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DATUM 12.Oktober 2023

BETREFF ATLAS – Info 0524/23

BEZUG

ANLAGEN

GZ 06010302#0015#0524 – 524/2023 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS-Versand (E_DEP_DAT): Angaben in den Datengruppen „Trans

portausrüstung“ und „Warenpositionsverweis“

-

Aufgrund einer Vielzahl von betreffenden Versandvorgängen wird auf Folgendes hin

gewiesen:

-

Ab ATLAS Release 9.1 ist es möglich, in einer Versandanmeldung die Datengruppen

„Transportausrüstung“ und „Warenpositionsverweis“ mit anzugeben.

Die Datengruppe „Transportausrüstung“ dient der Zuordnung von Containern und/oder Ver

schlüssen zu Warenpositionen.

-

In einer Versandanmeldung darf je Datengruppe „Transportausrüstung“ nur eine Container

nummer angegeben werden.

-

Die Datengruppe „Transportausrüstung“ darf im Normalverfahren nur angegeben werden,

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wenn die Waren in Containern befördert werden und auch die entsprechende

Containernummer übermittelt wird. Eine Angabe dieser Datengruppe ohne

Containernummer darf im Normalverfahren nicht erfolgen. Ein Teilnehmer im

Normalverfahren darf in der Versandanmeldung nicht mit der Datengruppe

„Transportausrüstung“ die Anzahl der Verschlüsse angeben, weil erst die Abgangszollstelle

über das Anbringen von Verschlüssen entscheidet. Demnach ist die Angabe des Datenfeldes

„Anzahl der Verschlüsse“ im Normalverfahren unzulässig.

Ein Teilnehmer im vereinfachten Verfahren (vV) muss in der Versandanmeldung mit einer

Datengruppe „Transportausrüstung“ die Anzahl der tatsächlich verwendeten Verschlüsse

explizit angeben. Dies geschieht durch die Angabe des Datenfeldes „Anzahl der

Verschlüsse“. Werden keine Verschlüsse verwendet, ist dieses Datenfeld mit dem Wert „0“

anzugeben. Dabei ist es nur für eine Datengruppe „Transportausrüstung“ in der gesamten

Versandanmeldung möglich, diese ohne Containernummer und mit 0 verwendeten

Verschlüssen anzugeben. Die Bedingungen der Datengruppe „Transportausrüstung“ stellen

dies sicher.

Im Datenfeld „Containernummer“ wird die Nummer des Containers eingetragen, in welchem

sich entweder alle Warenpositionen oder die in der Datengruppe „Warenpositionsverweis“

angegebenen Warenpositionen befinden.

Die Datengruppe „Warenpositionsverweis“ dient der Zuordnung einzelner Warenpositio

nen zu der angegebenen Containernummer und/oder den angegebenen Verschlüssen.

-

Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich, wenn mehr als eine Datengruppe

„Transportausrüstung“ angegeben wird. Unzulässig ist die Angabe hingegen, wenn keine

Containernummer und keine Verschlüsse angegeben worden sind.

Die Angabe der Datengruppe „Warenpositionsverweis“ ist in einer einzigen vorhandenen

„Transportausrüstung“ nicht erforderlich, wenn sich die Angabe dieser Transportausrüstung

(dieses Containers) auf alle Waren der Versandanmeldung bezieht.

Beispiel 1:

Ein Versandvorgang umfasst 4 Warenpositionen. Die Waren aller 4 Warenpositionen werden

in 1 Container befördert.

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Falsch: Es wird nur 1 Datengruppe „Transportausrüstung“ mit der Containernummer ange

geben, in der – in der Datengruppe „Warenpositionsverweis“ – auf alle 4 Warenpositionen

verwiesen wird.

-

Falsch: Es werden 4 Datengruppen „Transportausrüstung“ mit der gleichen Containernum-

mer angegeben, in denen – in der jeweiligen Datengruppe „Warenpositionsverweis“ – jeweils

auf 1 der 4 Warenpositionen verwiesen wird.

Richtig: Es wird nur 1 Datengruppe „Transportausrüstung“ mit der Containernummer ange

geben, in der die Datengruppe „Warenpositionsverweis“ nicht angegeben wird.

-

Beispiel 2:

Ein Versandvorgang umfasst 4 Warenpositionen. Die Waren von Warenpositionen 1 und 2

werden in Container A, die von Warenposition 3 in Container B und die von Warenposition 4

ohne Container [vV: zugelassener Versender entscheidet hier keinen Verschluss anzulegen]

befördert.

Falsch: Es werden 3 Datengruppen „Transportausrüstung“ (2x mit Containernummer A und

1x mit Containernummer B) angegeben, in denen – in der jeweiligen Datengruppe

„Warenpositionsverweis“ – wie folgt auf die Warenpositionen verwiesen wird:

1. Wiederholung (Container A [vV: Angabe d. Verschl.]) auf Warenposition 1

2. Wiederholung (Container A [vV: Angabe d. Verschl.]) auf Warenposition 2

3. Wiederholung (Container B [vV: Angabe d. Verschl.]) auf Warenposition 3

Richtig: Es werden 2 Datengruppen „Transportausrüstung“ (1x mit Containernummer A und

1x mit Containernummer B) angegeben, in denen – in der jeweiligen Datengruppe

„Warenpositionsverweis“ – wie folgt auf die Warenpositionen verwiesen wird:

1. Wiederholung (Container A [vV: Angabe d. Verschl.]) auf Warenposition 1 und 2

2. Wiederholung (Container B [vV: Angabe d. Verschl.]) auf Warenposition 3

[vV: 3. Wiederholung (kein Container, keine Veschl.) auf Warenposition 4]

Im Auftrag

Bösenberg

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.