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DATUM 08. Februar 2017
BETREFF ATLAS – Info 0515/17
BEZUG
ANLAGEN
GZ O 1930 Betrieb – IV A 3 – 0515/2017 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Ausfuhr (AES):
Teilnehmer und Nutzer der IAA-Plus betreffende Änderungen ATLAS Ausfuhr (AES)
Release 2.4 gegenüber 2.3.3
Zum 04.03.2017 wird das Release AES 2.4 in den Echtbetrieb überführt.
Die vorliegende ATLAS-Info enthält eine Zusammenfassung der die Teilnehmer und Nutzer
der IAA-Plus betreffenden wesentlichen fachlichen Änderungen, die bisher noch nicht in ge
sonderten ATLAS-Infos veröffentlicht wurden.
-
Eine Aufstellung aller Anpassungen an der Teilnehmerschnittstelle kann der Änderungsliste
zum EDI-Implementierungshandbuch zu AES-Release 2.4 (Kapitel 2.3 des Vorworts) ent-
nommen werden.
Teilnehmer haben bis zum Ende der weichen Migration am 18.03.2018 Zeit, den Release-
wechsel nachzuvollziehen und für den Einsatz einer für das AES-Release 2.4 zertifizierten
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Teilnehmersoftware sowie die Umstellung ihrer Teilnehmerstammdaten auf das Release 2.4
Sorge zu tragen.
Im Übergangszeitraum können die Änderungen zu Nachrichtenstrukturen nur von Teilneh-
mern genutzt werden, die bereits eine für das AES-Release 2.4 zertifizierte Teilnehmersoft-
ware einsetzen und deren Teilnehmerstammdaten auf das neue Release umgestellt worden
sind.
In der IAA-Plus stehen mit Umstellung am 04.03.2017 alle neuen Funktionalitäten zur Verfü
gung.
-
Stichwort
Kurzinfo Inhalt
Anwendung
(A) /
Nachricht
(N) betrof-
fen
Allgemein
Zugangs-
möglichkeit
X.400 für
XML-
Nachrichten
Bisher konnten XML-Nachrichten ausschließlich per FTAM mit der Zoll-
verwaltung ausgetauscht werden. Diese Beschränkung wurde aufge-
hoben. Teilnehmer können XML-Nachrichten nun sowohl per FTAM als
auch per X.400 an die Zollstelle übermitteln. Weitere Einzelheiten sind
dem Merkblatt für Teilnehmer zum ATLAS-Release 8.7/AES-Release
2.4 zu entnehmen.
N
Erweiterung
Feldformat für
Bewilligungs-
nummer
Zur Vorbereitung zukünftiger fachlicher Änderungen wurde das Feld-
format für die Bewilligungsnummer in den Nachrichten „Anmeldung zur
Ausfuhr“ (E_EXP_DAT), „Vorankündigung einer Anmeldung zur Aus-
fuhr“ (E_EXP_IND) und „Überlassung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REL) auf
35 Stellen erweitert. Bis auf weiteres ist die Bewilligungsnummer jedoch
im bisherigen Format (12-stellig) anzumelden.
N
Zuordnung
Beipack-
Position zur
Hauptpack-
Position
In den Nachrichten „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT), „Nachtrag
zur Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_AMD), „Überlassung zur Ausfuhr“
(E_EXP_REL) und „Mitteilung zur Ausfuhr“ (E_EXP_NOT) wurde die
Datengruppe „WARE / Packstück“ um die Angabe „Positionsnummer
Hauptpack“ erweitert. Dadurch wird eine eindeutige Zuordnung einer
Beipack-Warenposition zur Hauptpack-Warenposition ermöglicht.
Diese Neuerung wurde auch im Bereich der IAA-Plus umgesetzt. Dort
A / N
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Stichwort
Kurzinfo Inhalt
Anwendung
(A) /
Nachricht
(N) betrof-
fen
wurde im Bereich „Packstücke“ jeweils das Pflichtfeld „Hauptpack“ neu
aufgenommen.
Handelt es sich bei der Warenposition um einen Beipack, ist im Feld
„Hauptpack“ nun die Positionsnummer des zugehörigen Hauptpacks
(dem beigepackt wird) anzugeben.
Nullbescheide
des BAFA
Vom IT-Verfahren des BAFA können Nullbescheide künftig elektronisch
an AES übermittelt werden. Der Stichtag, ab dem die elektronische
Übermittlung erfolgt, wird per ATLAS-Info mitgeteilt.
Alle Güterpositionen in einem Nullbescheid sind vom BAFA unter „AL-
Nummer“ mit der Bemerkung „NULL“ gekennzeichnet.
Nullbescheide sind weiterhin mit der Unterlagencodierung „3LLD+NB“ in
der Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) anzumelden.
Dies gilt auch für nicht elektronisch aufrufbare Nullbescheide.
Die Verfahrensweise bei Ausfuhrgenehmigungen, die in einzelnen Posi-
tionen mit „NULL“ gekennzeichnet sind (sog. Nullpositionen), bleibt un-
berührt, d.h. es ist die Codierung der betreffenden Ausfuhr-
genehmigung zu verwenden.
In AES werden bei Anmeldung der Unterlagencodierung „3LLD+NB“ die
angemeldeten Angaben zur Unterlage gegen die vom BAFA elektro-
nisch bereitgestellten Nullbescheide geprüft. Bei Unstimmigkeiten zwi-
schen den angemeldeten und den vom BAFA übermittelten Daten wird
eine Fehlermeldung erzeugt.
A / N
Rückwirkende
Ausfuhr-
anmeldung
für wirtschaft-
liche PV
Für Waren im Verfahren der wirtschaftlichen passiven Veredelung (Ver-
fahrenscode 22) ist nunmehr auch die Übermittlung einer rückwirkenden
Ausfuhranmeldung möglich.
In der Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) können als
„Art der Anmeldung (Verfahren/Überführung)“ damit die Werte
nA+e (Nachträgliche Ausfuhranmeldung unter Verwendung ei-
ner Bewilligung zur wirtschaftlichen PV für Textilerzeugnisse)
nA+f (Nachträgliche Ausfuhranmeldung als wirtschaftliche PV)
A / N
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Seite 4
Stichwort
Kurzinfo Inhalt
Anwendung
(A) /
Nachricht
(N) betrof-
fen
angemeldet werden. Die Codeliste A0122 wurde entsprechend erwei-
tert.
Die IAA-Plus wurde ebenfalls angepasst.
Nachträgliche
Korrektur ei-
ner Ausfuhr-
anmeldung
für wirtschaft-
liche PV
Für Waren im Verfahren der wirtschaftlichen passiven Veredelung (Ver-
fahrenscode 22) ist nunmehr auch die Übermittlung einer nachträgli-
chen Ausfuhranmeldung zur Korrektur einer vorherigen ganz oder teil-
weise unrichtigen Ausfuhranmeldung möglich.
In der Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) können als
„Art der Anmeldung (Verfahren/Überführung)“ damit die Werte
nK+e (Nachträgliche Ausfuhranmeldung bei vorheriger ganz
oder teilweise unrichtiger Anmeldung unter Verwendung einer
Bewilligung zur wirtschaftlichen PV für Textilerzeugnisse)
nK+f (Nachträgliche Ausfuhranmeldung bei vorheriger ganz o-
der teilweise unrichtiger Anmeldung als wirtschaftliche PV)
angemeldet werden. Die Codeliste A0122 wurde entsprechend erwei-
tert.
Die IAA-Plus wurde ebenfalls angepasst.
A / N
Ausgangs-
vermerk als
Nachweis für
Umsatz-
steuerzwecke
Bei einer rückwirkenden Ausfuhranmeldung nach Carnet ATA ohne
Wiedereinfuhr (Art der Anmeldung „nA+z“) gilt der Ausgangsvermerk
nicht als Nachweis für Umsatzsteuerzwecke. Aus diesem Grund wird
nun die Druckausgabe des Ausgangsvermerks mit dem Wasserzeichen
„Ausgangsvermerk gilt nicht für Umsatzsteuerzwecke“ versehen. In der
Nachricht „Mitteilung zur Ausfuhr“ (E_EXP_NOT) wird hierfür im Feld
„Wasserzeichen“ der Code 5 (Codeliste A0162) übermittelt.
A / N
Erweiterter
Personen-
kreis für die
Übermittlung
der nachträg-
lichen Ungül-
tigerklärung
Wird ein Ausfuhrvorgang, in dem der besondere Tatbestand „Zusätzli-
cher Ausgangsvermerk an Ausführer“ angemeldet wurde, im Anschluss
an die Erledigung für ungültig erklärt, wird nun zusätzlich auch dem
Ausführer die nachträgliche Ungültigerklärung (E_EXP_STA) bekannt
gegeben.
Bisher wurde die nachträgliche Ungültigerklärung nur dem Nachrichten-
sender des Antrags auf Ungültigkeit/Stornierung der Ausfuhr
N
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Seite 5
Stichwort
Kurzinfo Inhalt
Anwendung
(A) /
Nachricht
(N) betrof-
fen
(E_EXP_CAN) (zugleich auch Nachrichtensender der Ausfuhranmel-
dung (E_EXP_DAT)) mitgeteilt.
Überführung
Übermittlung
von Kontroll-
maßnahmen
Es werden nun die auf Positionsebene angeordneten Kontroll-
maßnahmen und die dazu erfassten Vermerke positionsweise an den
Teilnehmer übermittelt.
Bisher konnten diese Informationen lediglich einmal je Vorgang und
nicht positionsweise an den Teilnehmer übermittelt werden. Daher wur-
den auch Informationen, die den gesamten Ausfuhrvorgang oder ande-
re Positionen als die erste Position betrafen, in der Kontrollanordnung
der ersten Position übermittelt.
Hinweis:
Teilnehmern, die Nachrichten im Format AES 2.3 nutzen, kann nur ein-
mal die Nachricht „Kontrollmaßnahme zur Ausfuhr“ (E_EXP_CTL)
übermittelt werden.
Teilnehmern, die Nachrichten im Format AES 2.4 nutzen, kann die
Nachricht „Kontrollmaßnahme zur Ausfuhr“ (E_EXP_CTL) mehrmals
übermittelt werden, wenn die Kontrollmaßnahme bis zur Überlassung
mehrfach angeordnet wurde.
N
Druckausga-
be des INF 2
bei rückwir-
kender Aus-
fuhranmel-
dung auf-
grund rück-
wirkender
Bewilligung
PV
Die Ausfuhrzollstelle kann bei einer rückwirkenden Ausfuhranmeldung
aufgrund einer rückwirkenden Bewilligung PV (Art der Anmeldung
„nB+b“, „nB+c“ oder „nB+d“) für bereits endgültig ausgeführte Waren
nun auch das „Informationsblatt INF 2 (Passive Veredelung)“ nach sys-
temseitiger Überlassung des Ausfuhrvorgangs als Druckausgabe erstel-
len und bestätigen.
Bisher wurde in diesen Fällen den Teilnehmern das INF 2 nur mit der
Nachricht „Überlassung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REL) übermittelt.
A
Überwachung
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Stichwort
Kurzinfo Inhalt
Anwendung
(A) /
Nachricht
(N) betrof-
fen
Übermittlung
des Grundes
bei Abbruch
des Aus-
gangs
Mit der Nachricht „Statusmeldung zum Ausgang“ (E_EXT_STA) wird
dem Teilnehmer bei einem Abbruch des Ausgangs durch die Aus-
gangszollstelle nun zusätzlich auch der Grund für den Abbruch übermit-
telt.
A / N
IAA-Plus
IAA-Plus –
Kennzeich-
nung von
Pflichtfeldern
und beding-
ten Pflichtfel-
dern
In der IAA-Plus werden nun - zusätzlich zur bestehenden farblichen
Kennzeichnung - Pflichtfelder mit „*“ und bedingte Pflichtfelder mit „(*)“
gekennzeichnet.
A
XML-Upload
von Ausfuhr-
anmeldungen
Die technische Nachrichtenversion der Ausfuhranmeldung hat sich von
„DEXPDD“ auf „DEXPDE“ geändert. Dadurch ist ein XML-Upload „alter“
Ausfuhranmeldungen („DEXPDD“) nicht mehr möglich.
Bereits hochgeladene „alte“ Ausfuhranmeldungen („DEXPDD“) können
noch weiter aus der Liste der hochgeladenen Vorgänge generiert wer-
den. Nach Signatur einer Ausfuhranmeldung steht dann das XML als
neue Nachrichtenversion („DEXPDE“) zum Download zur Verfügung.
A
IAA-Plus –
Erweiterung
Stammdaten
um Ladeort-
daten
In der IAA-Plus können neben Adressen und Waren nun auch häufig
genutzte Ladeorte als Stammdaten erfasst und bearbeitet werden. Der
Menüpunkt „Stammdaten“ wurde in diesem Zusammenhang überarbei-
tet und enthält jetzt nur noch die neue Menüfunktion „Stammdaten be-
arbeiten“.
Über „Stammdaten bearbeiten“ öffnet sich die Stammdatenverwaltung,
A
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Stichwort
Kurzinfo Inhalt
Anwendung
(A) /
Nachricht
(N) betrof-
fen
in der Adressen, Waren und/oder Ladeorte angelegt bzw. bereits vor-
handene Stammdaten bearbeitet werden können.
Detaillierte Beschreibungen dieser Funktionen sind in der Onlinehilfe
bzw. dem Handbuch zur IAA-Plus zum Release AES 2.4 im Kapitel
„Stammdaten“ zu finden.
IAA-Plus - Op-
timierung der
Übersichts-
listen Aus-
fuhr- und
Ausgangs-
zollstelle
Das Menü der IAA-Plus wurde im Bereich der Übersichtslisten für die
Ausfuhr- und die Ausgangszollstelle für Vorgänge „… die in Bearbeitung
sind“ detaillierter bezogen auf die Arbeitsschritte gestaltet.
Des Weiteren wurden die Übersichtslisten für beendete Ausfuhrvorgän-
ge unter den neuen Menüpunkt „Belegübermittlung“ verschoben, um
das Archivieren von Ausfuhrvorgängen zu erleichtern.
A
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Seite 8
Stichwort
Kurzinfo Inhalt
Anwendung
(A) /
Nachricht
(N) betrof-
fen
(altes und neues Menü)
Detaillierte Beschreibungen zu den neuen Übersichtslisten/Funktionen
sind in der Onlinehilfe bzw. dem Handbuch zur IAA-Plus zum Release
AES 2.4 zu finden.
IAA-Plus –
Erweiterung
um die mo-
natliche
Sammel-
anmeldung
In der IAA-Plus steht nun im Formular „Nachträgliche Ausfuhranmel-
dung – Kopfseite 1“ unter „Art der Anmeldung“ auch die monatliche
Sammelanmeldung im vereinfachten Verfahren Zugelassener Ausführer
/ Anschreibung in der Buchführung zur Verfügung. Der Aufruf des For-
mulars erfolgt über die Menüfunktion „Ausfuhrzollstelle / Ausfuhranmel-
dung / …nachträgliche AM erstellen“ und die Formularaktion „nachträg-
A
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Stichwort
Kurzinfo Inhalt
Anwendung
(A) /
Nachricht
(N) betrof-
fen
liche Ausfuhranmeldung“.
Der weitere Ablauf entspricht den bisherigen Auswahlmöglichkeiten.
Abkürzungsverzeichnis:
Kurzbez:
Erläuterung
BAFA
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
EDI
Electronic Data Interchange
FTAM
File Transfer Access and Management
(Datenfernübertragungsverfahren (DFÜ-Verfahren))
IAA-Plus
Internet-Ausfuhranmeldung Plus
PV
Passive Veredelung
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Seite 10
XML
Extensible Markup Language
(Auszeichnungssprache zur Darstellung hierarchisch strukturierter Daten in Form von
Textdaten)
X.400
Internationales Protokoll für elektronische Post
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.