATLAS – Info 0572/24

Bezug: 06010302#0015#0566 – 0566/2024

GZ: 06010302#0015#0572 – 0572/2024 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS – Ausfuhr:

Inbetriebnahme der Schnittstelle AES / EMCS am 14.02.2024

Die Schnittstelle zwischen den IT-Fachverfahren ATLAS-Ausfuhr (AES) und EMCS wird am

14.02.2024 im Laufe des Vormittags in Betrieb genommen.

Ergänzend zur ATLAS-Info 0566/24 zur Inbetriebnahme der Schnittstelle AES/EMCS sind

folgenden Informationen zu berücksichtigen:

1. Ausfuhr von Massengütern

Die Schnittstelle zwischen AES und EMCS berücksichtigt derzeit keine gesonderte

Vorgehensweise zur Ausfuhr von verbrauchsteuerpflichtigen Massengütern im Schiffs- und

Bahnverkehr, die mit Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes nach § 12 (4) AWV

angemeldet werden. Die Ausfuhranmeldung enthält zum Zeitpunkt der Erstellung häufig

nur schätzbare Mengen. Teilweise steht erst nach Beendigung der Verladung die endgültige

Menge fest. Die Angabe der tatsächlichen Menge kann aufgrund längerer Verladezeiten (z.

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B. Verladung von Massengütern auf ein Frachtschiff) ggf. erst zu einem Zeitpunkt

feststehen, an dem die Zollstelle bereits geschlossen ist.

Bei Vorliegen einer derartigen Fallkonstellation ist bis auf Weiteres auf das Ausfallverfahren

EMCS (inklusive der Eröffnung eines Tickets) zurückzugreifen.

Im Fall der Eröffnung einer Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter

Steueraussetzung im Ausfallverfahren ist in der Datengruppe „Vorpapier“ (Position) im

Datenfeld „Art“ der Wert „C658“ und im Datenfeld „Referenznummer“ die

„Bezugsnummer“ einzutragen, die der Versender für das Ausfalldokument vergeben hat. Die

laufende Nummer der referenzierten Warenposition wird unter dem Datenfeld

„Positionsnummer“ angegeben. In dem Datenfeld „Zusätzliche Angaben“ ist zur Zuordnung

des EMCS Ausfalldokuments die „Verbrauchsteuernummer des Versenders“ und die

„Ticketnummer für den Ausfall“ einzutragen. Der Sachverhalt zur Verladung von

Massengütern ist in der Datengruppe „Zusätzliche Information“ (Kopfebene) durch die

Angabe des Codes „X0000“ im Datenfeld „Text“ zu erläutern.

Sobald die exakte Menge nach Beendigung der Beladung feststeht, ist das elektronische

Verwaltungsdokument (e-VD) unverzüglich nachzuerfassen und die Ausfuhrzollstelle mit

Mitteln der Bürokommunikation unter Angabe der MRN, Administrative Referenzcode

(ARC) und der tatsächlichen Eigenmasse zu informieren. Der Benutzer korrigiert die

Eigenmasse entsprechend.

Bei einer qualifizierten Gestellung an einer deutschen Ausgangszollstelle wird empfohlen

die Referenznummer des e-VD auf Positionsebene im Datenfeld „Referenznummer/UCR“

einzutragen. Die tatsächlich verladene Menge ist als Mindermenge zu der zuvor geschätzten

Menge in der qualifizierten Gestellung der Ausgangszollstelle mitzuteilen.

Weitere organisatorische Absprachen zum Massengut sind - wie bisher auch - zwischen

Teilnehmern und Zollstellen vorzunehmen.

2. Beipack

Die Angabe von Beipackpositionen mit verbrauchssteuerpflichtigen Waren unter

Steueraussetzung erfolgt derzeit in der Ausfuhranmeldung und im e-VD nicht einheitlich.

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Der automatisierte Datenabgleich würde zu einem negativen Ergebnis führen (Eigenmasse

negativ / EMCS-Vorgang mehrfach referenziert). Eine Heilungsmöglichkeit durch den

Teilnehmer oder Benutzer wäre nicht vorhanden.

Behelfsmäßig werden die Ausfuhranmeldungen mit Angabe von Beipackpositionen mit

verbrauchssteuerpflichtigen Waren von der Schnittstelle AES / EMCS ausgenommen. Für

diese Ausfuhranmeldungen wird der bisherige Verfahrensablauf beibehalten.

Die Ausführungen zum Beipack und Massengut stellen eine vorübergehende Lösung dar.

An einer erweiterten technischen Lösung wird gearbeitet.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Bösenberg

Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.