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DATUM 08. Februar 2017

BETREFF ATLAS – Info 0515/17

BEZUG

ANLAGEN

GZ O 1930 Betrieb – IV A 3 – 0515/2017 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS – Ausfuhr (AES):

Teilnehmer und Nutzer der IAA-Plus betreffende Änderungen ATLAS Ausfuhr (AES)

Release 2.4 gegenüber 2.3.3

Zum 04.03.2017 wird das Release AES 2.4 in den Echtbetrieb überführt.

Die vorliegende ATLAS-Info enthält eine Zusammenfassung der die Teilnehmer und Nutzer

der IAA-Plus betreffenden wesentlichen fachlichen Änderungen, die bisher noch nicht in ge

sonderten ATLAS-Infos veröffentlicht wurden.

-

Eine Aufstellung aller Anpassungen an der Teilnehmerschnittstelle kann der Änderungsliste

zum EDI-Implementierungshandbuch zu AES-Release 2.4 (Kapitel 2.3 des Vorworts) ent-

nommen werden.

Teilnehmer haben bis zum Ende der weichen Migration am 18.03.2018 Zeit, den Release-

wechsel nachzuvollziehen und für den Einsatz einer für das AES-Release 2.4 zertifizierten

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Teilnehmersoftware sowie die Umstellung ihrer Teilnehmerstammdaten auf das Release 2.4

Sorge zu tragen.

Im Übergangszeitraum können die Änderungen zu Nachrichtenstrukturen nur von Teilneh-

mern genutzt werden, die bereits eine für das AES-Release 2.4 zertifizierte Teilnehmersoft-

ware einsetzen und deren Teilnehmerstammdaten auf das neue Release umgestellt worden

sind.

In der IAA-Plus stehen mit Umstellung am 04.03.2017 alle neuen Funktionalitäten zur Verfü

gung.

-

Stichwort

Kurzinfo Inhalt

Anwendung

(A) /

Nachricht

(N) betrof-

fen

Allgemein

Zugangs-

möglichkeit

X.400 für

XML-

Nachrichten

Bisher konnten XML-Nachrichten ausschließlich per FTAM mit der Zoll-

verwaltung ausgetauscht werden. Diese Beschränkung wurde aufge-

hoben. Teilnehmer können XML-Nachrichten nun sowohl per FTAM als

auch per X.400 an die Zollstelle übermitteln. Weitere Einzelheiten sind

dem Merkblatt für Teilnehmer zum ATLAS-Release 8.7/AES-Release

2.4 zu entnehmen.

N

Erweiterung

Feldformat für

Bewilligungs-

nummer

Zur Vorbereitung zukünftiger fachlicher Änderungen wurde das Feld-

format für die Bewilligungsnummer in den Nachrichten „Anmeldung zur

Ausfuhr“ (E_EXP_DAT), „Vorankündigung einer Anmeldung zur Aus-

fuhr“ (E_EXP_IND) und „Überlassung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REL) auf

35 Stellen erweitert. Bis auf weiteres ist die Bewilligungsnummer jedoch

im bisherigen Format (12-stellig) anzumelden.

N

Zuordnung

Beipack-

Position zur

Hauptpack-

Position

In den Nachrichten „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT), „Nachtrag

zur Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_AMD), „Überlassung zur Ausfuhr“

(E_EXP_REL) und „Mitteilung zur Ausfuhr“ (E_EXP_NOT) wurde die

Datengruppe „WARE / Packstück“ um die Angabe „Positionsnummer

Hauptpack“ erweitert. Dadurch wird eine eindeutige Zuordnung einer

Beipack-Warenposition zur Hauptpack-Warenposition ermöglicht.

Diese Neuerung wurde auch im Bereich der IAA-Plus umgesetzt. Dort

A / N

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Seite 3

Stichwort

Kurzinfo Inhalt

Anwendung

(A) /

Nachricht

(N) betrof-

fen

wurde im Bereich „Packstücke“ jeweils das Pflichtfeld „Hauptpack“ neu

aufgenommen.

Handelt es sich bei der Warenposition um einen Beipack, ist im Feld

„Hauptpack“ nun die Positionsnummer des zugehörigen Hauptpacks

(dem beigepackt wird) anzugeben.

Nullbescheide

des BAFA

Vom IT-Verfahren des BAFA können Nullbescheide künftig elektronisch

an AES übermittelt werden. Der Stichtag, ab dem die elektronische

Übermittlung erfolgt, wird per ATLAS-Info mitgeteilt.

Alle Güterpositionen in einem Nullbescheid sind vom BAFA unter „AL-

Nummer“ mit der Bemerkung „NULL“ gekennzeichnet.

Nullbescheide sind weiterhin mit der Unterlagencodierung „3LLD+NB“ in

der Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) anzumelden.

Dies gilt auch für nicht elektronisch aufrufbare Nullbescheide.

Die Verfahrensweise bei Ausfuhrgenehmigungen, die in einzelnen Posi-

tionen mit „NULL“ gekennzeichnet sind (sog. Nullpositionen), bleibt un-

berührt, d.h. es ist die Codierung der betreffenden Ausfuhr-

genehmigung zu verwenden.

In AES werden bei Anmeldung der Unterlagencodierung „3LLD+NB“ die

angemeldeten Angaben zur Unterlage gegen die vom BAFA elektro-

nisch bereitgestellten Nullbescheide geprüft. Bei Unstimmigkeiten zwi-

schen den angemeldeten und den vom BAFA übermittelten Daten wird

eine Fehlermeldung erzeugt.

A / N

Rückwirkende

Ausfuhr-

anmeldung

für wirtschaft-

liche PV

Für Waren im Verfahren der wirtschaftlichen passiven Veredelung (Ver-

fahrenscode 22) ist nunmehr auch die Übermittlung einer rückwirkenden

Ausfuhranmeldung möglich.

In der Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) können als

„Art der Anmeldung (Verfahren/Überführung)“ damit die Werte

nA+e (Nachträgliche Ausfuhranmeldung unter Verwendung ei-

ner Bewilligung zur wirtschaftlichen PV für Textilerzeugnisse)

nA+f (Nachträgliche Ausfuhranmeldung als wirtschaftliche PV)

A / N

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Seite 4

Stichwort

Kurzinfo Inhalt

Anwendung

(A) /

Nachricht

(N) betrof-

fen

angemeldet werden. Die Codeliste A0122 wurde entsprechend erwei-

tert.

Die IAA-Plus wurde ebenfalls angepasst.

Nachträgliche

Korrektur ei-

ner Ausfuhr-

anmeldung

für wirtschaft-

liche PV

Für Waren im Verfahren der wirtschaftlichen passiven Veredelung (Ver-

fahrenscode 22) ist nunmehr auch die Übermittlung einer nachträgli-

chen Ausfuhranmeldung zur Korrektur einer vorherigen ganz oder teil-

weise unrichtigen Ausfuhranmeldung möglich.

In der Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ (E_EXP_DAT) können als

„Art der Anmeldung (Verfahren/Überführung)“ damit die Werte

nK+e (Nachträgliche Ausfuhranmeldung bei vorheriger ganz

oder teilweise unrichtiger Anmeldung unter Verwendung einer

Bewilligung zur wirtschaftlichen PV für Textilerzeugnisse)

nK+f (Nachträgliche Ausfuhranmeldung bei vorheriger ganz o-

der teilweise unrichtiger Anmeldung als wirtschaftliche PV)

angemeldet werden. Die Codeliste A0122 wurde entsprechend erwei-

tert.

Die IAA-Plus wurde ebenfalls angepasst.

A / N

Ausgangs-

vermerk als

Nachweis für

Umsatz-

steuerzwecke

Bei einer rückwirkenden Ausfuhranmeldung nach Carnet ATA ohne

Wiedereinfuhr (Art der Anmeldung „nA+z“) gilt der Ausgangsvermerk

nicht als Nachweis für Umsatzsteuerzwecke. Aus diesem Grund wird

nun die Druckausgabe des Ausgangsvermerks mit dem Wasserzeichen

„Ausgangsvermerk gilt nicht für Umsatzsteuerzwecke“ versehen. In der

Nachricht „Mitteilung zur Ausfuhr“ (E_EXP_NOT) wird hierfür im Feld

„Wasserzeichen“ der Code 5 (Codeliste A0162) übermittelt.

A / N

Erweiterter

Personen-

kreis für die

Übermittlung

der nachträg-

lichen Ungül-

tigerklärung

Wird ein Ausfuhrvorgang, in dem der besondere Tatbestand „Zusätzli-

cher Ausgangsvermerk an Ausführer“ angemeldet wurde, im Anschluss

an die Erledigung für ungültig erklärt, wird nun zusätzlich auch dem

Ausführer die nachträgliche Ungültigerklärung (E_EXP_STA) bekannt

gegeben.

Bisher wurde die nachträgliche Ungültigerklärung nur dem Nachrichten-

sender des Antrags auf Ungültigkeit/Stornierung der Ausfuhr

N

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Seite 5

Stichwort

Kurzinfo Inhalt

Anwendung

(A) /

Nachricht

(N) betrof-

fen

(E_EXP_CAN) (zugleich auch Nachrichtensender der Ausfuhranmel-

dung (E_EXP_DAT)) mitgeteilt.

Überführung

Übermittlung

von Kontroll-

maßnahmen

Es werden nun die auf Positionsebene angeordneten Kontroll-

maßnahmen und die dazu erfassten Vermerke positionsweise an den

Teilnehmer übermittelt.

Bisher konnten diese Informationen lediglich einmal je Vorgang und

nicht positionsweise an den Teilnehmer übermittelt werden. Daher wur-

den auch Informationen, die den gesamten Ausfuhrvorgang oder ande-

re Positionen als die erste Position betrafen, in der Kontrollanordnung

der ersten Position übermittelt.

Hinweis:

Teilnehmern, die Nachrichten im Format AES 2.3 nutzen, kann nur ein-

mal die Nachricht „Kontrollmaßnahme zur Ausfuhr“ (E_EXP_CTL)

übermittelt werden.

Teilnehmern, die Nachrichten im Format AES 2.4 nutzen, kann die

Nachricht „Kontrollmaßnahme zur Ausfuhr“ (E_EXP_CTL) mehrmals

übermittelt werden, wenn die Kontrollmaßnahme bis zur Überlassung

mehrfach angeordnet wurde.

N

Druckausga-

be des INF 2

bei rückwir-

kender Aus-

fuhranmel-

dung auf-

grund rück-

wirkender

Bewilligung

PV

Die Ausfuhrzollstelle kann bei einer rückwirkenden Ausfuhranmeldung

aufgrund einer rückwirkenden Bewilligung PV (Art der Anmeldung

„nB+b“, „nB+c“ oder „nB+d“) für bereits endgültig ausgeführte Waren

nun auch das „Informationsblatt INF 2 (Passive Veredelung)“ nach sys-

temseitiger Überlassung des Ausfuhrvorgangs als Druckausgabe erstel-

len und bestätigen.

Bisher wurde in diesen Fällen den Teilnehmern das INF 2 nur mit der

Nachricht „Überlassung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REL) übermittelt.

A

Überwachung

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Seite 6

Stichwort

Kurzinfo Inhalt

Anwendung

(A) /

Nachricht

(N) betrof-

fen

Übermittlung

des Grundes

bei Abbruch

des Aus-

gangs

Mit der Nachricht „Statusmeldung zum Ausgang“ (E_EXT_STA) wird

dem Teilnehmer bei einem Abbruch des Ausgangs durch die Aus-

gangszollstelle nun zusätzlich auch der Grund für den Abbruch übermit-

telt.

A / N

IAA-Plus

IAA-Plus –

Kennzeich-

nung von

Pflichtfeldern

und beding-

ten Pflichtfel-

dern

In der IAA-Plus werden nun - zusätzlich zur bestehenden farblichen

Kennzeichnung - Pflichtfelder mit „*“ und bedingte Pflichtfelder mit „(*)“

gekennzeichnet.

A

XML-Upload

von Ausfuhr-

anmeldungen

Die technische Nachrichtenversion der Ausfuhranmeldung hat sich von

„DEXPDD“ auf „DEXPDE“ geändert. Dadurch ist ein XML-Upload „alter“

Ausfuhranmeldungen („DEXPDD“) nicht mehr möglich.

Bereits hochgeladene „alte“ Ausfuhranmeldungen („DEXPDD“) können

noch weiter aus der Liste der hochgeladenen Vorgänge generiert wer-

den. Nach Signatur einer Ausfuhranmeldung steht dann das XML als

neue Nachrichtenversion („DEXPDE“) zum Download zur Verfügung.

A

IAA-Plus –

Erweiterung

Stammdaten

um Ladeort-

daten

In der IAA-Plus können neben Adressen und Waren nun auch häufig

genutzte Ladeorte als Stammdaten erfasst und bearbeitet werden. Der

Menüpunkt „Stammdaten“ wurde in diesem Zusammenhang überarbei-

tet und enthält jetzt nur noch die neue Menüfunktion „Stammdaten be-

arbeiten“.

Über „Stammdaten bearbeiten“ öffnet sich die Stammdatenverwaltung,

A

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Seite 7

Stichwort

Kurzinfo Inhalt

Anwendung

(A) /

Nachricht

(N) betrof-

fen

in der Adressen, Waren und/oder Ladeorte angelegt bzw. bereits vor-

handene Stammdaten bearbeitet werden können.

Detaillierte Beschreibungen dieser Funktionen sind in der Onlinehilfe

bzw. dem Handbuch zur IAA-Plus zum Release AES 2.4 im Kapitel

„Stammdaten“ zu finden.

IAA-Plus - Op-

timierung der

Übersichts-

listen Aus-

fuhr- und

Ausgangs-

zollstelle

Das Menü der IAA-Plus wurde im Bereich der Übersichtslisten für die

Ausfuhr- und die Ausgangszollstelle für Vorgänge „… die in Bearbeitung

sind“ detaillierter bezogen auf die Arbeitsschritte gestaltet.

Des Weiteren wurden die Übersichtslisten für beendete Ausfuhrvorgän-

ge unter den neuen Menüpunkt „Belegübermittlung“ verschoben, um

das Archivieren von Ausfuhrvorgängen zu erleichtern.

A

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Seite 8

Stichwort

Kurzinfo Inhalt

Anwendung

(A) /

Nachricht

(N) betrof-

fen

(altes und neues Menü)

Detaillierte Beschreibungen zu den neuen Übersichtslisten/Funktionen

sind in der Onlinehilfe bzw. dem Handbuch zur IAA-Plus zum Release

AES 2.4 zu finden.

IAA-Plus –

Erweiterung

um die mo-

natliche

Sammel-

anmeldung

In der IAA-Plus steht nun im Formular „Nachträgliche Ausfuhranmel-

dung – Kopfseite 1“ unter „Art der Anmeldung“ auch die monatliche

Sammelanmeldung im vereinfachten Verfahren Zugelassener Ausführer

/ Anschreibung in der Buchführung zur Verfügung. Der Aufruf des For-

mulars erfolgt über die Menüfunktion „Ausfuhrzollstelle / Ausfuhranmel-

dung / …nachträgliche AM erstellen“ und die Formularaktion „nachträg-

A

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Seite 9

Stichwort

Kurzinfo Inhalt

Anwendung

(A) /

Nachricht

(N) betrof-

fen

liche Ausfuhranmeldung“.

Der weitere Ablauf entspricht den bisherigen Auswahlmöglichkeiten.

Abkürzungsverzeichnis:

Kurzbez:

Erläuterung

BAFA

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

EDI

Electronic Data Interchange

FTAM

File Transfer Access and Management

(Datenfernübertragungsverfahren (DFÜ-Verfahren))

IAA-Plus

Internet-Ausfuhranmeldung Plus

PV

Passive Veredelung

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Seite 10

XML

Extensible Markup Language

(Auszeichnungssprache zur Darstellung hierarchisch strukturierter Daten in Form von

Textdaten)

X.400

Internationales Protokoll für elektronische Post

Im Auftrag

Schmitt

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.