0526/23 PDF, 189 KB

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DATUM 13.Oktober 2023

BETREFF ATLAS – Info 0526/23

BEZUG 06010302#0015#0468 – 468/2023

ANLAGEN

GZ 06010302#0015#0526 – 526/2023 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS-Ausfuhr (AES)

Fortbestand des ABD (Bezug auf ATLAS-Info 0468/23)

Zur Durchführung des Betriebskontinuitätsverfahren (ehemals Notfallverfahren) sieht die EU-

Kommission auch nach dem Ende der EU-weiten Übergangszeit die Verwendung eines pa-

piergestützten Dokuments vor. Rechtsgrundlage bildet der Artikel 105 (1) der VO (EU)

2023/1070 i. V. m. Artikel 6 (3) b) UZK. Das bestehende ABD wird an die Vorgaben des UZK

angepasst, in ATLAS erzeugt und den Beteiligten als PDF-Dokument zusammen mit der Nach-

richt „Überlassung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REL) übermittelt. Es wird in allen Mitgliedstaaten gül-

tig sein.

WICHTIG: Bis zur Anpassung bleibt das derzeitige ABD - auch über den 01.12.2023 hinaus

unverändert. Es wird weiterhin generiert und den Beteiligten wie gewohnt übermittelt.

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Seite 2

Sobald weitere Erkenntnisse zur Anwendung des Betriebskontinuitätsverfahrens und zur Aus

gestaltung des neuen ABD vorliegen, werden Sie informiert.

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Im Auftrag

Bösenberg

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.