0510/23 PDF, 227 KB

www.itzbund.de

POSTANSCHRIFT ITZBund, Postfach 30 16 45, 53 196 Bonn

An alle

Clearing Center

per E-Mail

HAUSANSCHRIFT Wilhelm-Fay-Str. 11, 65936 Frankfurt

BEARBEITET VON ROI Riesler

TEL 0800/8007-545-1

FAX 069/20971-584

E-MAIL Servicedesk@itzbund.de

DATUM 28. September 2023

BETREFF ATLAS – Info 0510/23

BEZUG 06010302#0015#0440 – 440/2023

ANLAGEN

GZ 06010302#0015#0510 – 510/2023 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS – Übergreifend: AES 3.0 und Versand ATLAS 9.1, Zertifizierung von

Teilnehmersoftware und Umstellung der Teilnehmer

Aktualisierung der Termine für Ausfuhr AES und Versandverfahren NCTS

Am 1. Dezember 2023 endet die verbindliche Einführungsfrist für die Inbe-

triebnahme der gemäß dem UZK-Arbeitsprogramm vorgesehenen elektronischen

Systeme AES und NCTS-Phase 5. Der Termin ist im Zollkodex der Union verankert

und zeitlich nicht verschiebbar.

Damit diese Frist optimal ausgenutzt werden kann und Wirtschaftsbeteiligte bei ih

ren begonnenen Arbeiten zur Anbindung an diese Systeme unterstützt werden,

-

www.itzbund.de

Seite 2

werden die mit ATLAS – Info 0440/23 vom 31. März 2023 zuletzt bekannt geg

ebenen Fristen verlängert.

-

Demzufolge können Nachzertifizierungen von Teilnehmersoftware für die el-

ektronische Datenverarbeitung und den elektronischen Datenaustausch noch bis

zum 29. Oktober 2023 durchgeführt werden.

Die Frist zur Teilnehmerumstellung auf das ATLAS-Release AES 3.0 bzw. das AT

LAS-Release 9.1 – Verfahrensbereich Versand endet nunmehr am 30. Novem-

ber 2023. Ab dem 1. Dezember 2023 ist die Verarbeitung von Nachrichten in den

Formaten AES 2.4 und ATLAS 9.0 fachlich nicht mehr gewährleistet.

-

Softwarehersteller und Teilnehmer sind aufgerufen, die genannten neuen Termine

einzuhalten. Sollten dennoch Umstände eintreten, die eine fristgerechte

Teilnehmerumstellung verhindern und eine technische Laufzeitverlängerung von

Nachrichten in den Formaten AES 2.4 und ATLAS 9.0 erforderlich machen, wird um

frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Arbeitsbereich Zertifizierung und Teilnehmer-

management der Generalzolldirektion (zertifizierung.gzd@zoll.bund.de) gebeten.

Obwohl die meisten EU-Mitgliedstaaten den Wechsel auf NCTS-P5 und AES zum

Ablauf der EU-weiten Übergangszeit am 30. November 2023 UTC (1. Dezem-

ber 2023, 00:59:59 Uhr deutscher Zeit) vollziehen, haben wenige Zollbehörden an-

gekündigt, dazu technisch noch nicht bereit zu sein. Diese Situation verlangt

spezifische Maßnahmen, um die Kontinuität eines parallelen Betriebs der bisherigen

und der neuen Systeme über den 1. Dezember 2023 hinaus zu gewährleisten. In-

folgedessen werden bestehende, im EDI-Implementierungshandbuch ausgew-

iesene Übergangsregeln bzw. Beschränkungen von Datenfeldern und Datengrup-

pen in den Nachrichtenformaten AES-Release 3.0 und ATLAS Release 9.1 bis

voraussichtlich 2. Dezember 2024 beibehalten. Diese EU-weite Frist zur Wahrung

der technischen Echtbetriebskontinuität gilt für alle auf AES und NCTS-P5

umgestellten EU-Mitgliedstaaten und wird in der Neufassung des UZK-Arbeitspro-

gramms berücksichtigt werden.

Im Auftrag

Bösenberg

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.