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DATUM 28. September 2023
BETREFF ATLAS – Info 0510/23
BEZUG 06010302#0015#0440 – 440/2023
ANLAGEN
GZ 06010302#0015#0510 – 510/2023 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Übergreifend: AES 3.0 und Versand ATLAS 9.1, Zertifizierung von
Teilnehmersoftware und Umstellung der Teilnehmer
Aktualisierung der Termine für Ausfuhr AES und Versandverfahren NCTS
Am 1. Dezember 2023 endet die verbindliche Einführungsfrist für die Inbe-
triebnahme der gemäß dem UZK-Arbeitsprogramm vorgesehenen elektronischen
Systeme AES und NCTS-Phase 5. Der Termin ist im Zollkodex der Union verankert
und zeitlich nicht verschiebbar.
Damit diese Frist optimal ausgenutzt werden kann und Wirtschaftsbeteiligte bei ih
ren begonnenen Arbeiten zur Anbindung an diese Systeme unterstützt werden,
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werden die mit ATLAS – Info 0440/23 vom 31. März 2023 zuletzt bekannt geg
ebenen Fristen verlängert.
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Demzufolge können Nachzertifizierungen von Teilnehmersoftware für die el-
ektronische Datenverarbeitung und den elektronischen Datenaustausch noch bis
zum 29. Oktober 2023 durchgeführt werden.
Die Frist zur Teilnehmerumstellung auf das ATLAS-Release AES 3.0 bzw. das AT
LAS-Release 9.1 – Verfahrensbereich Versand endet nunmehr am 30. Novem-
ber 2023. Ab dem 1. Dezember 2023 ist die Verarbeitung von Nachrichten in den
Formaten AES 2.4 und ATLAS 9.0 fachlich nicht mehr gewährleistet.
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Softwarehersteller und Teilnehmer sind aufgerufen, die genannten neuen Termine
einzuhalten. Sollten dennoch Umstände eintreten, die eine fristgerechte
Teilnehmerumstellung verhindern und eine technische Laufzeitverlängerung von
Nachrichten in den Formaten AES 2.4 und ATLAS 9.0 erforderlich machen, wird um
frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Arbeitsbereich Zertifizierung und Teilnehmer-
management der Generalzolldirektion (zertifizierung.gzd@zoll.bund.de) gebeten.
Obwohl die meisten EU-Mitgliedstaaten den Wechsel auf NCTS-P5 und AES zum
Ablauf der EU-weiten Übergangszeit am 30. November 2023 UTC (1. Dezem-
ber 2023, 00:59:59 Uhr deutscher Zeit) vollziehen, haben wenige Zollbehörden an-
gekündigt, dazu technisch noch nicht bereit zu sein. Diese Situation verlangt
spezifische Maßnahmen, um die Kontinuität eines parallelen Betriebs der bisherigen
und der neuen Systeme über den 1. Dezember 2023 hinaus zu gewährleisten. In-
folgedessen werden bestehende, im EDI-Implementierungshandbuch ausgew-
iesene Übergangsregeln bzw. Beschränkungen von Datenfeldern und Datengrup-
pen in den Nachrichtenformaten AES-Release 3.0 und ATLAS Release 9.1 bis
voraussichtlich 2. Dezember 2024 beibehalten. Diese EU-weite Frist zur Wahrung
der technischen Echtbetriebskontinuität gilt für alle auf AES und NCTS-P5
umgestellten EU-Mitgliedstaaten und wird in der Neufassung des UZK-Arbeitspro-
gramms berücksichtigt werden.
Im Auftrag
Bösenberg
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.