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Datum: 13. Februar 2024
Betreff: ATLAS – Info 0572/24
Bezug: 06010302#0015#0566 – 0566/2024
GZ: 06010302#0015#0572 – 0572/2024 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Ausfuhr:
Inbetriebnahme der Schnittstelle AES / EMCS am 14.02.2024
Die Schnittstelle zwischen den IT-Fachverfahren ATLAS-Ausfuhr (AES) und EMCS wird am
14.02.2024 im Laufe des Vormittags in Betrieb genommen.
Ergänzend zur ATLAS-Info 0566/24 zur Inbetriebnahme der Schnittstelle AES/EMCS sind
folgenden Informationen zu berücksichtigen:
1. Ausfuhr von Massengütern
Die Schnittstelle zwischen AES und EMCS berücksichtigt derzeit keine gesonderte
Vorgehensweise zur Ausfuhr von verbrauchsteuerpflichtigen Massengütern im Schiffs- und
Bahnverkehr, die mit Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes nach § 12 (4) AWV
angemeldet werden. Die Ausfuhranmeldung enthält zum Zeitpunkt der Erstellung häufig
nur schätzbare Mengen. Teilweise steht erst nach Beendigung der Verladung die endgültige
Menge fest. Die Angabe der tatsächlichen Menge kann aufgrund längerer Verladezeiten (z.
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B. Verladung von Massengütern auf ein Frachtschiff) ggf. erst zu einem Zeitpunkt
feststehen, an dem die Zollstelle bereits geschlossen ist.
Bei Vorliegen einer derartigen Fallkonstellation ist bis auf Weiteres auf das Ausfallverfahren
EMCS (inklusive der Eröffnung eines Tickets) zurückzugreifen.
Im Fall der Eröffnung einer Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter
Steueraussetzung im Ausfallverfahren ist in der Datengruppe „Vorpapier“ (Position) im
Datenfeld „Art“ der Wert „C658“ und im Datenfeld „Referenznummer“ die
„Bezugsnummer“ einzutragen, die der Versender für das Ausfalldokument vergeben hat. Die
laufende Nummer der referenzierten Warenposition wird unter dem Datenfeld
„Positionsnummer“ angegeben. In dem Datenfeld „Zusätzliche Angaben“ ist zur Zuordnung
des EMCS Ausfalldokuments die „Verbrauchsteuernummer des Versenders“ und die
„Ticketnummer für den Ausfall“ einzutragen. Der Sachverhalt zur Verladung von
Massengütern ist in der Datengruppe „Zusätzliche Information“ (Kopfebene) durch die
Angabe des Codes „X0000“ im Datenfeld „Text“ zu erläutern.
Sobald die exakte Menge nach Beendigung der Beladung feststeht, ist das elektronische
Verwaltungsdokument (e-VD) unverzüglich nachzuerfassen und die Ausfuhrzollstelle mit
Mitteln der Bürokommunikation unter Angabe der MRN, Administrative Referenzcode
(ARC) und der tatsächlichen Eigenmasse zu informieren. Der Benutzer korrigiert die
Eigenmasse entsprechend.
Bei einer qualifizierten Gestellung an einer deutschen Ausgangszollstelle wird empfohlen
die Referenznummer des e-VD auf Positionsebene im Datenfeld „Referenznummer/UCR“
einzutragen. Die tatsächlich verladene Menge ist als Mindermenge zu der zuvor geschätzten
Menge in der qualifizierten Gestellung der Ausgangszollstelle mitzuteilen.
Weitere organisatorische Absprachen zum Massengut sind - wie bisher auch - zwischen
Teilnehmern und Zollstellen vorzunehmen.
2. Beipack
Die Angabe von Beipackpositionen mit verbrauchssteuerpflichtigen Waren unter
Steueraussetzung erfolgt derzeit in der Ausfuhranmeldung und im e-VD nicht einheitlich.
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Der automatisierte Datenabgleich würde zu einem negativen Ergebnis führen (Eigenmasse
negativ / EMCS-Vorgang mehrfach referenziert). Eine Heilungsmöglichkeit durch den
Teilnehmer oder Benutzer wäre nicht vorhanden.
Behelfsmäßig werden die Ausfuhranmeldungen mit Angabe von Beipackpositionen mit
verbrauchssteuerpflichtigen Waren von der Schnittstelle AES / EMCS ausgenommen. Für
diese Ausfuhranmeldungen wird der bisherige Verfahrensablauf beibehalten.
Die Ausführungen zum Beipack und Massengut stellen eine vorübergehende Lösung dar.
An einer erweiterten technischen Lösung wird gearbeitet.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Bösenberg
Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.