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DATUM 06.Oktober 2023
BETREFF ATLAS – Info 0518/23
BEZUG
ANLAGEN
GZ 06010302#0015#0518 – 518/2023 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS-Versand: Sicherheitsdaten (Daten der ASumA) und Ausgangszollstellen im
Versandverfahren
Versand (E_DEP_DAT): Anmeldung von Ausgangszollstellen im Versandverfahren
Aufgrund mehrerer Ticketanfragen wird auf Folgendes hingewiesen:
Mit ATLAS Release 9.1 ist es möglich, in einer Versandanmeldung die Sicherheitsdaten
(Daten der summarischen Ausgangsanmeldung) anzugeben. Damit erfolgt die Voraban-
meldung mittels Versandanmeldung und es ist keine weitere Vorabanmeldung, z.B. in Form
einer summarischen Ausgangsanmeldung (ASumA), abzugeben.
Im Feld "Sicherheit" ist dann der Code "2" ("Enthält die Daten einer summarischen Aus-
gangsanmeldung") oder "3" ("Enthält die Daten sowohl einer summarischen Eingangs- als
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auch Ausgangsanmeldung") anzugeben; nicht zu verwechseln mit dem Feld "Art der Sicher-
heitsleistung" in der Gruppe "Sicherheiten".
Die Abgabe einer Vorabanmeldung (z.B. mittels einer Versandanmeldung mit Sicherheits-
daten (Code "2" oder "3") oder mittels einer ASumA) ist grundsätzlich immer erforderlich,
wenn Waren aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden sollen. Nicht erforderlich ist
die Abgabe einer Vorabanmeldung u.a., wenn entsprechende Abkommen geschlossen wur-
den. Dies ist bei der Schweiz, Norwegen und Andorra der Fall. Man spricht bei den Zollge-
bieten der Union, der Schweiz (inkl. Liechtenstein) und Norwegens auch von der "Europäi-
schen Sicherheitszone" (Ländercodes in der Codeliste C0147).
Nur wenn in einer Versandanmeldung die Sicherheitsdaten (Code "2" oder "3") angegeben
werden, ist die Angabe der "Ausgangszollstelle im Versandverfahren" (VAZSt) erforder-
lich und auch nur dann zulässig. (Zurzeit gilt dies auch für das TIR-Verfahren, mehr dazu
im folgenden Abschnitt.) Alle gültigen VAZSt des NCTS sind in der Codeliste C0175 erfasst.
Trotz Namensähnlichkeit handelt es sich bei der "Ausgangszollstelle im Versandverfahren"
(VAZSt) nicht um die aus dem Ausfuhrverfahren bekannte "Ausgangszollstelle". Letztere ist
im Ausfuhrverfahren die Zollstelle an der Außengrenze des Zollgebietes der Union, an der
die Waren ausgangsbestätigt werden.
Die VAZSt überprüft als letzte Zollstelle der o.g. Sicherheitszone anhand der Sicherheitsda-
ten, ob Waren im Versandverfahren die Sicherheitszone verlassen dürfen, z.B. in Calais
(Frankreich) für Versandvorgänge in/durch das Vereinigte Königreich (hier: ohne Nordirland),
oder in Kapitan Andreewo (Bulgarien) für Versandvorgänge in/durch die Türkei.
Dafür erhält sie (ebenso wie eine Durchgangszollstelle oder die Bestimmungszollstelle) den
Datensatz der Versandanmeldung zum Zeitpunkt der Überlassung.
Die Möglichkeit, die Daten der Versandanmeldung (inklusive der Sicherheitsdaten) an eine
VAZSt zu senden, besteht allerdings erst, wenn das entsprechende Land seine nationale
Versandanwendung auf die NCTS-Phase 5 umgestellt hat, da der Datensatz vorher nicht
an diese übermittelt werden kann. ATLAS Versand wurde mit dem Release 9.1 auf die
NCTS-Phase 5 umgestellt, jedoch wurden noch nicht alle nationalen Versandanwendungen
der an NCTS beteiligten Länder umgestellt.
Wären die VAZSt eines Landes vor Umstellung der jeweiligen nationalen Versandanwen-
dung auf die NCTS-Phase 5 in der Codeliste C0175 verfügbar, würden die Beteiligten irrtüm-
lich annehmen, dass die in ihrer Versandanmeldung angegebene VAZSt über die Sicher-
heitsdaten in Kenntnis gesetzt werden würde.
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Wenn also die Codeliste C0175 keine Zollstellen eines bestimmten an NCTS teilnehmen-
den Landes enthält, ist davon auszugehen, dass dieses seine nationale Versandanwendung
noch nicht auf die NCTS-Phase 5 umgestellt hat, folglich keine an VAZSt adressierte Da-
tensätze empfangen kann.
In diesen Fällen haben die Beteiligten folgende Optionen:
1) Separate Abgabe einer Vorabanmeldung (z.B. mittels ASumA). In diesem Fall ist in der
Versandanmeldung im Feld "Sicherheit" der Wert "0" ("Enthält keine Daten einer summ. Ein-
gangs- oder Ausgangsanmeldung") statt "2" bzw. "1" ("Enthält die Daten einer summarischen
Eingangsanmeldung") statt "3" anzugeben.
2) Änderung der Beförderungsroute (z.B. für Versandvorgänge in/durch das Vereinigte
Königreich (hier: ohne Nordirland) über Cuxhaven statt über Calais).
Versand (E_DEP_DAT): Anmeldung von Sicherheitsdaten (Daten der ASumA) im TIR-
Verfahren
Zurzeit sehen die Spezifikationen für die teilnehmerseitige Versandanmeldung
(E_DEP_DAT) und die Benutzeroberfläche vor, dass bei einer Kombination aus TIR-Verfah-
ren (Feld "Art der Anmeldung" = "TIR") und Sicherheitsdaten (Daten der summarischen
Ausgangsanmeldung) (Feld "Sicherheit" = "2" ("Enthält die Daten einer summarischen Aus-
gangsanmeldung") oder "3" ("Enthält die Daten sowohl einer summarischen Eingangs- als
auch Ausgangsanmeldung"); nicht zu verwechseln mit dem Feld "Art der Sicherheitsleistung"
in der Gruppe "Sicherheiten") die Angabe der "Ausgangszollstelle im Versandverfahren"
(VAZSt) erforderlich und auch nur dann zulässig ist. Eine entsprechende Einschränkung
auf alle Verfahren außer dem TIR-Verfahren fehlt an dieser Stelle.
Es ist geplant, dass die Angabe der VAZSt - ebenso wie die der Durchgangszollstelle
(DgZSt) - im TIR-Verfahren unzulässig sein wird. Dies ist im Gegensatz zum Ist-Stand kor-
rekt, da es im TIR-Verfahren keine DgZSt und VAZSt geben kann.
Weiterhin führt die Kombination aus TIR-Verfahren und der Angabe von vorgesehenen
VAZSt zu systeminternen technischen Problemen.
Daher werden die Teilnehmer gebeten, bis zur Anpassung der Nachrichtenspezifikationen
der Versandanmeldung (E_DEP_DAT), im Falle von TIR-Verfahren die Vorabanmeldung
auf anderem Wege (z.B. mittels summarischer Ausgangsanmeldung (ASumA)) abzuge-
ben und entsprechend in der Versandanmeldung im Feld "Sicherheit" die Werte "0" ("Enthält
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keine Daten einer summ. Eingangs- oder Ausgangsanmeldung") statt "2" bzw. "1" ("Enthält
die Daten einer summarischen Eingangsanmeldung") statt "3" anzugeben.
Im Auftrag
Bösenberg
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.