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DATUM 17. August 2023

BETREFF ATLAS – Info 0497/23

BEZUG

ANLAGEN

GZ 06010302#0015#0497 – 497/2023 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS – Einfuhr:

Präferenzgewährung für Waren mit Ursprung in Ghana

Ab dem 20.08.2023 erhalten Waren mit Ursprung in Ghana (GH) gemäß Artikel 17 Abs. 3

des Ursprungsprotokolls Nr. 1 zum Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen

Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten anderer-

seits bei der Einfuhr in die Europäische Union nur dann eine Zollpräferenzbehandlung, wenn

eine Ursprungserklärung vorgelegt wird. Damit sind für Waren mit Ursprung in Ghana zur

Präferenzgewährung nur noch folgende Unterlagen zulässig:

www.itzbund.de

Seite 2

„U162“ - (Ursprungserklärung eines Ausführers bis zu einem Wert der Ursprungser

zeugnisse einer Sendung bis 6.000 Euro)

oder

-

„N864“ - (Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers

auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier).

Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 („N954“) wird ab dem 20.08.2023 nicht mehr präfe

renzbegründend anerkannt.

-

Im Auftrag

Schmitt

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