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DATUM 17. August 2023
BETREFF ATLAS – Info 0497/23
BEZUG
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GZ 06010302#0015#0497 – 497/2023 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS – Einfuhr:
Präferenzgewährung für Waren mit Ursprung in Ghana
Ab dem 20.08.2023 erhalten Waren mit Ursprung in Ghana (GH) gemäß Artikel 17 Abs. 3
des Ursprungsprotokolls Nr. 1 zum Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen
Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten anderer-
seits bei der Einfuhr in die Europäische Union nur dann eine Zollpräferenzbehandlung, wenn
eine Ursprungserklärung vorgelegt wird. Damit sind für Waren mit Ursprung in Ghana zur
Präferenzgewährung nur noch folgende Unterlagen zulässig:
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Seite 2
•
„U162“ - (Ursprungserklärung eines Ausführers bis zu einem Wert der Ursprungser
zeugnisse einer Sendung bis 6.000 Euro)
oder
-
•
„N864“ - (Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers
auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier).
Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 („N954“) wird ab dem 20.08.2023 nicht mehr präfe
renzbegründend anerkannt.
-
Im Auftrag
Schmitt
Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.