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DATUM 20.Oktober 2023
BETREFF ATLAS – Info 0529/23
BEZUG
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GZ 06010302#0015#0529 – 529/2023 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS Versand – Mitteilungen an Abgangszollstellen in Versandanmeldungen
Während des ATLAS Release 9.0 (NCTS-Phase 4) konnten durch den Inhaber des Verfah-
rens über das Datenfeld „[Position] Besondere Vermerke (Vermerk)“ Mitteilungen alleinig an
die Abgangszollstelle übermittelt werden, die auch nicht auf das Versandbegleitdokument
(VBD) gedruckt wurden. Hierbei stand ein Freitextfeld mit 70 Zeichen zur Verfügung.
Seit der Umstellung auf das ATLAS Release 9.1 (NCTS-Phase 5) besteht dieses Datenfeld
nicht mehr, da grundlegende Änderungen an der Nachrichtenstruktur vorgenommen wurden.
Nun verhält es sich so, dass auf der Sammelsendungs-, Einzelsendungs- und Warenpositi-
onsebene die Datengruppe „Zusätzliche Information“ anmeldbar ist. Sofern hier der Code
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„T0000 – Mitteilung an die Abgangszollstelle“ (siehe auch dynamische Codelisten I0903,
I0905 und I0906) eingetragen wird, kann in einem Freitextfeld (512 Zeichen) eine Mitteilung
alleinig an die Abgangszollstelle übermittelt werden – auch der Inhalt dieses Datenfeldes
wird nicht auf das VBD gedruckt. Dadurch, dass nun auf den verschiedenen Ebenen eine
solche Mitteilung eingetragen werden kann, kann sich der Inhaber des Verfahrens differen-
zierter äußern, indem er beispielsweise die gesamte Sendung betreffende Informationen auf
Sammelsendungsebene oder warenspezifische Mitteilungen auf Warenpositionsebene an-
gibt. Um somit als Inhaber des Verfahrens fachlich korrekt der Abgangszollstelle eine Infor-
mation zukommen zu lassen, ist die Codierung „T0000“ zu nutzen.
Jedoch ist seit der Umstellung von dem ATLAS Release 9.0 (NCTS-Phase 4) auf das ATLAS
Release 9.1 (NCTS-Phase 5) auffällig, dass durch Inhaber des Versandverfahrens vermehrt
die Codierung „9ZZZ – sonstige“ in der Versandanmeldung als Dokument (in den Datengrup-
pen „Vorpapier“, „Unterlage“, „Transportdokument“ oder „sonstiger Verweis“ auf den ver-
schiedenen Ebenen) angegeben wird. Hierbei wird dann beispielsweise das Feld der „Refe-
renznummer“ genutzt, um die Mitteilung einzutragen. Bei der beschriebenen Vorgehens-
weise wird die Mitteilung nicht nur an die Abgangszollstelle übersandt, sondern ist auch
durch alle weiteren beteiligten deutschen Zollstellen einsehbar. Dieses Vorgehen ist fachlich
nicht korrekt.
Im Auftrag
Bösenberg
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.